Der folgende Post ist der erste von drei Teilen und wurde exklusiv für den Blog von Fatalist und dem Arbeitskreis NSU geschrieben. Er ist hier aus archivarischen Gründen noch einmal nachzulesen.
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Nein, das Weihnachten angekündigte Fazit ist es nicht, sondern nur ein Teilaspekt, möglicherweise der entscheidende, denn da in den Akten nicht drin steht, wer den Mord beging, können wir ihn schlichtweg nicht aufklären.
Dreist wenn wir wüßten, wer die Mörder waren, ginge es nicht. Wir könnten die Halunken am Schlafittchen ins Büro des Ministerpräsidenten schleppen und sie ihm auf seinen frisch gesaugten Teppich werfen. Der jeweils amtierende Regierungschef würde uns stehenden Fußes verhaften lassen, um diesen Frevel mit wenigstens 30 Jahren verschärfter Festungshaft zu bestrafen.
Mithin, man nähert sich dem Fall Heilbronn nicht, indem man nach den Tätern sucht, die eh nicht zu finden sind, sondern indem man eine Frage genauer untersucht.
Warum darf der Mord an der Polizistin Michelle Kiesewetter nicht aufgeklärt werden?
Aufklärung ist die Aufgabe der Ermittler, Staatsanwälte und Gerichte. Ein wesentlicher Teil derer Arbeit ist weisungsgebunden, damit vom Wohlwollen der jeweiligen Regierung abhängig, denn wenn Ermittler ermitteln dürfen, wie sie es können, dann finden sie auch die Täter. Wenn ihnen aber Baseballschläger zwischen die Beine gehauen werden, möglicherweise auch die eine oder andere Ermittlungshilfe mit selbigem Gerät verabreicht wurde, dann werden Täter nicht gefunden.
mehr:
- NSU: Mord in Heilbronn - ein Fazit - Teil 1 (Die Anmerkung, 24.03.2015)
Um die NSU-Morde kümmer ich mich nicht, weil da nie was rauskommen wird, eher zahlen die Griechen ihre Schulden. Aber wenn es bei den Ermittlungen um den Nemzow-Mord in Rußland genauso geht, dann rauscht’s hier im Blätterwald, und alle fordern Demokratie und Freiheit und: Putin ist mal wieder schuld.
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