Deutschland und Datenschutz – das gehörte mal zusammen. Inzwischen aber arbeitet die Bundesregierung an dessen Abbau und riskiert so die Vorreiterrolle in einem immer wichtiger werdenden Feld.
In dem amüsanten deutschen Film „Kein Bund fürs Leben“ aus dem Jahr 2007, in dem es um Abenteuer junger Bundeswehrrekruten geht, gibt es eine Szene, in der sich die Helden mit ihren Übungsgewehren gegenseitig „erschießen“, noch bevor eine Übung, die mit den „amerikanischen Freunden“ (bzw. gegen sie) vollzogen werden soll, überhaupt erst beginnt. Der Kommandant der Anlage, Major Hauptmann, kommentiert den Vorfall süffisant mit den Worten, seine Rekruten seien die erste Einheit, die es geschafft habe, sich selbst zu besiegen.
Zurück in Deutschland des Jahres 2015. Der Wehrdienst ist abgeschafft, es gibt eine Berufsarmee, und der Krieg – der Cyberkrieg – soll jetzt auch nur noch im Netz stattfinden. Doch weiterhin verfügt Deutschland über ein Datenschutzgesetz, das zu den restriktivsten in Europa, möglicherweise sogar weltweit, zählt. Das Bundesdatenschutzgesetz gibt es in Deutschland zwar bereits seit dem Jahr 1977, doch erst die Neufassung, infolge des sogenannten Volkszählungsurteils aus dem Jahr 1983 grundlegend überarbeitet und 1990 in Kraft getreten, hält den Ruf des international strengsten Datenschutzgesetzes aufrecht.
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- Bau ab, bau ab, bau ab! (Aleksandra Sowa, The European, 31.07.2015)
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