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Die These nach der »Männer Täter und Frauen Opfer« seien:
* liegen Hellfeldzahlen zugrunde.* Die theoretische Grundlage zur ausschließlich männlichen Verursachung von Gewalt, liefert die patriarchalische Grundordnung westlicher Gesellschaften (kurz: Patriarchatsthese genannt).
Wie sich eine solche scheinbare Bestimmtheit auf die Realität eines Menschen auswirken kann, will ich an zwei Beispielen deutlich machen. Im ersten Beispiel handelt es sich um einen Mann mit Kindern, der sich im Okt. 2004 an mich wandte. Er berichtete, dass die Kindesmutter nicht nur ihn, sondern auch die Kinder im Jahr 2003 fast täglich geschlagen, ihnen die Arme gedreht habe und die Kinder vernachlässige. Vor ca. einem Jahr hätte er wegen dieser Handlungen die Kinder ins Krankenhaus gebracht, dann habe die Kindesmutter ein paar Tage später plötzlich das Sorgerecht für die Kinder beantragt. Sie gebe dabei an, dass nicht sie, sondern der Ehemann die Kinder geschlagen hätte und zudem wolle der Ehemann die Kinder auch entführen. Die Kinder seien nun im Kinderheim untergebracht. Er könne seine 3 Kinder nur alle 14 Tage für 2 Std. im betreuten Umgang besuchen. Dieser würde willkürlich auch noch erschwert. Letztes Mal habe er sie erst nach einem Monat sehen dürfen. In einem Gutachten würde eher dem Ehemann als der Kindesmutter zugestanden, für die Kinder sorgen zu können. Darin würde auch darauf Bezug genommen, dass die Kindesmutter den Ehemann geschlagen hätte und er versucht habe, sich zu wehren. In seinen weiteren Ausführungen, sieht es ganz so aus, dass die Gewaltvorwürfe, die nun von der Frau gegen ihren Ehemann erhoben werden, durch ihn nicht mehr entkräftet werden können, und die sozialen und justitiablen Hilfssysteme ihm keinen Glauben schenken werden.
Im zweiten Beispiel geht es um eine Art Hilferuf eines Mannes, der sich ebenfalls im Herbst 2004 an mich wandte. Seine Frau trete als Nebenklägerin auf, um ihn wegen Körperverletzung durch das Gericht verurteilen zu lassen. Vorausgegangen wäre ein Streit mit Rangeleien und Handgreiflichkeiten seitens seiner Frau. Er wehrte sich, hierdurch habe sie blaue Flecken an den Handgelenken und Oberarmen davongetragen. Der Polizei erzählte sie, er hätte sie geschlagen. Sie jammere und weine bei den Aussagen immer hilflos. Seiner Frau werde geglaubt, ihm nicht!
Auch im zweiten Beispiel wird die Gewaltausübung der Partnerin nunmehr zu einem Gewaltvorwurf gegen den Mann stilisiert. Die These nach der »Männer Täter und Frauen Opfer« seien, macht es Männern offenbar schwer, als Opfer von Gewalt wahrgenommen bzw. anerkannt zu werden. […]
Eine weitere Einschränkung der Aussagekraft von Hellfeldzahlen ergibt sich durch eine Analyse, die Mansel (2003) in seinem Artikel: Die »Selektivität strafrechtlicher Sozialkontrolle«, vorgelegt hat. Auf der Basis von unterschiedlichen Datenquellen analysierte er u.a. Hellfelddaten. Dabei handelte es sich um die vorliegenden Individualdaten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) und der Strafverfolgungsstatistik (jeweils Daten von 1999) von 13 Bundesländern, sowie Daten aus Opferbefragungen. So analysierte er anhand dieser Daten, »inwiefern sich für weibliche Tatverdächtige die Wahrscheinlichkeit, später auch durch ein Gericht sanktioniert zu werden, von der bei männlichen Tatverdächtigen unterscheidet«. Er konnte zeigen, dass Opfer, wenn Sie vermuten oder wissen, dass der Täter ein Mann war, seltener auf die Erstattung einer Anzeige verzichten als gegenüber weiblichen Tätern. Männern bereitet es Probleme, sich als Opfer von Frauen zu begreifen.
Vor diesem Hintergrund interpretieren sie die gegen sie gerichteten Aktionen der Frauen seltener als Straftaten. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Mann bei Behandlungsbedürftigkeit des Opfers angezeigt wird, ist gegenüber einer Frau, um das fünffache erhöht, d.h. männliche Täter werden fünf mal häufiger von den betroffenen Opfern angezeigt, als Täterinnen. Frauen haben innerhalb des bundesdeutschen Strafrechtssystems deutlich geringere Chancen inhaftiert zu werden.
Aus der Analyse dieser Datenquellen zieht Mansel folgendes Fazit: »Die Unterschiede in den Anteilen von männlichen und weiblichen Tätern in den offiziellen Statistiken auf der einen und in der Opferbefragung auf der anderen Seite, zeigen an, das beide Statistiken kaum eine verlässliche Grundlage bilden, um über den Verbreitungsgrad von Straftaten und deren Verteilung auf männliche und weibliche Täter Aussagen zu machen«.
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Die Studie von Habermehl (1989) war Bestandteil einer Dissertation an der Universität Bielefeld. Sie befragte 553 Männer und Frauen aus der Bundesrepublik Deutschland und gelangte zu folgenden Ergebnissen:
»Von allen Männern und Frauen zwischen 15 und 59 Jahren, die schon einmal einen Partner hatten bzw. die einen Partner haben, waren 63,2 % schon einmal Gewalt ausgesetzt: 68,1 % der Männer und 58 % der Frauen haben schon einmal Gewalt in der Partnerschaft erlebt. 43,3 % der Männer und 34,7 % der Frauen sind schon einmal von einem Partner misshandelt worden, d.h. sie waren einer Form von Gewalt ausgesetzt, die ein Verletzungsrisiko einschließt. [...]
Bei der partnerschaftlichen Gewalt besteht nicht nur, wie die Literaturanalysen ergeben haben, ein ausgewogenes Täter-Opfer-Verhältnis zwischen Männern und Frauen, sondern sogar ein leichter Frauenüberschuss auf der Täterseite: Mehr Frauen als Männer setzen Gewalt gegen ihren Partner ein - mehr Männer als Frauen haben schon Gewalt durch ihre Partnerin erlebt. [...]
Nicht nur partnerschaftlicher, sondern auch der elterlichen Gewalt sind mehr Jungen als Mädchen ausgesetzt. Auch hier stimmen die Ergebnisse der vorliegenden empirischen Untersuchung mit denen der Literatur - Analysen überein«.
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Physische Gewalt, die unter Partnern in der Scheidungs- und Trennungsphase auftritt, hat Amendt in seiner sog. Väterstudie mit erhoben (die hier berichteten Zahlen sind ein Zwischenergebnis:
www.vaeterstudie.de/newsletter/newsletter_1.htm):
»Von bislang 700 anonym befragten Männern der zweiten Befragungswelle gaben 203 an, dass es kurz vor oder während ihrer Trennung zu Handgreiflichkeiten gekommen sei. Dazu zählten beispielsweise Schläge ins Gesicht, der Wurf einer Tasse, schmerzhafte Fußtritte wie auch Angriffe mit einem Messer und der Sturz von einer Treppe, den Exfrau und Schwiegermutter vereint herbeiführten. [...] In 18% Prozent der erhobenen Fälle gehen die Handgreiflichkeiten von Männern, in 60 Prozent von ihren Partnerinnen aus. In 22 Prozent der erhobenen Fälle gehen die Handgreiflichkeiten von beiden Partnern aus«.
Die Repräsentativität dieser Daten ist – so (auch) Amendt einschränkend gegeben, da die Befragten über ein sehr hohes Einkommens- und Bildungsniveau verfügten, das nicht dem Durchschnitt der Bevölkerung entspreche.
[aus dem Aufsatz »Ist häusliche Gewalt männlich?« von Helmut Wilde bei manndat.de]
zu dem Aufsatz »Männer und Opferinnen« von Reinhard Stölzel bei Männerbüro Trier
»Die Familie ist auch für Männer mit Abstand das Wichtigste im Leben - auch und gerade für die berufstätigen Väter.« (zur Tagesschau)