Am 1. Oktober 2017 trat ein neues Gesetz zur Einführung der staatlichen Zensur auf Social-Media-Plattformen in Kraft. Das neue Gesetz sieht vor, dass Social-Media-Plattformen wie Facebook, Twitter und YouTube ihre Nutzer im Auftrag des Deutschen Staates zensieren müssen. Social Media Unternehmen sind verpflichtet, alle Online- „Straftatbestände“ wie Verleumdung, üble Nachrede, Verleumdung, Diffamierung oder Anstiftung innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt einer Benutzerbeschwerde zu löschen oder zu blockieren – unabhängig davon, ob der Inhalt korrekt ist oder nicht. Social-Media-Unternehmen erhalten sieben Tage für kompliziertere Fälle. Wenn sie dies versäumen, kann die Bundesregierung Strafzahlungen in Höhe von bis zu 50 Millionen Euro verhängen.
Diese staatliche Zensur unterwirft die freie Meinungsäußerung den willkürlichen Entscheidungen von Unternehmenseinheiten, die wahrscheinlich eher mehr als absolut notwendig zensieren, statt eine erdrückende Geldstrafe zu riskieren. Wenn Mitarbeiter von Social-Media-Unternehmen als private Gedankenpolizei des Staates eingesetzt werden und die Macht erhalten, den gegenwärtigen politischen und kulturellen Diskurs durch die Entscheidung darüber, wer reden darf und was er sagen darf und wer gesperrt wird, mitzugestalten, wird die freie Meinungsäußerung zu einem Märchen. Oder ist das vielleicht der springende Punkt?
Inzwischen hat das Landgericht München kürzlich einen deutschen Journalisten, Michael Stürzenberger, zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt, weil er auf seiner Facebook-Seite ein historisches Foto des Großmufti von Jerusalem, Haj Amin al-Husseini, gepostet hat, der 1941 in Berlin einem hohen Nazi-Beamten die Hand geschüttelt hatte. Die Staatsanwaltschaft warf Stürzenberger vor, mit der Veröffentlichung des Fotos „den Hass auf den Islam fördern“ und „den Islam verunglimpfen“ zu wollen. Das Gericht befand Stürzenberger für schuldig, „die Propaganda verfassungsfeindlicher Organisationen verbreitet zu haben“. Während die gegenseitige Bewunderung, die einst zwischen al-Husseini und deutschen Nazis bestand, eine unbestrittene historische Tatsache ist, wird nun offensichtlich Geschichte von deutschen Gerichten neu geschrieben. Stürzenberger hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.
mehr:
- Deutschland erweckt fatale Traditionen wieder: Volle Zensur, jetzt offiziell – und für die ganze EU (Judith Bergmann, Philosophia perennis, 24.10.2017)
siehe auch:
- Islam-Kritiker Stürzenberger freigesprochen: Bezeichnung „Islam ist faschistische Ideologie“ von Meinungsfreiheit gedeckt (08.12.2017)
- Die Verurteilung des PI-News-Autors Michael Stürzenberger: Der Münchner und der Mufti (Marcus Latton, jungle.world, 31.08.2017)
- Und wieder grüßt der Großmufti (Henryk M. Broder, Achgut, 29.08.2017)
- Die Wolfsschanze und der Terror (Vera Lengsfeld, ihr Seite, 19.08.2017)
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