Orale Betätigung – krankheitswertig?
Ein fünfjähriger Junge wird nachts wach und muß auf dem Weg zur Toilette durchs elterliche Schlafzimmer. Diese sind mit einem 69er beschäftigt. Schlaftrunken murmelt der Kleine auf dem Gang zum WC: »Und mich schicken sie zum Psychiater, weil ich am Daumen lutsche.«
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen