G20 Im Prozess um die Hamburger Elbchaussee zeigt sich eine Abkehr von der Versammlungsfreiheit
Entglaste Schaufenster, eine Reihe verbrannter Autos, ein Schaden von einer Million Euro: das hinterließ eine Gruppe von über 200 vermummten Personen im Hamburger Elbchausseeviertel bei den G20-Protesten. Acht Menschen sollen aufgrund der Ereignisse Schocks erlitten haben. Die strafrechtliche Aufarbeitung der G20-Proteste widmet sich nun diesem „Elbchausseekomplex“. Konkret sind vor dem Landgericht Hamburg fünf junge Männer wegen Landfriedensbruchs in einem besonders schweren Fall, Brandstiftung, gefährlicher Körperverletzung und Verstößen gegen das Waffengesetz angeklagt.
Das Besondere an diesem Fall: Die Staatsanwaltschaft kann den Angeklagten die konkreten Taten gar nicht nachweisen. Das ist auch nicht das Ziel ihrer Anklageschrift. Bereits die bloße Anwesenheit der Angeklagten reiche aus, argumentiert sie, um ihnen die Taten im Rahmen der Mittäterschaft zuzurechnen. Auch eine psychische Beihilfe könnte in Betracht kommen, meinte das Gericht im Dezember, am ersten von über 30 Verhandlungstagen. Die Strategie der Staatsanwaltschaft ist kein Einzelfall, sondern folgt einer Tendenz innerhalb des Straf- und Versammlungsrechts, einzelne für das Verhalten anderer haftbar zu machen und dafür eine Einschränkung der Grundrechte hinzunehmen.
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- Liberal war einmal (Maximilian Pichl, derFreitag, 24.01.2019)
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