Weil Mitgliedstaaten ihre Beiträge nicht zahlen, kann das Genfer Hochkommissariat einen Teil seiner Aufgaben nicht mehr wahrnehmen.
Das UNO-Hochkommissariat für Menschenrechte (UNHCHR) in Genf kann wesentliche Teile seiner Aufgaben nicht mehr wahrnehmen, da die USA und zahlreiche weitere Mitgliedsstaaten ihre Pflichtbeiträge an die Weltorganisation erheblich eingeschränkt oder die Zahlung verzögert haben. Deshalb können zahlreiche Beschwerden über Menschenrechtsverletzungen, die aus aller Welt beim UNHCHR eintreffen, nicht bearbeitet werden. Auch die regelmässige Überprüfung der Einhaltung wichtiger internationaler Menschenrechtsabkommen durch die unabhängigen ExpertInnen des UNHCHR musste mangels Finanzierung teilweise eingestellt werden. Eine derart schwerwiegende Beeinträchtigung der Arbeit des UNHCHR, das 1993 auf der Wiener Weltmenschenrechtskonferenz der UNO im Konsens aller Mitgliedsstaaten etabliert wurde, hat es noch nie gegeben.
Nur 44 von 193 Staaten haben Pflichtbeiträge vollständig gezahlt
Der von der Generalversammlung in New York beschlossene reguläre Haushalt der UNO beträgt für 2018 rund 2,7 Milliarden US-Dollar. Die festgelegten Pflichtbeiträge der 193 Mitgliedsstaaten sollten laut der verbindlichen Finanzordnung der UNO jeweils bis zum 31. Januar an die UNO-Kasse überwiesen werden. Bis Ende Juni hatten jedoch nur 44 Staaten ihre Pflichtbeiträge für 2018 vollständig gezahlt. Mit Abstand grösster Schuldner sind die USA. Die Trump-Administration hat seit ihrem Amtsantritt Anfang 2017 einen Teil ihrer Pflichtbeiträge sowohl an den regulären Haushalt der UNO wie an das separat geführte Budget für UN-Blauhelmmissionen einseitig drastisch gekürzt.
mehr:
- UNO muss Menschenrechtsarbeit erheblich einschränken (Andeas Zumach, Info-Sperber, 11.09.2019)
siehe auch:
- „Vergesst Assange nicht, sonst werdet ihr ihn verlieren!“ oder Der »freie« Westen und seine »Werte«… (Post, 17.08.2019)
- UN-Ermittler kritisiert Umgang mit Assange (Post, 31.05.2019)
x
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen