Samstag, 9. März 2013

Heute vor 174 Jahren – 9. März 1839: Das erste deutsche Arbeitsschutzgesetz

Das preußische Regulativ zur Regelung der Kinderarbeit 
Kinderarbeit in einer Fabrik (USA, 1908). Aus Wikipedia
 »1. Vor zurückgelegtem neunten Lebensjahr darf niemand in einer Fabrik oder bei Berg-, Hütten- und Pochwerken zu einer regelmäßigen Beschäftigung angenommen werden… 
3. Junge Leute, welche das 16. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt haben, dürfen in diesen Anstalten nicht über zehn Stunden täglich beschäftigt werden.« 
Kinderarbeit in Deutschland im 19. Jahrhundert
(Lit.: Cantauw-Groschek u. Tenschert), aus Wikipedia
 So lauteten die wichtigsten Bestimmungen des preußischen »Regulativs über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter in Fabriken«. Dabei sorgte sich die Obrigkeit in erster Linie nicht etwa um das Wohlergehen der Kinder, sondern um deren Tauglichkeit für den Dienst an der Waffe. Die lange, schwere Arbeit unter unsäglichen Bedingungen nahm die Kinder nämlich derart mit, dass die Militärs fürchteten, sie könnten keine guten Soldaten mehr abgeben. Die Kinder schufteten wie die Erwachsenen, erhielten aber nur einen Bruchteil von deren Lohn. Dennoch waren viele Familien auf die Lohnarbeit der Kinder angewiesen. Die Unternehmer wiederum nutzten die billige Arbeitskraft der Kinder, um auch die Löhne für die Erwachsenen zu drücken. 
Kinderarbeit in einer optischen Fabrik (um 1870)
Die geschlechterspezifische Arbeitsteilung in den untersten Schichten
der Arbeiterklasse wird in diesem Holzschnitt gezeigt, der auf einer
Zeichnung von L. Bechstein basiert. (Quelle: German History Docs)
 Brockhaus - Abenteuer Geschichte 2012