Dienstag, 26. Mai 2015

Verfassungs- und europarechtliche Bedenken gegen Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung

Die Europäische Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz begründet die Kritik am geplanten Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und zur Datenhehlerei in einer Stellungnahme
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat am 15. Mai 2015 den Entwurf eines "Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten" vorgelegt, mit dem die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikations- und Internetdaten wieder eingeführt werden soll, die seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2010 in Deutschland nicht mehr zulässig ist.

Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 8. April 2014, in der der EuGH die Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie 2006/24/EG für unvereinbar mit Art. 7 und Art. 8 der Charta der Europäischen Grundrechte erklärte, ist auch die rechtliche Verpflichtung für den deutschen Gesetzgeber entfallen, die Speicherung von Daten aus der Telekommunikation und dem Internet auf Vorrat gesetzlich anzuordnen.

Die Europäische Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz hat zu dem Gesetzentwurf gegenüber dem BMJV Stellung genommen. In der Stellungnahme werden die folgenden wesentlichen Forderungen aufgestellt:

mehr:
- Verfassungs- und europarechtliche Bedenken gegen Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung (Peter Schaar, Telepolis, 24.05.2015)

siehe auch:
- Deutscher Anwaltsverein lehnt Vorratsdatenspeicherung ab (Post, 24.05.2015)

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