Wenn der Justizminister mit seinem neuen Urheberrecht durchkommt, dann wird es keine freien Zeitungsverlage mehr geben. Kennt der Mann die Verfassung nicht?
Die Bundesregierung will in den nächsten Wochen eine Reform des Wissenschaftsurheberrechts beschließen. Das wird für die Pressefreiheit dramatische Folgen haben. Der vorliegende Reformentwurf, der das Recht an ein digitales Umfeld anpassen will, zieht einen Schlussstrich unter das bisherige Modell, nach dem Universitäten und Bibliotheken erst Lizenzen mit Verlagen abschließen müssen, bevor sie deren Erzeugnisse nutzen und verbreiten dürfen.
Nach künftiger Gesetzeslage könnten die Bibliotheken Bücher nach Belieben einscannen und für Forschung und Lehre 15 Prozent davon anbieten, und zwar, ohne eine greifbare materielle Entschädigung zu bieten. Welcher Anreiz für Verlage dann noch besteht, Lehrbücher und Zeitschriften zu verlegen, die hinterher in wesentlichen Teilen zu verschenken sind, lässt der Entwurf offen.
Der Gesetzentwurf geht aber noch einen Schritt weiter und erlaubt es einem jeden, einzelne Zeitungsartikel der Allgemeinheit zu Bildungszwecken kostenlos zur Verfügung zu stellen. Anders als für wissenschaftliche Publikation, die der Staat teilweise selbst finanziert, dürfen diese Zeitungstexte vollständig benutzt werden. Wer einzelne Zeitungstexte lesen möchte, kann sich diese von Bibliotheken bequem frei Haus zusenden lassen. Entweder hält der Justizminister Zeitungsartikel für einen natürlich nachwachsenden Rohstoff oder die freie Presse für verzichtbar. Unter Zeitungsverlagen wie diesem besteht der Konsens, dass die Einnahmeverluste dramatisch wären und viele Medien das Gesetz, sollte es beschlossen werden, nicht überleben würden.
mehr:
- Urheberrechtsreform: Heiko Maas macht die freie Presse kaputt (Thomas Thiel, FAZ, 27.05.2017)
siehe auch:
- Enteignung und alternative Fakten: Hitzige Debatte zur Urheberrechtsreform (Stefan Krempl, Heise News, 29.05.2017)
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