Der Konflikt um das Recht der Investitur, der Einsetzung von Bischöfen und Äbten, überschattete im späten 11. und frühen 12. Jahrhundert rund 50 Jahre lang das Verhältnis zwischen dem Papsttum und europäischen Königen, vor allem den deutschen, französischen und englischen Königen bzw. dem Kaiser.
Nach alter Tradition setzte der deutsche König die Bischöfe seines Machtbereichs mittels der Übergabe von Ring und Stab in ihr Amt ein. Diese Praxis wurde lange auch vom Heiligen Stuhl in Rom akzeptiert. Unter dem Einfluss der Kirchenreform des 11. Jahrhunderts wurde die Laieninvestitur, die Übertragung eines kirchlichen Amtes durch einen weltlichen Herrn, jedoch ausdrücklich untersagt. Nun galt der König nicht als reiner Laie, und erst in der Auseinandersetzung um die Neubesetzung des Mailänder Erzbistums eskalierte 1073 der Streit. Ein grundsätzlicher Kampf zwischen geistlicher und weltlicher Macht brach aus. Die Lösung fand erst das Wormser Konkordat von 1122, das einen doppelten Einsetzungsakt für die Reichsbischöfe durch König und Papst vorsah.
Brockhaus – Abenteuer Geschichte 2013