Am 23. November 1931 wurde der Pazifist und Herausgeber der »Weltbühne«
Carl von Ossietzky von Reichsgericht wegen »Verbrechen gegen den § 1 Absatz 2 des Gesetzes über Verrat militärischer Geheimnisse vom 3. Juni 1914« zu der von der Staatsanwaltschaft geforderten Gefängnisstrafe in Höhe von 18 Monaten verurteilt. Auch waren die betreffende Ausgabe der Weltbühne vom März 1929 »ebenso wie die zu ihrer Herstellung notwendigen Platten und Formen« unbrauchbar zu machen. Die Urteilsbegründung wurde ebenfalls unter Ausschluss der Öffentlichkeit verlesen, »da die tatsächliche und rechtliche Würdigung des inkriminierten Artikels durch das Gericht naturgemäß nicht erfolgen konnte, ohne die in Rede stehenden geheimen Nachrichten zu erwägen und zu beleuchten«. (nach
Wikipedia)
Vorgeschichte, Prozeß und Gefängnis
Am 12. März 1929 veröffentlichte »
Die Weltbühne« einen Aufsatz mit dem Titel »Windiges aus der Deutschen Luftfahrt«, in dem der Luftfahrtexperte Walter Kreiset im Wesentlichen die Anfrage des Reichstagsabgeordneten Krüger im Haushaltsausschuss referiert und in dem auf allerlei Misswirtschaft bei der mit 22 Millionen Mark aus dem Reichshaushalt subventionierten Lufthansa hingewiesen wurde. In einer Passage heißt es zudem, dass »vor einigen Jahren eine Seeversuchsanstalt gegründet (worden sei), deren Zwecke immer dunkel geblieben ist […]. Nun pfeifen es die Spatzen von den Dächern, dass (sie) nichts anderes als eine getarnte Abteilung der Marineleitung ist.«
Der Inhalt des Artikels war nahezu identisch mit dem öffentlich einsehbaren Protokoll der 312. Sitzung des Ausschusses für den Reichshaushalt vom 3. Februar 1928.
Zweieinhalb Jahre nach Veröffentlichung des Artikels erhob die Reichsanwaltschaft Anklage gegen Carl von Ossietzky als verantwortlichen Herausgeber der »Weltbühne« vor dem für Hoch- und Landesverrat erst- und letztinstanzlich zuständigen Reichsgericht.
Und obwohl eine Riege der profiliertesten deutschen Strafverteidiger an der Seite des Angeklagten auftrat, wurde dieser »wegen Verbrechens gegen § 1 Abs. 2 des Gesetzes gegen den Verrat militärischer Geheimnisse« zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt. Das Urteil wurde zudem für geheim erklärt und allen Beteiligten ein Schweigegebot nach § 174 Abs. 2 GVG auferlegt.
Das Urteil verriet zahlreiche Ungereimtheiten und Widersprüche, insbesondere zu der entscheidenden Frage, ob die mitgeteilten Fakten überhaupt noch geheim waren und ob sie einer ausländischen Regierung verraten wurden, da sie im Wesentlichen einem öffentlichen Protokoll des Reichstags entnommen waren. Verschiedentlich ist den Reichsrichtern deshalb Rechtsbeugung vorgeworfen worden.
Nach dem Scheitern von Gnadengesuchen, der erfolglosen Interpellation der SPD-Reichstagsfraktion und einer Petition von 43.600 Unterzeichnern wie Albert Einstein und Thomas Mann, trat von Ossietzky am 10. Mai 1932 seine Gefängnisstrafe in Tegel an. Kurz zuvor hatte ihn der spätere Reichskanzler Kurt von Schleicher persönlich zur Flucht in die Schweiz überreden wollen. Von Ossietzky lehnte ab und kommentierte: »Jetzt sollen die Herren, die mir die Gefängnissuppe eingebrockt haben, sie auch selber auslöffeln.«
Nach 227 Gefängnistagen wurde er auf Grund einer großen Weihnachtsamnestie am 22. Dezember 1932 entlassen.
(aus
lto.de)
Willy Brandt, der in seiner Rede 1971 an Carl von Ossietzky erinnerte, war übrigens selbst maßgeblich beteiligt an der internationalen Werbekampagne für den Publizisten, die schließlich zu dessen Auszeichnung führte – eine Auszeichnung, die mehr war als nur eine symbolische Geste, wie Brandt in seiner Nobelpreis-Rede betonte: »Seine Ehrung war ein moralischer Sieg über die Mächte der Barbarei.«