Als Horst Seehofer von der „Herrschaft des Unrechts“ in Bezug auf Merkels Flüchtlingspolitik sprach, erntete er viel Kritik. Doch auch Rechtswissenschaftler sind sich über diesen Begriff uneins. Das Magazin Cicero dokumentiert die Debatte
An der Grenze zwischen Bayern und Österreich findet seit Wochen ein staatlich initiierter Rechtsbruch statt. Die an der Grenze eingesetzten Polizisten betätigen sich auf Anweisung der Bundesregierung als Schleuser, und die Bundeskanzlerin steht an der Spitze eines organisierten Machtapparats, der täglich offenbar bis zu 10 000 Menschen illegal nach Deutschland bringt.
Zur Rechtslage: Seit Wochen verkünden Mitglieder der Bundesregierung und Vertreter der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten – eingedenk wohl des Erfahrungssatzes, nach dem das einzige wirkungsvolle rhetorische Mittel eben die Wiederholung sei – den Satz, das Asylrecht kenne „keine Obergrenze“. Der Satz stimmt aber nicht. Bei dem Individualgrundrecht auf Asyl handelt es sich nicht um ein Abwehrrecht – ein reines Abwehrrecht würde in der Tat keine Obergrenze kennen, willkürliche Einkerkerung etwa ist immer verboten, unabhängig davon, ob der Staat einen oder tausend Menschen willkürlich einkerkern will. Sondern um ein Leistungsrecht. Wer Asyl beantragt, will nicht, dass der Staat ihn in Ruhe lässt, sondern er will etwas vom Staat, das er bisher nicht hatte, wie beispielsweise einen Studienplatz.
mehr:
- Flüchtlingskrise: Juristenstreit über die „Herrschaft des Unrechts“ (Ulrich Vosgerau, Cicero, 28.02.2016)
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