Am heutigen Dienstag legte die „Kommission zur Überprüfung und Sicherung der Parlamentsrechte bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr“ ihren Bericht vor. Demnach behalte der Bundestag bei bewaffneten Auslandseinsätzen der Bundeswehr das letzte Wort, wesentliche Einschränkungen der bisherigen Mitspracherechte des Parlaments seien nicht vorgesehen. Die Reformvorschläge würden den Bundestag sogar stärken und gleichzeitig die Bündnisfähigkeit Deutschlands verbessern, sagte der frühere Verteidigungsminister Volker Rühe (CDU), der die Kommission leitete.
Kritiker hatten eine Einschränkung des Parlamentsvorbehalts befürchtet, der vorsieht, dass der Bundestag bewaffneten Auslandseinsätzen der Bundeswehr zustimmen muss. Unter Verweis auf die Bündnisfähigkeit Deutschlands hatten sich Vertreter der Regierungskoalition für eine Abschwächung des Parlamentsvorbehalts ausgesprochen, da dieser NATO- oder EU-Einsätze in unverhältnismäßiger Weise blockieren oder verzögern könne. Entsprechend sollte die Kommission nach Vorstellungen der Koalitionsfraktionen unter anderem die bestehenden und künftig zu erwartenden Formen militärischer Integration im Rahmen von NATO und EU ermitteln und mögliche „Spannungsverhältnisse“ zur bestehenden deutschen Parlamentsbeteiligung identifizieren.
An der im März 2014 gebildeten Kommission hatten sich nur die Parteien der Großen Koalition beteiligt. Die Grünen lehnten eine Teilnahme mit dem Argument ab, nicht als „Feigenblatt“ in einem Gremium dienen zu wollen, das am Ende Abstriche beim Parlamentsvorbehalt empfehlen könnte. (1) Für Verdruss innerhalb der Opposition sorgte damals die Weigerung der Regierungskoalition, die Formulierung nicht nur einer „Sicherung“, sondern einer „Stärkung“ der Parlamentsrechte in den Einsetzungsbeschluss aufzunehmen. Die Linke warf der Bundesregierung zudem vor, sie plane künftig hinsichtlich der Frage von integrierten Stäben bei NATO und EU einen „Mitmachautomatismus“ einzurichten. (2)
Tatsächlich laufen die Empfehlungen der Kommission – wenn auch in abgeschwächter Form – auf die Verwirklichung eines solchen Automatismus hinaus. Zwar soll der Parlamentsvorbehalt für eine direkte Beteiligung der Bundeswehr an Kampfeinsätzen weiterhin gelten, doch durch eine Neudefinition des Begriffs der bewaffneten Einsätze soll das Parlament künftig bei wichtigen Entscheidungen umgangen werden. Bislang muss der Bundestag auch über die Entsendung von Militärberatern- und Ausbildern in Krisengebiete abstimmen. Das soll sich nun ändern. „Um mehr Rechtssicherheit zu erzielen“, soll künftig das Mitwirken von Bundeswehrsoldaten „in Stäben und Hauptquartieren der NATO, der EU oder einer anderen Organisation gegenseitiger kollektiver Sicherheit“, nicht mehr der Zustimmung des Parlaments bedürfen.
mehr:
- Bundeswehr-Einsätze: Parlamentsvorbehalt soll abgeschwächt werden (Hintergrund, 16.06.2015)
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