Ein US-Gericht entschied gegen Nestlé und die weitere Privatisierung von Wasser. Das Urteil könnte zum Präzedenzfall werden.
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Das Berufungsgericht des US-Bundesstaates Michigan hat ein Urteil eines Bezirksrichters aufgehoben und Nestlé damit einen empfindlichen Schlag versetzt: Gemäss dem Urteil ist die kommerzielle Wasserabfüllung des Schweizer Nahrungsmittelkonzerns keine öffentliche Dienstleistung und gehört nicht zur öffentlichen Wasserversorgung.
Aufgrund des Urteils darf Nestlé in der US-Gemeinde Osceola keine Wasserpumpstation bauen, die der Konzern gebraucht hätte, um grössere Wassermengen zu fördern. Das letzte Wort scheint aber noch nicht gesprochen: Gemäss US-Medien denkt Nestlé über weitere rechtliche Schritte nach. Nichtsdestotrotz gilt der Richterspruch bei Gegnerinnen und Gegnern der Wasserprivatisierung bereits heute als Meilenstein. Entsprechend erhielt er internationale Beachtung. Nur nicht in der Schweiz, wo sich der Hauptsitz des weltgrössten Nahrungsmittelkonzerns befindet.
mehr:
- Nestlé-Urteil: Abfuhr für weitere Wasserprivatisierung (Tobias Tscherrig, Info-Sperber, 14.12.2019)
siehe auch:
- Vom Segen der Privatisierung (Post, 14.11.2018)
- Water Makes Money - Wie private Konzerne aus Wasser Geld machen (Post, 16.02.2013)
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