Freitag, 19. Juni 2015

Rückschlag für die informationelle Selbstbestimmung

Ein vom Verfassungsschutz Bespitzelter bekommt auch nach 10 Jahren keine Auskunft über die Daten
Der Berliner Verfassungsschutz kann Auskünfte an Bespitzelte auch nach 10 Jahren mit der Begründung verweigern, dass damit Quellen offengelegt werden können. Das entschied heute das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Geklagt hatte Wolfgang F. Er war Mitglied der Initiative für ein Sozialforum, das seit seiner Gründung im Jahr 2003 bis zum Sommer 2006 von mindestens fünf V-Leuten des Bundes- und des Landesamtes für Verfassungsschutz ausgeforscht wurde.

Der Kläger und andere im Sozialforum Aktive verlangten nach Bekanntwerden der Überwachung vom Berliner Verfassungsschutz Auskunft über die über ihn gesammelten Daten. Doch die meisten bekamen nur wenige, geschwärzte Auskünfte.

Seit 2008 versucht der Kläger auf juristischem Wege an die Daten zu kommen und beruft sich das Auskunftsrecht nach dem Berliner Verfassungsschutzgesetz. Der Rechtsanwalt Sönke Hilbrans, der die Klage eingereicht hat, spricht von einem Rückschlag für die informationelle Selbstbestimmung.

"Die Entscheidung der OVG konterkariert den Willen des Gesetzgebers und gibt sich im Ergebnis mit einigen Sprechblasen des Berliner Verfassungsschutzes zufrieden", erklärt Hilbrans gegenüber Telepolis. Das OVG hat keine Revision zugelassen. Ob der Kläger dagegen Beschwerde einlegt, wird er erst entscheiden, wenn er die Urteilsbegründung kennt, die lag am Abend noch nicht vor.

mehr:
- Rückschlag für die informationelle Selbstbestimmung (Peter Nowack, Telepolis, 18.06.2015)

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen