Sonntag, 24. Mai 2015

Kontenabfragemöglichkeiten, Bargeldabschaffung und Registrierkassenzwang

Der "Kampf gegen die Steuerhinterziehung" ist ein gerne genutztes Argument

Seit April 2003 sind Banken in Deutschland verpflichtet, Kontenevidenzzentralen aufzubauen - offiziell, um gegen Terrorismus und dessen Geldquellen sowie gegen Geldwäsche vorgehen zu können. Diese Kontenevidenzzentralen bestehen aus Servern, auf denen die Stammdaten (Name und Geburtsdatum des Konteninhabers sowie Kontoart und -nummer) eingespeist werden, so dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) jederzeit auf diese Daten zugreifen kann.


Im Dezember 2003 wurde durch den damaligen Minister Hans Eichel im Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit eine Möglichkeit für die Finanzbehörden geschaffen, auf diese Daten Zugriff zu erhalten. Damit nicht genug: Auch die Ämter, die mit der Gewährung von Transferleistungen zu tun hatten, erhielten diese Möglichkeit, so dass die Software, die zunächst auf 2.000 Abfragen täglich durch die Polizei ausgerichtet war, mit mehr als 50.000 Abfragen täglich schnell an ihre Grenzen stieß. Wie bereits der Name des Gesetzes sagt, diente die Bekämpfung der Steuerhinterziehung als Argument für die neuen Befugnisse.

Doch noch immer gibt es nach Ansicht der Politik und der entsprechenden "Experten" zu viele Möglichkeiten für Steuerhinterziehung. Hier sind jedoch nicht die legalen Methoden der Steuervermeidung gemeint (die der Gesetzgeber absichtlich oder versehentlich belassen hat) sondern die illegalen Praktiken. Dabei steht zunehmend die Nutzung von Bargeld im Fokus - gibt sie doch die Möglichkeiten, (Ver-)käufe, Schenkungen und dergleichen mehr ohne das wachsame Auge der Steuer-, Finanz- und sonstigen Behörden zu tätigen.

mehr:
- Kontenabfragemöglichkeiten, Bargeldabschaffung und Registrierkassenzwang (Bettina Hammer, Telepolis, 21.05.2015)

meine Kommentare: 
1. Big Brother, ick hör’ Dir trapsen… und
2. alles, wo sich dran verdienen läßt, wird gemacht

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