Gemeinnützigkeit Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs kann die Regierung ihren Kritikern einfacher den Geldhahn zudrehen
Für die Gemeinnützigkeit ist das globalisierungskritische Netzwerk Attac zu politisch – so lässt sich das jüngst ergangene Urteil des Bundesfinanzhofs in einem Satz zusammenfassen. Das oberste Gericht für Steuerfragen sendet damit ein fatales Signal, zahlreiche Nichtregierungsorganisationen fürchten nun um ihre Existenz. Nach dem Urteil kann die Bundesregierung missliebigen Kritikern leichter den Geldhahn zudrehen. Wer zu aufmüpfig ist, riskiert die Gemeinnützigkeit. Für eine lebendige Demokratie ist diese Situation unhaltbar. Daher muss der Bundestag dringend die Rechtsgrundlage ändern.
Derzeit wird eine Organisation als gemeinnützig anerkannt, wenn sie die Voraussetzungen erfüllt, die in der Abgabenordnung festgelegt sind. Die Tätigkeiten müssen das Ziel haben, „die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern“. Anschließend werden verschiedene Zwecke aufgeführt, zum Beispiel Umweltschutz, Flüchtlingshilfe oder Entwicklungszusammenarbeit. Es gibt aber auch Aufgaben, die derzeit nicht ausdrücklich erwähnt sind, etwa der Einsatz für Menschenrechte, soziale Gerechtigkeit oder Frieden. Viele Organisationen haben daher in ihrer Satzung unter anderem die „Förderung der Bildung“ als gemeinnützigen Zweck angegeben, auch der Trägerverein von Attac.
mehr:
- Diese Attacke ist nur der Anfang (Felix Werdermann, der Freitag, 09.03.2019)
siehe auch:
- Die heimlichen Herrscher (Ulrich Mies, Rubikon, 07.03.2019)
- Gelbwesten-Aufstand in Frankreich: Macron und die „Speck-Klasse“ (Veronika Bohrn Mena, der Freitag, 04.03.2019)
- Steuerpolitik im Neoliberalismus: Attac nicht mehr gemeinnützig (Post, 26.02.2019)
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