Mittwoch, 3. Mai 2017

Heute vor 180 Jahren – 3. Mai 1837: Otto I. gründet die Athener Universität

König Otto - ein gescheiterter Idealist 

Nach rund 500 Jahren türkischer Herrschaft in ihrem Land begehrten die Griechen ab 1821 auf. Viele europäische Staaten unterstützten ihren Freiheitskampf, darunter auch die Könige Bayerns. Als die unabhängigen Griechen 1831 nach einem Staatsoberhaupt suchten, war der 16-jährige Bayernprinz Otto von Wittelsbach (1815-1867) zur Stelle. Im Februar 1833 wurde er als Otto I. König der Hellenen. Der junge Regent brachte aus Bayern einen Stab fähiger Verwaltungsexperten mit, die alle wichtigen Posten im Land besetzten. Sie drängten die zerstrittenen Griechen, für deren Mentalität sie kein Verständnis aufbrachten, zur Seite. Auch das Militär wurde von Bayern und anderen Ausländern geführt. 

Der schwärmerische, vom deutschen Idealismus geprägte König gründete 1837 in Athen die Ottonische Universität – die heutige Nationale und Kapodistria-Universität – als erste neuzeitliche Universität des östlichen Mittelmeerraums. Sie hatte anfangs vier Fakultäten (heute sechs): Theologie, Jura, Medizin und Kunst. Weitere Großprojekte des Königs belasteten den Haushalt schwer und führten zum Staatsbankrott. Die weitgehend von der politischen Gestaltung ausgeschlossenen Griechen erhoben sich 1843 gegen die »Fremdherrschaft«. Ein zweiter Volksaufstand 1862 trieb den König außer Landes, Otto I. zog sich enttäuscht nach Bamberg zurück. Die Athener Universität hat heute mehr als 50.000 Studenten. 

 Harenberg - Abenteuer Geschichte 2017

Die Bayern in Griechenland {26:10}

Veröffentlicht am 19.04.2014
Spurensuche einer deutsch-griechischen, bisher kaum bekannte Beziehung

Dresscode in Ost und West

Im Streit um das Kopftuchverbot für Lehrerinnen an allgemeinbildenden Schulen in der Hauptstadt hat eine abgelehnte Bewerberin eine Entschädigung erstritten. Wegen Benachteiligung sprach ihr das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg am Donnerstag 8680 Euro zu. Damit war die Berufung der jungen muslimischen Frau erfolgreich (Az. 14 Sa 1038/16). Laut Gericht war es eine Einzelfall-Entscheidung. 

Richterin Renate Schaude bezog sich im Urteil auf das Bundesverfassungsgericht. Das Berliner Neutralitätsgesetz müsse an dessen Entscheidungen ausgelegt werden. Das höchste Gericht hatte zuletzt im Januar 2015 ein pauschales Kopftuchverbot an nordrhein-westfälischen Schulen gekippt und die Bedeutung der Glaubensfreiheit betont. Allein vom Tragen eines Kopftuchs geht demnach keine Gefahr aus. 
mehr:
- Berliner Gerichtsurteil: Wegen Kopftuch abgelehnte Lehrerin bekommt Entschädigung (Kölnische Rundschau, 09.02.2017)

siehe auch:
- Zu wenig Haut an Nizzas Strand: Muslima muss Oberteil ausziehen (n-tv, 24.08.2016)
- Wirbel um "aufreizendes" Kleid: Zwölfjährige fliegt aus Schachturnier (n-tv, 02.05.2017)