Wolfgang Kubicki und Gerhart Baum wollen gegen das neue Vorratsdatenspeicherungsgesetz klagen
Am Mittwoch präsentierten Justizminister Heiko Maas (SPD) und Innenminister Thomas de Maizière (CDU) der Öffentlichkeit "Leitlinien" für ein neues Vorratsdatenspeicherungsgesetz. Das erste Vorratsdatenspeicherungsgesetz hatte das Bundesverfassungsgericht 2010 verworfen, weil es nicht mit dem Grundgesetz vereinbar war. Die EU-Richtlinie, aufgrund derer es erlassen wurde, erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) vier Jahre später für grundrechtswidrig und ungültig.
Politiker von SPD und Union hatten danach verlautbart, sie wollten nun abwarten, bis die EU-Kommission eine neue Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie auf die Beine stellt. Diese erklärte jedoch am 26. Januar, dass damit nicht zu rechnen sei.
Den nun ohne EU-Richtlinie vorgestellten neuen Leitlinien nach sollen Internet- und Telefonverbindungsdaten in Deutschland künftig zehn Wochen lang gespeichert werden. Bei Mobilfunk-Standortdaten beträgt die Frist vier Wochen. Kommunikationsdaten besonders geschützter Berufsgruppen (wie zum Beispiel die von Ärzten und Abgeordneten) sollen aufgehoben, aber nicht abgerufen werden dürfen.
Damit hat auch die neue Vorratsdatenspeicherung das Grundproblem, dass nicht nur Daten von Verdächtigen und Gefährdern, sondern die aller Bürger gespeichert werden.
mehr:
- Beschäftigungspaket für die FDP (Peter Mühlbauer, Telepolis, 18.04.2015)
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