Berlin, 14. Januar 2019. In der heutigen öffentlichen Anhörung vor dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zu den Folgen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) wurden die befürchteten Nachteile für betroffene Patienten nochmals dargelegt. In § 92, Abs. 6a Sozialgesetzbuch V (SGB V) [Entwurf] ist eine sog. gestufte und gesteuerte Versorgung für psychisch kranke Menschen vorgesehen. Das soll heißen, vor der eigentlichen Behandlung hat ein für die Behandlungssteuerung zuständiger Vertragsarzt oder psychologischer Psychotherapeut eine Begutachtung vorzunehmen. Damit würde erstmals der Direktzugang zum Behandler versperrt und eine zusätzliche Belastung für die betroffenen Menschen aufgebaut. Außerdem würden damit psychisch kranke Personen diskriminiert. In keinem anderen medizinischen Bereich gibt es eine derartige Vorabbeurteilung.
siehe:
- aktuell (Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten
- Keine Diskriminierung psychisch kranker Menschen - 200.000 Mitzeichner fordern Änderung des TSVG (Deutsche Psychotherapeuten Vereinigung)
- Gemeinsame Pressemitteilung bvvp DPtV VAKJP: TSVG-Protest vor Petitionsausschuss (Verband der Vertragspsychotherapeuten Nordbaden)
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