Corona Hier wird geschlafen, da wird gehetzt. Kathrin Gerlof schüttelt den Kopf über den politischen Umgang mit der Pandemie
Wie überraschend!
Die von vernünftigen Menschen prognostizierte zweite Welle der Pandemie ist tatsächlich angerollt gekommen. Da muss es also wieder schnell gehen mit der demokratischen Legitimierung politischer Eindämmungsmaßnahmen. Im Eilverfahren soll das „Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ noch im November beschlossen werden.
Eilverfahren scheinen als Symptom zu Corona zu gehören. Im Mai dieses Jahres wurde das zweite Pandemiegesetz durchgepeitscht, der Gesundheitsminister erhielt weitreichende Befugnisse, die jetzt noch einmal größer werden. Zuvor hatte der Bundestag nach dem Infektionsschutzgesetz eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt und ermächtigte so das Bundesministerium für Gesundheit, ohne Zustimmung des Parlaments Maßnahmen zu ergreifen.
Fein, ließe sich sagen, dass diese nun noch weiterreichenden Befugnisse einem so vernünftigen Minister wie dem Jens Spahn von der CDU in die Hände gegeben werden. Der wird das schon mit Augenmaß machen. Was der weit verbreiteten Auffassung gleichkommt, das mit den zunehmenden Überwachungsmöglichkeiten auch durch Organe der Exekutive sei gar nicht so schlimm, wenn man nichts zu verbergen habe. Eine Form blinden Vertrauens, die fahrlässig und zugleich eine Geringschätzung der Demokratie ist. Für deren Erhalt und Pflege oft zähe, mühevolle, zeitraubende und nervtötende Abläufe notwendig sind. Auch jetzt, da uns eine Pandemie zu diktieren scheint, dass wir diese Zeit nicht haben.
Als das zweite Pandemiegesetz in Kraft trat, kritisierte die Opposition, die Regierung verschaffe sich am Parlament vorbei Befugnisse und handle somit verfassungsrechtlich bedenklich. Von jenem Teil der Opposition, dem wir nicht unterstellen müssen, dass er sein eigenes, rechtsnationales Süppchen kocht, hieß es, dass außergewöhnliche Situationen nicht nur die Stunde der Exekutive, sondern auch die Stunde des Parlaments zu sein haben.
Eilverfahren scheinen als Symptom zu Corona zu gehören. Im Mai dieses Jahres wurde das zweite Pandemiegesetz durchgepeitscht, der Gesundheitsminister erhielt weitreichende Befugnisse, die jetzt noch einmal größer werden. Zuvor hatte der Bundestag nach dem Infektionsschutzgesetz eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt und ermächtigte so das Bundesministerium für Gesundheit, ohne Zustimmung des Parlaments Maßnahmen zu ergreifen.
Fein, ließe sich sagen, dass diese nun noch weiterreichenden Befugnisse einem so vernünftigen Minister wie dem Jens Spahn von der CDU in die Hände gegeben werden. Der wird das schon mit Augenmaß machen. Was der weit verbreiteten Auffassung gleichkommt, das mit den zunehmenden Überwachungsmöglichkeiten auch durch Organe der Exekutive sei gar nicht so schlimm, wenn man nichts zu verbergen habe. Eine Form blinden Vertrauens, die fahrlässig und zugleich eine Geringschätzung der Demokratie ist. Für deren Erhalt und Pflege oft zähe, mühevolle, zeitraubende und nervtötende Abläufe notwendig sind. Auch jetzt, da uns eine Pandemie zu diktieren scheint, dass wir diese Zeit nicht haben.
Als das zweite Pandemiegesetz in Kraft trat, kritisierte die Opposition, die Regierung verschaffe sich am Parlament vorbei Befugnisse und handle somit verfassungsrechtlich bedenklich. Von jenem Teil der Opposition, dem wir nicht unterstellen müssen, dass er sein eigenes, rechtsnationales Süppchen kocht, hieß es, dass außergewöhnliche Situationen nicht nur die Stunde der Exekutive, sondern auch die Stunde des Parlaments zu sein haben.
mehr:
- Demokratie will gepflegt werden (Kathrin Gerlof, der Freitag, 13.11.2020)
mein Kommentar:
Ich weiß nicht, ich weiß nicht, hört sich nach einem Verlegenheitsartikel an.
Die Demokratie wurde schon vor der »Pandemie« arg strapaziert.
– Von der verschwurbelten Doktorarbeit eines gegelten Verteidigungsministers, der im Volk beliebt war, weil er den Mut hatte, Krieg »Krieg« zu nennen
– von dem Rücktritt eines Bundespräsidenten wegen 6 oder 700 EUR Hotelkosten
– von dem Rücktritt eines anderen Bundespräsidenten, der die Unverfrorenheit besaß, die Notwendigkeit der Kriegführung am Hindukusch auf die Störung unserer materiellen Lebensführung auszudehnen – und die Unverschämtheit besaß, dies offen auszusprechen.
- durch die öffentliche Hinrichtung von Eva Herman und
- das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, welches Herman die Verantwortung für die Flaschzitierung durch eine verschlafene Journalistin des Hamburger Abendblattes zuwies
- durch die Entfernung des mißliebigen Thilo Sarrazin aus dem Vorstand der Bundesbank und der SPD
- durch das Löschen von Handys und das Erklären von Unterlagen des Verkehrsministeriums zur Geheimsache
- durch die Wahl von Olaf Scholz zum Kanzlerkandidaten, nachdem dieser dafür gesorgt hatte, daß Attac die Gemeinnützigkeit entzogen wurde und erst auf Anweisung die Steuerschuld der Warburg-Bank auch tatsächlich einforderte
(für Quellenangaben bin ich zu faul, kann sich jeder in meinem Blog kundig machen)
siehe auch:
- An die eigene Nase fassen: Würde unsere hysteriegeile Gesellschaft heutzutage die Hongkong-Grippe aushalten? (Post, 20.10.2020)
- Peter Sloterdijk beklagt „neopuritanische“ Sittenstrenge (Welt, 21.05.2016)
- Philosoph Peter Sloterdijk verteidigt Sarrazins rassistische Ausfälle (Stefan Steinbarg, WSWS, 28.10.2009)
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