Sonntag, 2. November 2014

Griechenland im freien Fall

Im Kampf um den Machterhalt riskiert Griechenlands Regierung die endgültige wirtschaftliche Implosion des Landes. Nicht zuletzt mit Blick auf Neuwahlen will Griechenland ähnlich wie Irland vorzeitig aus internationalen Hilfsprogrammen aussteigen.

Wie Premier Samaras (Nea Dimokratia) im griechischen Parlament ankündigte, soll Griechenland das Rettungsprogramm des Internationalen Währungsfonds (IWF) schon ein Jahr vor seinem regulären Ende verlassen. Demnach will sich Athen im kommenden Jahr selbst an den Finanzmarkt wagen, um aus dem im Jahr 2010 begonnenen Hilfsprogramm von IWF und EU aussteigen zu können. Hinter dem Vorhaben steckt weniger ein durchschlagender Erfolg bisheriger Reformen als eine verzweifelte Flucht nach vorn. Immer wahrscheinlicher werden in Griechenland nämlich Neuwahlen und damit aus Sicht von Premier Samaras ein drohender Machtverlust.

mehr:
- Griechenland im freien Fall (Preußische Allgemeine Zeitung, 31.10.2014)

siehe auch:
- Griechenlands angebliche „Success-Story“: Verelendung statt Demokratie (annotazioni, 07.10.2014)

Ukraine: EU finanziert Stacheldraht an der Grenze zu Russland

Die ukrainische Regierung will eine Stahl-Mauer entlang der Grenze zu Russland bauen. Außerdem sollen Stacheldraht und andere Sicherheitsvorkehrungen errichtet werden. Aus dem EU-Haushalt kommen 60 Millionen Euro für eine „integrierte Grenzverwaltung“.
mehr:
- Ukraine: EU finanziert Stacheldraht an der Grenze zu Russland (Deutsch-Türkische Nachrichten, 31.10.2014)

“Schiedsstellen in CETA im Widerspruch zu europäischem Recht”

Das von Kanada und der EU-Kommission ausgehandelte Handelsabkommen CETA ist nach einem Gutachten zweier Bremer Rechtswissenschaftler weder mit dem deutschen Verfassungsrecht noch mit europäischem Recht vereinbar. Johan Horst, der das von ihm gemeinsam mit Rechtsprofessor Andreas Fischer-Lescano (Universität Bremen) verfaßte Gutachten am Donnerstag erstmals auf einer von Attac einberufenen Pressekonferenz in München vorstellte, bezweifelte stark, daß das Abkommen in seiner jetzigen Form sowohl vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) als auch vor dem Bundesverfassungsricht Bestand haben dürfte. Das von Attac München in Auftrag gegebene Gutachten begründet die Rechtswidrigkeit hauptsächlich mit den vorgesehenen privaten Schiedsstellen, vor denen Konzerne gegen Staaten klagen könnten. Zugleich hält es aber auch die mangelnde Verankerung der Menschen- und Umweltrechte sowie die erhebliche Macht, die einem “Gemeinsamen Ausschuss” (Joint Committee), den die EU und Kanada neben anderen Ausschüssen bilden sollen, für hochproblematisch. Als gefährdet werden auch die nach europäischen Recht geschützten kommunalen Selbstverwaltungsrechte angesehen.
mehr:
- “Schiedsstellen in CETA im Widerspruch zu europäischem Recht” (Rolf-Henning Hintze, NachDenkSeiten, 31.10.2014)

siehe dazu auch: 
- Gutachter geben CETA keine Chance (Neue Rheinische Zeitung, 06.11.2014)
- Investitionsschutzabkommen sind ihrem Wesen nach undemokratisch (Post, 01.10.2014) mit Link zu
- Gefesselt und geknebelt (junge Welt, 01.10.2014)