Justizminister Maas stellt am Dienstag den Entwurf zur "Speicherpflicht für Verkehrsdaten“ vor. Ein Frontalangriff auf die Freiheit – oder ein grundrechtsschonendes Instrument? Verfassungsrechtler Ulf Buermeyer bewertet den Entwurf für heise online.
Diesmal soll der Schuss wirklich sitzen: Das Bundesverfassungsgericht hat Version 1.0 der deutschen Regelung zur Vorratsdatenspeicherung 2010 verworfen, 2014 hat der Europäische Gerichtshof auch die zugrundeliegende Richtlinie gekippt. Nun möchte die Große Koalition aus CDU und SPD mit ihrem neuen Anlauf alles richtig machen.
Auf den ersten Blick haben die Autorinnen und Autoren aus dem Justizministerium solide Arbeit abgeliefert. In zahlreichen Vorschriften haben sie detaillierte Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aufgenommen, mitunter gar per Copy & Paste. Vor allem das Thema Datensicherheit der Vorratsdaten bei den ca. 1000 verpflichteten Providern nimmt breiten Raum ein. Gleichwohl wird der Entwurf massiv kritisiert – zu Recht. Die Tücken liegen sowohl in den Details als auch in der Grundsatzentscheidung "pro VDS“.
Grundrechte zähneknirschend geachtet
Mit Händen ist zu greifen, dass der schwarz-rote Vorschlag wiederum Grundrechte nur gerade so weit schützen will, wie es Karlsruhe und Luxemburg zwingend verlangt haben. So schrammt der Entwurf konsequent an der Leitplanke dessen entlang, was die Gerichte gerade noch für zulässig gehalten haben. Es entsteht der Eindruck, als würden Grundrechte allenfalls zähneknirschend geachtet, von einer ehrlichen Abwägung zwischen den "Bedürfnissen einer wirksamen Strafrechtspflege“, wie das BVerfG formuliert, und den Freiheitsrechten der Bürgerinnen und Bürger ist hingegen nur wenig zu spüren – am ehesten noch bei der 4-Wochen-Frist für die Speicherung von Standortdaten.
mehr:
- Vorratsdatenspeicherung 2.0: Grundrechtsverletzung mit Zuckerguss (heise Online, 19.05.2015)
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