Das Recht auf Arbeit, auf Bildung, das Recht auf Wohnung, und das Recht auf soziale Sicherheit und Gesundheit: Das sind einige der sozialen Menschenrechte, die seit 1966 Teil des UN-Sozialpakts [Link von mir hinzugefügt] und damit völkerrechtlich verbindlich sind. Doch wie ist es um diese Rechte in Deutschland bestellt? Eberhard Schultz, Menschenrechtsanwalt und Gründer der Eberhard-Schultz-Stiftung für soziale Menschenrechte und Partizipation, betont im NachDenkSeiten-Interview, dass die sozialen Menschenrechte „keineswegs Menschenrechte zweiter Klasse“ sind, aber in Deutschland nur „höchst unvollkommen“ über das Sozialstaatsprinzip im Grundgesetzt verankert sind. Ein Interview über die Bedeutung der sozialen Menschenrechte und die Weigerung der Bundesregierung, ein wichtiges Protokoll zum UN-Sozialpakt zu unterzeichnen.
Herr Schultz, seit langem weigert sich die Bundesregierung ein Zusatzprotokoll zum UN-Sozialpakt zu unterzeichnen. Worum geht es?
Die in der UN-Menschenrechtscharta (AEMR) verkündeten sozialen Menschenrechte sind seit der Verabschiedung des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) von 1966 völkerrechtlich verbindlich und keineswegs Menschenrechte „zweiter Klasse“, wie sie oft noch verstanden werden. Die Bundesrepublik Deutschland hat den UN-Sozialpakt im Jahre 1973 ratifiziert und sich zu den damit einhergehenden Staatenpflichten bekannt. Bisher steht eine Unterzeichnung des Zusatzprotokolls von 2008 jedoch aus. Dies muss so bald wie möglich geschehen, zumindest ein verbindlicher Fahrplan erstellt werden.
Was bedeutet die Ratifizierung denn?
Mit ihr könnten die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte („wsk“-Rechte) eingeklagt und ihre Verletzung von Individuen und Organisationen nach Erschöpfung des nationalen Rechtsweges auch vor dem UN-Ausschuss für „wsk“-Rechte geltend gemacht werden.
Offenbar fürchtet die Bundesregierung die daraus resultierenden möglichen Folgen.
Was sind das für Folgen?
Wir hören immer wieder von eventuellen immensen Kosten, zum Beispiel durch eine Anerkennung des Streikrechts für Beamte – obwohl das doch eigentlich selbstverständlich sein sollte und auch inzwischen durch den Europäischen Gerichtshof schon zum Teil anerkannt ist. Außerdem wird wohl eine große Zahl von Verurteilungen der Bundesregierung durch den UN-Ausschuss befürchtet, weil dann ja auch Individuen und Organisationen wegen der Verletzung dieser Rechte nach Erschöpfung des Rechtsweges in Deutschland eine Beschwerde beim UN-Ausschuss für wsk-Rechte gegen die Bundesrepublik erheben könnten.
mehr:
- Soziale Menschenrechte: „Haben wir leider nicht geschafft“ (Marcus Klöckner interviewt Eberhard Schultz, NachDenkSeiten, 20.01.2019)
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