Dienstag, 5. November 2019

Britischer Missbrauch von Assange geht weiter: Blockierung spanischer Ermittlungen, Anpassung an US-amerikanische Forderungen

Inzwischen ist gut dokumentiert, wie die britische Polizei, Strafverfolgungsbehörden, Gerichte und Gefängnisse eine Person, die vor sieben Jahren eine Anordnung gegen die Polizei übersprungen hatte, mit unermesslichen öffentlichen Mitteln belegt haben. Wenn Sie etwas tiefer suchen, werden Sie feststellen, dass nach einer Jagdexpedition, die jetzt langsam einen Journalisten tötet, der die Verbrechen mächtiger Staaten aufdeckt, unzählige Präzedenzfälle entstanden sind. Der Machtmissbrauch geht weiter, mit dem jüngsten Versuch, einen spanischen Richter daran zu hindern, Julian Assange, den Gründer von Wikileaks, zu interviewen. Dies zeigt deutlich, dass die britische Zentralbehörde (UKCA) den Angriff des Staates auf Assange fortsetzt, während er gegen die Auslieferung an die Vereinigten Staaten vorgeht Staaten für die Aufdeckung ihrer Kriegsverbrechen.


Laut der spanischen Tageszeitung El Pais hat die UKCA vorläufig einen Antrag eines spanischen Richters abgelehnt , Assange über die Vorwürfe zu befragen, dass die spanische Sicherheitsfirma Undercover Global SL ihn ausspioniert habe, während er in der ecuadorianischen Botschaft in London war. Der Richter Jose de la Mata hat um ein Interview mit Assange per Videolink gebeten und eine Europäische Ermittlungsanordnung (European Investigation Order, EIO) erlassen. Der Fall betrifft die Rolle von David Morales, Direktor der Sicherheitsfirma, der beschuldigt wird, Überwachungsmaterial, einschließlich der Überwachung der vertraulichen Treffen von Assange mit seinen Anwälten, direkt an die CIA weitergeleitet zu haben.

Einige der angeblichen Gründe für die Weigerung der britischen Behörden zur Zusammenarbeit sind, dass die britische Polizei diese Art von Befragungen durchführt, dass keine Videokonferenzen zur Verfügung stehen, um Zeugenaussagen anzuhören, und dass die Gerichtsbarkeit unklar ist. El Pais weist darauf hin, dass die britische Antwort in solchen Anfragen nach einer standardmäßigen justiziellen Zusammenarbeit beispiellos ist.

Die Auswirkungen der Beteiligung der CIA an der Spionage von Assange wurden von Assanges Anwalt Mark Summers bei der Gerichtsverhandlung von Assange am 21. Oktober klargestellt, als er erklärte:


"Der amerikanische Staat hat sich aktiv an privilegierten Gesprächen zwischen Herrn Assange und seinem Anwalt beteiligt ." 

Eine solche Verletzung von Assanges Rechten sollte ausreichen, um den Auslieferungsversuch der USA zu beenden. Die Weigerung des Vereinigten Königreichs, sich an ein Standardverfahren zu halten, kann daher als Versuch angesehen werden, die Fähigkeit der USA zu schützen, ihn auszuliefern. Die Entlassung der Richterin Vanessa Baraitser von Summers Plädoyer, mehr Zeit für die Vorbereitung der Auslieferungsanhörung im Februar zu lassen, angesichts der Bedeutung des spanischen Falls, ist ein weiterer Beweis dafür, dass das Vereinigte Königreich eine festgelegte Tagesordnung hat. In diesem Fall wird es den USA nicht gestattet sein, Menschenrechts- und Rechtsverletzungen in die Quere zu kommen. Zu diesem Zweck wird Assange das ordnungsgemäße Verfahren verweigert und die Möglichkeit, sich innerhalb des Vereinigten Königreichs zu verteidigen.
mehr:
- Der britische Missbrauch von Assange geht weiter: Blockierung spanischer Ermittlungen, Anpassung an US-amerikanische Forderungen (Nina Cross, 21stcenturywire.com, 05.11.2019 – Original)
siehe auch:
Die westlichen Völker können noch nicht einmal den Journalisten retten, der ihnen die Wahrheit gesagt hat (Post, 06.11.2019)
9 Jahre lang Vergewaltigungsvorwürfe gegen Julian Assange am Köcheln halten: Alle Achtung! (Post, 05.11.2019)
Assange, der Zorn der Mächtigen, Menschenrechte, Folter und das dröhnende Schweigen des Mainstream (Post, 04.11.2019)
Julian Assange: Das kollektive Medien-Schweigen zur Folter oder Das Abwürgen der Meinungsfreiheit (Post, 31.10.2019)


Der UN-Sonderberichterstatter Nils Melzer hat seine Position zum Fall Assange noch einmal klar gestellt – doch keine Zeitung wollte den Beitrag drucken

Der Sonderberichterstatter des Hochkommissariats für Menschenrechte bei den Vereinten Nationen, der Schweizer Nils Melzer, der zusammen mit zwei medizinischen Experten Julian Assange im Gefängnis besuchen konnte, hatte in seinem Gutachten am 31. Mai 2019 von der massiven "psychologischen Folter" gesprochen, der Assange seit Jahren ausgesetzt werde und ein sofortiges Ende der "kollektiven Verfolgung" des Wikileaks-Gründers gefordert. "In 20 Jahren Arbeit mit Opfern von Krieg, Gewalt und politischer Verfolgung", so Nils Melzer, "habe ich noch nie erlebt, dass sich eine Gruppe demokratischer Staaten zusammenschließt, um ein einzelnes Individuum so lange Zeit und unter so geringer Berücksichtigung der Menschenwürde und der Rechtsstaatlichkeit bewusst zu isolieren, zu verteufeln und zu missbrauchen".

Klarer und deutlicher als in dem Statement des UN-Folterexperten kann man kaum benennen, welchem menschenunwürdigen Unrecht Julian Assange seit Jahren ausgesetzt ist, doch abgesehen von einigen alternativen Medien erregten diese Anklagen kein größeres Aufsehen. Sie verschwanden sofort wieder aus den Nachrichten und der britische Außenminister Jeremy Hunt verbat sich die "hetzerischen Anschuldigungen" des UN-Berichterstatters.

Zur Klarstellung seiner Position und seiner Argumente hatte Nils Melzer dann im Juni einen Artikel verfasst und ihn dem Guardian, der Times, der Financial Times, dem Sydney Morning Herald, dem Australian, der Canberra Times, dem Telegraph, der New York Times, der Washington Post, der Thomson Reuters Foundation und Newsweek zur Veröffentlichung angeboten. Keine dieser Zeitungen wollte ihn veröffentlichen und er erschien dann online auf medium.com (Demasking the Torture of Julian Assange).

[Mathias Bröckers, Präzedenzfall WikiLeaks, Telepolis, 01.07.2019 – Hervorhebung von mir]

[Die Arbeitsgruppe] kommt in ihrer Stellungnahme zu dem Schluss, dass Assange seit dem 7. Dezember 2010 verschiedenen Formen der Freiheitsentziehung ausgesetzt sei. Dies sei unter anderem auf die Un­tätigkeit Großbritanniens und Schwedens zurück­ zuführen.[1] Der Schutz Einzelner vor willkürlicher Festnahme resultiert aus dem Recht auf persönli­che Freiheit[2] und ist ein Kernbestandteil des inter­nationalen Menschenrechtsschutzes. Mechanismen zum Schutz der Menschenrechte sollten nicht für politische Ziele zweckentfremdet werden. Ange­sichts der Menschenrechtsverletzungen, die täglich weltweit verübt werden, demonstriert dieser Fall, wie die wichtige Arbeit einer UN-­Arbeitsgruppe zur bloßen Farce verkommen kann. Es stellt sich die Frage, ob sie anfällig für politischen Missbrauch ist. […]
Allerdings liegt seit Ende des Jahres 2010 ein von der schwedischen Staatsanwaltschaft ausgestellter Europäischer Haft­ befehl vor, in dem Assange Vergewaltigung, sexu­elle Belästigung und Nötigung von zwei schwedi­schen Frauen in Stockholm vorgeworfen werden.[15] Kraft dieses Europäischen Haftbefehls hat Großbri­tannien die Pflicht, Assange an Schweden zu über­ geben. Zudem zeigen allein die Tatsache, dass As­sange offensichtlich Zugang zu einem gerichtlichen Verfahren hatte – in dessen Rahmen er gegen Kau­tion freigelassen wurde –, und der nicht unange­messene Zeitraum der Inhaftierung, dass hier kaum von ›Willkür‹ gesprochen werden kann.[16] Auch mit der Begründung tut sich die Arbeitsgruppe offensicht­lich schwer. Sie weist darauf hin, dass diese Haft der Beginn einer länger andauernden Episode darstellt. Allerdings hat Assange dies eigenverantwortlich her­beigeführt, indem er sich der Auslieferung nach Schweden durch seine Flucht in die ecuadorianische Botschaft entzogen hat. […]
Diese Ausführungen verdeutlichen, dass es für die Beantwortung der Frage, ob es sich um eine Freiheits­entziehung handelt, wesentlich darauf ankommt, wer die betreffende Person in die fragliche Situation ver­bringt und ob diese Verbringung mit Zwang erfolgt. Nachdem der britische Oberste Gerichtshof am 30. Mai 2012 das Auslieferungsersuchen Schwedens be­stätigt hatte,[24] suchte Assange am 19. Juni 2012 Zu­ ucht in der ecuadorianischen Botschaft in London. Er stellte einen Asylantrag und Ecuador gewährte ihm Botschaftsasyl. Die WGAD bewertet diesen Auf­ enthalt in der Botschaft als Fortsetzung der Freiheits­ entziehung. Allerdings übersieht sie, dass er freiwil­lig und eigenständig in die Botschaft gegangen ist und sich nach wie vor unter diesen Bedingungen dort aufhält.
[Ayşe-Martina Böhringer, Der Fall Assange – eine Bühne für politisches Theater?, Zeitschrift für die Vereinten Nationen und ihre Sonderorganisationen 4/2016 – Hervorhebungen von mir]


Der britische Außenminister Hammond weist den Uno-Bericht über WikiLeaks-Gründer Julian Assange zurück. In dem Gremium säßen Laien, keine Juristen.
Ein Uno-Gremium stellt sich auf die Seite von Julian Assange: Der Aufenthalt des WikiLeaks-Gründers in der Botschaft Ecuadors in London sei willkürliche Haft, urteilt eine Expertengruppe des Menschenrechtsrats. Der Protest aus London ließ nicht lange auf sich warten: Der Bericht der Vereinten Nationen sei "offen gestanden lächerlich", sagte nun Außenminister Philip Hammond.
"Ich weise die Entscheidung dieser Arbeitsgruppe zurück", sagte Hammond am Freitag. Es handele sich nicht um Juristen, sondern um Laien. "Julian Assange flieht vor der Justiz." Er verstecke sich in der Botschaft. Die Regierung will das Gutachten nun anfechten.

Auch die schwedische Regierung betrachtet den Aufenthalt von Assange in der Botschaft nicht als Haft. In einem Brief an die Uno-Arbeitsgruppe schrieb der Leiter der Rechtsabteilung im schwedischen Außenministerium Anders Rönquist: "Herr Assange hat sich dazu entschieden, freiwillig in der ecuadorianischen Botschaft zu bleiben, und die schwedischen Behörden haben keinen Einfluss auf seine Entscheidung, dort zu sein. Es steht Herrn Assange frei, die Botschaft zu jeder Zeit zu verlassen." Rönquist betonte, es seien nicht die Maßnahmen der schwedischen Behörden, die Assange seiner Freiheit beraubt hätten.
[Uno-Bericht – Britische Regierung nennt Assange-Urteil lächerlich, SPON, 05.02.2016]

9 Jahre lang Vergewaltigungsvorwürfe gegen Julian Assange am Köcheln halten: Alle Achtung!

zuallererst: Der Begriff »Vergewaltigung« in Schweden
siehe dazu folgenden Artikel:
Sexualstrafrecht : Erste Verurteilung nach Sex-Gesetz in Schweden (ZON, 11.07.2019) 


Freiheit für Julian Assange! -Stoppt die Isolationsfolter im Hochsicherheitsknast!- Mathias Bröckers {2:10:03}

MrMarxismo
Am 25.10.2019 veröffentlicht 
Julian Assange - Stoppt die Isolationsfolter im Hochsicherheitsknast! - Freiheit für Julian Assange! - Mathias Bröckers
Vortrag und Diskussion mit Mathias Bröckers am 24.10.2019 im Buchladen Neuer Weg, Würzburg - Veranstalter: attac Regionalgruppe Würzburg
Aus der Einladung:
„Wenn das Aufdecken von Verbrechen wie ein Verbrechen behandelt wird, dann werden wir von Verbrechern regiert“ Edward Snowden
Am 11. April 2019 wurde der Wikileaks-Gründer Julian Assange aus dem Asyl der ecuadorianischen Botschaft in ein britisches Hochsicherheitsgefängnis verschleppt.
Jetzt werden britische Gerichte über einen Auslieferungsantrag der USA entscheiden.
Dort wird Assange eine Verschwörung mit Chelsea Manning zum Einbruch in Pentagon-Computer vorgeworfen. Falls er ausgeliefert wird, drohen ihm weitere Anklagen nach dem „Espionage Act“ und möglicherweise die Todesstrafe.
Und das nicht weil er kriminelle Taten begangen hat, sondern weil er solche enthüllt hat – im Irak, in Afghanistan und anderswo. Der Ausgang des Verfahrens von Julian Assange wird zeigen, ob es wirklich schon so weit ist,dass die Presse- und Meinungsfreiheit ihr Ende gefunden hat.
Die versprochene Adresse für Briefe an Julian Assange findet sich unter anderem hier
https://writejulian.com/
und lautet:
Mr Julian Assange
DOB: 3/07/1971
HMP Belmarsh
Western Way
London SE28 0EB
UK
Caitlin Johnstone, die australische Journalistin ist im Original hier zu finden
https://caitlinjohnstone.com/
und wird gelegentlich (zum Beispiel auf https://www.nachdenkseiten.de/) auch ins Deutsche übersetzt.
„Wer sich nicht bewegt, der spürt seine Fesseln nicht.“
(Rosa Luxemburg)
Mehr Infos:
http://www.attac.de

Zeittafel aus Helmut Scheben, Assange: Es ging um ungeschützten Verkehr
(Info-Sperber, 27.05.2019)

Januar 1998 – PNAC-Extremisten fordern Präsident Clinton zu Sturz Saddam Husseins und zu radikaler Umkehr im Umgang mit der UNO auf


In diesem liberalen Klima blieb nahezu unbeachtet, was ein 1997 gegründetes "Project for The New American Century" (PNAC) postulierte, das laut Statut für "Amerikas globale Führerschaft" kämpft. Bereits vor fünf Jahren - am 26. Januar 1998 - forderte die Projektgruppe in einem Brief an "Mr. William J. Clinton" den damaligen US-Präsidenten zu einem Sturz Saddams und zu einer radikalen Umkehr im Umgang mit der Uno auf. […]
Der Brief wäre für immer unbeachtet in den Archiven des Weißen Hauses vergilbt, wenn er sich heute nicht wie die Blaupause zur Herbeiführung eines lange ersehnten Angriffskrieges lesen würde - und, vor allem, wenn nicht zehn PNAC-Mitglieder, die diesen Brief beziehungsweise den Gründungsaufruf unterzeichnet haben, mittlerweile im Telefonverzeichnis der Bush-Administration stehen würden:
  • Richard B. Cheney ist Vizepräsident der Vereinigten Staaten,
  • Lewis Libby ist Cheneys Stabschef,
  • Donald Rumsfeld ist Bushs Verteidigungsminister,
  • Paul Dundes Wolfowitz ist Rumsfelds Stellvertreter,
  • Peter W. Rodman ist verantwortlich für "internationale Sicherheitsangelegenheiten",
  • John Bolton ist Staatssekretär für Rüstungskontrolle,
  • Richard Armitage ist stellvertretender Außenminister,
  • Richard Perle, einst Vize-Verteidigungsminister unter Reagan, ist Chef des American Defense Policy Board,
  • William Kristol, der PNAC-Vorsitzende, berät Bush und gilt als das "Hirn des Präsidenten",
  • Zalmay Khalilzad ist, nachdem er als Sonderbotschafter und Königsmacher in Afghanistan gewirkt hat, derzeit Bushs Sonderbeauftragter für den Kontakt zur irakischen Opposition.
Schon vor mehr als zehn Jahren hatten zwei Hardliner aus diesem Kreis eine verteidigungspolitische Planungsvorgabe ("Defense Planning Guidance") entworfen, die für einen internationalen Eklat sorgte, als sie der amerikanischen Presse zugespielt wurde.
[Jochen Bölsche, Bushs Masterplan – Der Krieg, der aus dem Think Tank kam, SPON, 04.03.2003]


Der britische Abgeordnete Michael Meacher machte 2003 ähnliche Behauptungen, dass der Wiederaufbau der amerikanischen Verteidigung " eine Blaupause für die Schaffung einer globalen Pax Americana "sei, die" gezogen "worden sei up for "Schlüsselmitglieder der Bush-Administration. Der akademische Peter Dale Scott schrieb anschließend
"Die [PNAC] -Ideologie wurde 2000 in einem wichtigen Positionspapier" Rebuilding America´s Defences "zusammengefasst . Dieses Dokument befürwortete eine globale Pax Americana, die vom Völkerrecht nicht eingeschränkt wird ..." [51]
Andere Wissenschaftler, wie Donald E. Abelson und Phillip Hammond, schlugen vor, dass viele dieser Kritikpunkte übertrieben seien, und stellten gleichzeitig fest, dass ähnliche Aussagen zu PNACs Ursprüngen, Zielen und Einflüssen weiterhin Eingang in die akademische Literatur über die Neuzeit finden. konservatives Netzwerk in den Vereinigten Staaten. " Hammond merkt zum Beispiel an, dass der Wiederaufbau der amerikanischen Verteidigung "oft als Beweis dafür angeführt wird, dass ein Plan für die amerikanische Herrschaft über die Welt unter dem Deckmantel des Krieges gegen den Terrorismus umgesetzt wurde", 
[Amerikas Verteidigung neu aufbauen, engl. Wikipedia, Google-Übersetzer – Original, abgerufen am 12.11.2019]

"Wir haben keine andere Wahl, als unseren Feinden und Freunden die Angst wiederzugeben, die mit jeder Großmacht verbunden ist. Nur ein Krieg gegen Saddam Hussein wird die Ehrfurcht, die die amerikanischen Interessen im Ausland und die Bürger im Inland schützt, entscheidend wiederherstellen." [54]
[Reuel Marc Gerecht, zit. in obigem Wikipedia-Artikel] 
siehe dazu auch:
- Der Welt-Prügelknabe und die geplanten US-Kriege (Post, 16.07.2019) 

mein Kommentar:
Mich würde wirdklich mal interessieren, inwieweit 9/11 etwas mit der Kastration unserer Mainstream-Medien zu tun hat…



August 2010 – Haftbefehl nach 1 Tag wieder aufgehoben
Der Verdacht der Vergewaltigung in zwei Fällen sei „haltlos“, ließen die schwedischen Behörden am späten Samstagnachmittag karg verlauten. Behördensprecherin Eva Finne erklärte: „Es gibt für mich keinen Grund zu dem Verdacht mehr, dass er eine Vergewaltigung begangen hat.“
Die Vorwürfe klangen von Beginn an mysteriös. Mehrere Medien berichteten, zwei Frauen hätten sich mit entsprechenden Vorwürfen gemeldet. Sie hätten aber keine Anzeige erstattet. Trotzdem wurden die Behörden von sich aus tätig und stellten den Haftbefehl aus. Eine Sprecherin sagte, dass wegen der Schwere der Vorwürfe auch ohne Anzeige der betroffenen Frauen ermittelt werde. Der Haftbefehl sei wegen Verdunklungsgefahr ausgestellt worden. [„Kein Grund zu Verdacht mehr“, ORF.at, 21.08.2010]
Verwirrspiel rund um den WikiLeaks-Chef Julian Assange: Die schwedischen Behörden haben wenige Stunden, nachdem sie wegen mysteriöser Vergewaltigungsvorwürfe einen Haftbefehl gegen Assange erlassen hatten, diesen wieder aufgehoben. Der Verdacht sei haltlos, so die Polizei.
[Haftbefehlposse um WikiLeaks-Chef, ORF.at, 212.08.2010]
mein Kommentar:
Im Info-Sperber-Artikel ist davon die Rede, daß diejenige Frau, die Assange für einige Tage ihre Wohnung überlassen hatte (in der obigen Info-Sperber-Zeitleiste »Ardin« genannt), in Begleitung der anderen Frau (»Wilen«) zur Polizei ging, um in Erfahrung zu bringen, ob man Assange zu einem HIV-Test zwingen könne. Das verstehe ich nicht als Vorwurf. Ich halte es für möglich, daß sie dem ungeschützten Verkehr zustimmte und nachher Angst bekam, sie hätte sich möglicherweise mit AIDS infiziert. Genaueres erzählt Mathias Bröckers in obigem Video ab Min. 32:00


Am 18. August soll sich Assange Frau A. zufolge zudem vor ihr entblößt und an ihr gerieben haben. Die schwedischen Behörden sehen darin eine vorsätzliche Belästigung.

Frau W. sagte aus, sie habe am 17. August mit Assange Sex gehabt. Beide seien damit einverstanden gewesen. Assange habe zunächst ein Kondom benutzt. Später habe er jedoch ungeschützten Sex mit ihr gehabt, als sie geschlafen habe.

Frau W.s Bruder hat ausgesagt, seine Schwester habe sich zunächst nicht an die Behörden wenden wollen, wenn Assange sich auf Geschlechtskrankheiten testen lasse. Ein Freund der beiden Frauen sagte zudem aus, diese hätten zunächst keine Anzeige gegen Assange beabsichtigt.
[Mit und ohne Kondom – Die Vorwürfe gegen Julian Assange, n-tv, 16.08.2012]

Der Londoner "Guardian" gab an diesem Wochenende detailliert wie kein anderes Medium zuvor den Inhalt der Stockholmer Anschuldigungen gegen den 39-jährigen Australier wieder. […]

Stimmt nicht, meint die Londoner Zeitung unter Berufung auf geheime Verhörprotokolle der Staatsanwaltschaft, zu denen sie "nicht autorisierten" Zugang bekommen habe. […]

Trotz dieses Konfliktes konnte der Mann von WikiLeaks dem Bericht zufolge aber weiter in der Wohnung bleiben – und war demnach sogar Mittelpunkt einer Party, zu der "Fräulein A" Freunde einlud. Auf dem Fest sagte sie einer Freundin nach den Polizeiangaben: "Es war nicht nur der schlechteste Sex, den ich je hatte, sondern auch gewaltsam." […]
Dass Assange dann einen HIV-Test abgelehnt haben soll, soll der entscheidende Grund für den gemeinsamen Gang von A. und W. zur Polizei gewesen sein. […]  
[SPON, Vorwürfe gegen WikiLeaks-Gründer Zeitung veröffentlicht Details zu Sex-Vorwürfen gegen Assange, 19.12.2010]
mein Kommentar:
Sollte ich mal in Schweden mit einer Frau ins Bett gehen, werde ich ihr keinesfalls am folgenden Tag meinen Schwanz vor die Nase halten…
Das könnte gefährlich werden…
😂
Und:
irgendwie hört sich die ganze Geschichte desto schräger an, je öfter sie erzählt wird! 
Mittelpunkt einer Party, die zu Assanges »Ehren« gegeben wird, wo dann rumerzählt wird, es sei der schlechteste Sex ihres Lebens gewesen?
Klingt ein wenig nach »Desperate Housewives«
So ein Pech aber auch, daß die Polizei die Gespräche mit den Frauen nicht auf Band aufgenommen hat…

Oktober 2010 – Forensische Laboruntersuchungen: DNA oder keine DNA?


[Miss A] teilte der Polizei mit, dass Assange irgendwann etwas mit dem Kondom "getan" habe, was dazu geführt habe, dass es zerrissen und ejakuliert worden sei, ohne sich zurückzuziehen.[Nick [Nick Davies, 10 Tage in Schweden: die vollen Vorwürfe gegen Julian Assange, Guardian (Google-Übesetzer), 17.12.2010 – Original]

Ein zerrissenes Kondom, das einer der mutmaßlichen Opfer der schwedischen Polizei ausgehändigt hatte, wurde von Mitarbeitern zweier forensischer Labors untersucht, sie konnten jedoch keine schlüssigen Beweise für die DNA von Herrn Assange finden.

Dieselben forensischen Teams stellten fest, dass DNA auf einem anderen Kondom, das vom zweiten mutmaßlichen Opfer eingereicht wurde, dem WikiLeaks-Chef gehört.

Die Enthüllung ist in einem 100-seitigen Polizeibericht enthalten, der verfasst wurde, nachdem Zeugen befragt und forensische Beweise untersucht worden waren.

[Abul Taher, Kondom als Beweis in Assange Sex Fall verwendet "enthält nicht seine DNA", Daily Mail Online (Google-Übersetzer), 16.09.2012 – Original]

Im juristischen Streit um den Gründer der Enthüllungsplattform Wikileaks, Julian Assange, kommt Bewegung. Nach Medienberichten hat ein forensisches Labor in Schweden auf einem der Kondome, das eine Vergewaltigungsanzeige stützen sollte, keine DNA-Spuren des Wikileaks-Gründers gefunden. Das Resultat wurde von einem weiteren Labor bestätigt. Diese neuen Nachrichten machen eine Anklage wegen Vergewaltigung gegen Assange in Schweden unwahrscheinlicher. Die Staatsanwaltschaft des Landes, die nach wie vor auf die Auslieferung des 41-jährigen besteht, will sich zu dem Ergebnis bislang nicht äußern. […]

Die neuen Untersuchungsergebnisse aus Schweden könnten die Lage nun zugunsten des Wikileaks-Gründers verändern. Immerhin wird die Beschuldigung einer der Anzeigenstellerinnen, Anna A., infrage gestellt. Die inzwischen 33 Jahre alte Frau hatte bei der Anzeige angegeben, Assange habe das Kondom beim zunächst einvernehmlichen Geschlechtsverkehr vorsätzlich zerrissen. Nach schwedischem Recht kommt dies einer Vergewaltigung gleich. Der Negativbefunde des DNA-Tests stellt die Aussage der mutmaßlich Geschädigten nun massiv in Zweifel.
[Harald Neuber, Fall Assange: Labore finden keine DNA-Spuren auf Kondom, Telepolis, 21.09.2012 – Man beachte das Datum des Artikels!]

Seit Februar 2011 (bzw. seit 19 Monaten) geistert das Polizeiprotokoll mit den Verhören der betroffenen Personen und möglichen Zeugen sowie mit dem Resultat der hier im Artikel beschriebenen Laboranalyse durchs Internet und wurde auf diversen Websites und in zahlreichen Foren unter die Lupe genommen und diskutiert.
Die britische Tageszeitung The Guardian hatte bereits im Dezember 2010 selektiv aus Teilen des Berichts zitiiert:

http://www.guardian.co.uk/media/2010/dec/17/julian-assange-sweden
Zwei Monate später tauchte dann der gesamte Bericht im Netz auf - wahrscheinlich wurde er von Assanges damaligen Anwälten in Schweden oder Großbritannien oder einer Person aus dem engeren Umfeld von Assange geleakt:
Die erste Seite des Dokuments ist ein Fax-Deckblatt, das von Assanges damaligen Anwalt in Schweden, Bjön Hurtig, an Jennifer Robinson, eine Anwältin, die damals Assange in Großbritannien mitrepresentiert hat, adressiert ist.
Das geleakte Originaldokument in Schwedisch findet sich hier:
http://wlcentral.org/sites/default/files/AssangeSexAllegations%20FUP[ 1].pdf
Die Resultate der Laboranalyse und die Korrespondenz zwischen dem Schwedischen Nationallabor for Forensik und dem zuständigen Polizeibeamten finden sich auf den Seiten 76 - 82.
Übersetzungen der Befragungen der involvierten Personen und der potentiellen Zeugen finden sich hier
http://www.nnn.se/nordic/assange/docs/protocol.pdf und hier http://rixstep.com/1/20110204,04.shtml
Aufschlussreich zu dem Thema ist auch das Urteil vom High Court of Justice in London vom 2. November 2011:
http://www.scribd.com/doc/71282275/Assange-High-Court-Judgement-2-November-2011
Kopie des Urteils hier abrufbar (gdr-elsj.eu – PDF) 
Dort wird in Paragraph 94 der schwedische Experte vom Nationallabor für Forensik mit den Worten zitiert, dass es keine Indizien gibt, dass das untersuchte Kondom mutwillig beschädigt und/ oder zerrissen wurde, sondern aufgrund von normalen Verschleißerscheinungen kaputt ging.
[Cass Andra, Resultat der Laboruntersuchungen schon seit geraumer Zeit bekannt..., Kommentar zum obigen Telepolis-Artikel, 24.09.2012   11:59]
mein Kommentar:
Unterm Strich dürfte herauskommen, daß sich da drei sexuell hochmotivierte Menschen begegnet sind, die von der Situation einfach überfordert waren (Assange hat sich definitiv unpassend verhalten – ob willentlich oder durch Unfähigkeit sei dahingestellt, und daß Assange panische Angst bekam, kann man, wenn man sich mit den Umständen näher auseinandersetzt, gut nachvollziehen!)
genauso überfordert, wie Polizei, Staatsanwälte, Richter und Medien. Eine Geschichte von 100 DIN-A 4-Seiten auf einen Zeitungsartikel zu reduzieren erfordert Verdichtung. Und eine Verdichtung [z.B. durch Weglassen] erscheint mir fast unmöglich, ohne den beschriebenen Sachverhalt zu interpretieren…
Für diejenigen, die sich das antun wollen:
- 10 days in Sweden: the full allegations against Julian Assange (The Guardian, 17.12.2010 – Google-Übersetzer)

Die beste Zusammenfassung kommt von UN-Sonderberichterstatter Nils Melzer:
Allerdings hat jede Frau sogar ein Kondom als Beweis vorgelegt. Das erste, angeblich von Assange getragen und zerrissen, enthüllte keinerlei DNA – weder seine, noch ihre oder die von jemand anderem. Stell dir das vor. Das zweite, gebrauchte, aber intakte, sollte "ungeschützten" Geschlechtsverkehr beweisen.
[Nils Melzer, UN-Sonderberichterstatter, zit. in Präzedenzfall WikiLeaks, Mathias Bröckers, Telepolis, 01.07.2019, Hervorhebungen von mir]


Januar 2011 – US-Regierung beginnt mit der Vorbereitung einer geheimen Anklage

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Laut den in den Global Intelligence Files veröffentlichten Aussagen eines ehemaligen Bundesagenten und damaligen Vizepräsidenten des amerikanischen Unternehmens Strategic Forecasting (Stratfor) bereitete die US-Regierung angeblich spätestens ab Januar 2011 eine ‚geheime Anklage‘ (‚sealed indictment‘) gegen Assange vor einer nicht öffentlich tagenden Grand Jury vor.[182] Das Justizministerium der Vereinigten Staaten nahm dazu zunächst keine Stellung. In den USA kann eine Anklageschrift versiegelt werden, um sie geheim zu halten.
Bis zum Sommer 2012 gelang es den Behörden der Vereinigten Staaten nicht, eine Anklage gegen Assange zu formulieren oder einen Auslieferungsantrag an Großbritannien zu stellen.[183] Auch das schwedische Justizministerium erklärte im August, von keinem US-Auslieferungsantrag zu wissen. Cecilia Riddselius, die zuständige Direktorin im schwedischen Justizministerium, betonte, dass gemäß der Grundrechte-Charta der EU eine Auslieferung in die USA nur dann möglich sei, wenn keine Gefahr für das Leben des Gefangenen bestehe.[184]
Im November 2013 erklärte das US-Justizministerium unter Obama, dass Assange nicht wegen der Veröffentlichung geheimer Dokumente angeklagt werden könne, da man sonst gleichzeitig auch Journalisten und Medien wie The Guardian oder die New York Times anklagen müsse, die ebenfalls vielfach im Rahmen ihrer Arbeit geheime Dokumente veröffentlicht hatten.[185] Angestellte oder Dienstleister des Staates wie Bradley Manning oder Edward Snowden, welche die geheimen Informationen dagegen entgegen ihren Verträgen entwendet hatten, konnten im Gegensatz dazu nach dem Spionagegesetz angeklagt werden. Nach dieser Stellungnahme des Justizministeriums liefen die Untersuchungen der Grand Jury zu WikiLeaks aber weiter und Assange konnte daher später noch für mögliche andere, kriminelle Aktivitäten angeklagt werden. Es wurde zudem offiziell erklärt, dass es zu dem Zeitpunkt keine ‚geheime Anklage‘ (‚sealed indictment‘) der Grand Jury gab.[186]
Nach der Amtseinführung Donald Trumps zum neuen US-Präsidenten teilte der von ihm ernannte neue US-Justizminister Jeff Sessions am 20. April 2017 mit, dass die Festnahme Assanges sowie die Bekämpfung der Veröffentlichung von Staatsgeheimnissen unter der neuen Regierung Priorität bekommen habe. Es sollten Anklagen gegen Assange vorbereitet werden – auch wegen Verstoßes gegen das Spionagegesetz. Durch irrtümlich im August 2018 vor Gericht eingereichte Justizakten wurde bekannt, dass bereits an der Erstellung einer Anklageschrift gearbeitet wurde.[187][188]
[Julian Assange, USA, Wikipedia, abgerufen am 08.11.2019] 

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Juni 2012 – Assange flieht in die ecuadorianische Botschaft und wird ausspioniert 
Doppelagenten, CIA und Wikileaks. Das ist schon mal ein explosiver Cocktail. Die spanische Security-Firma – ausgerechnet mit dem Namen Undercover Global S.L. – wurde von Ecuador angeheuert, um ihre Botschaft in London zu bewachen, zumindest für die Zeit des Aufenthalts des Wikileaks-Gründers Julian Assange. Doch wie die Zeitung "El Pais" berichtet, wird gegen die Security-Firma und deren Inhaber, David Morales, derzeit ermittelt.

Laut Dokumenten, die "El Pais" vorliegen, hat nämlich Undercover Global in der Zeit nicht nur die Botschaft beschützt, sondern vor allem Julian Assange ausspioniert. Und zwar nicht für Ecuador, sondern für einen weiteren, geheimen Auftraggeber: den US-amerikanischen Geheimdienst CIA. Der Inhaber Morales hat angeblich Audio- und Videoaufnahmen dem CIA übergeben, in denen Assange sich mit seinen Anwälten und Mitarbeitern trifft. Gegen Morales läuft deswegen eine Untersuchung seitens des spanischen Nationalen Gerichtshofs.
[Spanische Firma spionierte Assange in London für die USA aus, Wiener Zeitung, 27.09.2019]
siehe dazu auch:
- Direktor der spanischen Sicherheitsfirma, die Julian Assange ausspioniert hat, festgenommen (Post, 09.10.2019)


August 2012 – Assange fordert von Schweden Garantie
Der Fall Assange steckt fest. Entgegen Vorabmeldungen hat der Wikileaks-Mitgründer bei seiner Rede vom »sicheren« Balkon der ecuadorianischen Botschaft in London keine Fingerzeige geliefert, wie er sich einen Ausweg aus der vertrackten Kiste vorstellen kann. Indes hat er früher schon mehrfach betont, dass er sich durchaus den Fragen der schwedischen Staatsanwälte zu stellen bereit ist, in London oder per Videokonferenz eh, aber auch in Schweden – vorausgesetzt, es gibt die Garantie, nicht in die USA ausgeliefert zu werden. So verständlich es ist, dass sich Schwedens Staatsanwälte nicht dazu herablassen, zum Assange-Seeing nach London zu reisen und ihn dort zu verhören, so unverständlich ist, dass sie die Garantie, ihn nicht in die USA auszuliefern, verweigern. Schließlich sind politische Prozesse dort keine Seltenheit, die Liste reicht von Abu Jamal über Leonard Peltier bis hin zu den Cuban Five - vom Vollzug von Todesstrafen an geistig Minderbemittelten ganz abgesehen. Rechtsstaatlichen Standards wie sie innerhalb der EU im Prinzip hochgehalten werden, genügt die USA-Justiz keinesfalls. Die Vorwürfe gegen Assange aus Schweden sind fraglos juristisch zu klären. Doch die Voraussetzungen dafür zu schaffen, ist Aufgabe Schwedens, wenn nicht gleich der ganzen EU. Wer nicht umstandslos klar macht, dass er nicht bereit ist, mit der US-Justiz zu kooperieren, zeigt, dass ihm im Zweifel nicht viel an Rechtsstaatlichkeit liegt. Schweden ist am Zug.
[ots, Neues Deutschland: zum Fall Assange: Schweden ist am Zug, Neues Deutschland, 18.08.2012 - veröffentlicht von firmenpresse.de]



Juni 2015 – Wikileaks enthüllt globale Wirtschaftsspionage der USA 
WikiLeaks-Enthüllungen: französische Medien sprechen von einem Wirtschaftskrieg der USA 
Die neuen WikiLeaks-Enthüllungen, die heute von französischen Medien veröffentlicht und kommentiert werden, könnten den TTIP-Verhandlungen ernsthafte Schwierigkeiten bereiten. Es geht nicht mehr nur um Kränkungen unter Partnern oder einen Aha-Effekt (NSA hört auch französische Präsidenten ab). Jetzt fallen Begriffe wie "Wirtschaftskrieg" und "schmutziges Spiel".
Die Dokumente, die auf der WikiLeaks-Seite veröffentlicht werden, sind deutliche Hinweise für Wirtschaftsspionage im ganz großen Stil. Auf einer SIGINT-Anforderungsliste, adressiert an die Five Eyes, findet sich an erster Stelle die Anweisung worüber geheimdienstliches Wissen gesammelt werden soll:

…französische Verhandlungspositionen zu Verträgen, Machbarkeitsstudien und Verhandlungen über internationale Geschäfte, Investitionen in große Projekte, Systeme von bedeutendem Interesse für das Partnerland, Geschäftsverhandlungen, die das Volumen von 200 Millionen übersteigen, wie auch Informationen über die Finanzierung, usw…
Information Need
Als Zielfelder von größerem Interesse werden angegeben: Informationstechnologie, Telekommunikation, Technologie allgemein, Energieversorgung, Strom, Gas, Öl, die Infrastruktur für Nuklearenergie und Erneuerbare Energien, Transport, Hafenanlagen, Flughäfen, Schnellzüge, Gesundheitswesen, usw.
Also eigentlich alles. Ein zweites Dokument gibt Auskunft, welche internationalen Beziehungen und internen französischen Abmachungen oder Absprachen, etwa zum Nato-Budget oder im Vorfeld von Gipfeltreffen, Ziele für die NSA und andere Geheimdienste abgeben.
Interessant dazu ist der Umgang der französischen Medien mit diesen Enthüllungen. Während sich Le Monde – bislang – weitestgehend damit begnügt auf den Widerspruch hinzuweisen, der sich aus den WikiLeaks-Dokumenten gegenüber den Beschwichtigungen aus den USA ergibt, wonach die NSA-Überwachungsprogramme dazu dienen, gegen die Terrorgefahr zu schützen, schlagen Libération und Mediapart einen sehr viel wütenderen Ton an.
Beide sprechen von einem "Wirtschaftskrieg" seitens der USA, der sich hier glasklar zu erkennen gebe. Dass Libération und Mediapart schärfer an die Beziehung zwischen Frankreich und USA heranrücken, hat freilich auch damit zu tun, dass sie in Partnerschaft mit WikiLeaks die Dokumenten veröffentlichen.
So findet sich in einem Libération-Artikel auch eine Einlassung Assanges, die einen wunden Punkt in Frankreich anspricht. Laut Assange hat das "schmutzige Spiel der USA" sehr viele Arbeitsplätze in Frankreich vernichtet.
An diesem Punkt, wirtschaftliche Schäden Frankreichs durch die NSA-Schnüffelei, setzt wiederum ein ausführlicher Artikel von Mediapart an. In den NSA-Dokumenten werden zwar Namen von abgehörten Wirtschaftsministern und deren Gesprächspartnern genannt, aber keine Namen von Unternehmen.
Das macht nun Mediapart. Ausgehend von der Annahme, dass die US-Geheimdienste und damit die Regierung gut über Verhandlungspositionen, Kapazitäten, Strategien, Angebote französischer Firmen bei größeren Projekten informiert waren, stellen die Journalisten nun neue Schlussfolgerungen über das Scheitern französischer Unternehmen bei spektakulären Deals an.
So wird zum Beispiel der Niedergang von Alcatel-Alstom, dessen größter Konkurrent General Electric war, in neuem Licht gesehen. Tausende von Arbeitsplätzen seien in Folge der mangelnden Wettbewerbsfähigkeit von Alcatel-Alstom verloren gegangen. Dabei sei die Unternehmensgruppe, die heute in Stücke liege, einstmals so stark gewesen.
Es gibt sicher viele andere und überzeugende Erklärungen für die Misserfolge von Alcatel-Alstom, aber es ist gut möglich, dass der neue Aspekt ein größeres Gewicht und eine politische Dynamik bekommt. Die Reaktionen der abgehörten Wirtschaftsminister, so etwa Moscovici, oder Wirtschaftspolitiker, zeigen verblüfften, unverhohlenen Ärger.
Es sieht so aus, als ob es der französischen Politik - und der Öffentlichkeit - erst langsam dämmert, wie weit die NSA-Datenkrake und ihr Nutzen für US-Interessen reichen (und das obwohl auch Frankreich in Sachen Wirtschaftsspionage kein unbeschriebenes Blatt ist).
[Thomas Pany, NSA-Wirtschaftsspionage: "schmutziges Spiel" in Frankreich, Telepolis, 30.06.2015]
dazu ein Leser-Kommentar:
WIKILEAKS hat gerade die Anweisungen der Amerikaner an die amerikanischen Geheimdienste veröffentlicht, welche Verträge von französischen Firmen mit ausländischen Firmen abgefischt werden sollten:
a) alle Vertragsverhandlungen, welche von signifikantem Interesse für das Partnerland von Frankreich sind.
b) alle Verträge, welche einen Handelswert von 200 Mio USD oder mehr haben.
Spiegel-Online machte dann das daraus: "Laut der neuen Enthüllungen sind allerdings offenbar doch jahrelang Verträge französischer Unternehmen von US-Geheimdiensten abgefangen worden – ihr Wert belaufe sich auf mehr als 200 Millionen Dollar."
Also "200 Mio USD PRO Vertrag" (Originalquelle) vs. "200 Mio USD GESAMT in all den Jahren" (Spiegel).
[Princess_of_Troy, Wikileaks vs. Spiegel, 30.06.2015 16:00]
… und dazu der Artikel, auf den Princess_of_Troy verweist:
- Wikileaks-Enthüllung NSA soll auch französische Wirtschaft bespitzelt haben (SPON, 29.06.2015) 
– unter dem SPON-Artikel findet sich jetzt (letzter Zugriff: 06.11.2019) folgende Korrektur:
Anmerkung: In einer früheren Version des Artikels wurde nahegelegt, dass das Gesamtvolumen der ausgespähten Geschäfte bei 200 Millionen US-Dollar gelegen habe. Tatsächlich sollen aber alle Geschäfte ab einem Wert von 200 Millionen US-Dollar ausspioniert worden sein. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.
apr/dpa

mein Kommentar:
Immer diese Versehen aber auch… 😂



Februar 2016 – Die WGAD (Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen) stellt fest, dass es sich bei Assanges »freiwilligem Aufenthalt« in der ecuadorianischen Botschaft in London seit Juni 2012 um einen Fall willkürlicher Inhaftierung handle.  

siehe zuerst:
- UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen Stellungnahme Nr. 54/2015 zu Julian Assange (Schweden und das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland) – Vorabversion ohne Bearbeitung (Post, 22.01.2016)



[Die Arbeitsgruppe] kommt in ihrer Stellungnahme zu dem Schluss, dass Assange seit dem 7. Dezember 2010 verschiedenen Formen der Freiheitsentziehung ausgesetzt sei. Dies sei unter anderem auf die Un­tätigkeit Großbritanniens und Schwedens zurück­ zuführen.[1] Der Schutz Einzelner vor willkürlicher Festnahme resultiert aus dem Recht auf persönli­che Freiheit[2] und ist ein Kernbestandteil des inter­nationalen Menschenrechtsschutzes. Mechanismen zum Schutz der Menschenrechte sollten nicht für politische Ziele zweckentfremdet werden. Ange­sichts der Menschenrechtsverletzungen, die täglich weltweit verübt werden, demonstriert dieser Fall, wie die wichtige Arbeit einer UN-­Arbeitsgruppe zur bloßen Farce verkommen kann. Es stellt sich die Frage, ob sie anfällig für politischen Missbrauch ist. […]
Allerdings liegt seit Ende des Jahres 2010 ein von der schwedischen Staatsanwaltschaft ausgestellter Europäischer Haft­ befehl vor, in dem Assange Vergewaltigung, sexu­elle Belästigung und Nötigung von zwei schwedi­schen Frauen in Stockholm vorgeworfen werden.[15] Kraft dieses Europäischen Haftbefehls hat Großbri­tannien die Pflicht, Assange an Schweden zu über­ geben. Zudem zeigen allein die Tatsache, dass As­sange offensichtlich Zugang zu einem gerichtlichen Verfahren hatte – in dessen Rahmen er gegen Kau­tion freigelassen wurde –, und der nicht unange­messene Zeitraum der Inhaftierung, dass hier kaum von ›Willkür‹ gesprochen werden kann.[16] Auch mit der Begründung tut sich die Arbeitsgruppe offensicht­lich schwer. Sie weist darauf hin, dass diese Haft der Beginn einer länger andauernden Episode darstellt. Allerdings hat Assange dies eigenverantwortlich her­beigeführt, indem er sich der Auslieferung nach Schweden durch seine Flucht in die ecuadorianische Botschaft entzogen hat. […]
Diese Ausführungen verdeutlichen, dass es für die Beantwortung der Frage, ob es sich um eine Freiheits­entziehung handelt, wesentlich darauf ankommt, wer die betreffende Person in die fragliche Situation ver­bringt und ob diese Verbringung mit Zwang erfolgt. Nachdem der britische Oberste Gerichtshof am 30. Mai 2012 das Auslieferungsersuchen Schwedens be­stätigt hatte,[24] suchte Assange am 19. Juni 2012 Zu­ ucht in der ecuadorianischen Botschaft in London. Er stellte einen Asylantrag und Ecuador gewährte ihm Botschaftsasyl. Die WGAD bewertet diesen Auf­ enthalt in der Botschaft als Fortsetzung der Freiheits­ entziehung. Allerdings übersieht sie, dass er freiwil­lig und eigenständig in die Botschaft gegangen ist und sich nach wie vor unter diesen Bedingungen dort aufhält.
[Ayşe-Martina Böhringer, Der Fall Assange – eine Bühne für politisches Theater?, Zeitschrift für die Vereinten Nationen und ihre Sonderorganisationen 4/2016 – Hervorhebungen von mir]

mein Kommentar:
Das ist mal wieder ein typischer transatlantischer »Sprech«. Er fordert: »Mechanismen zum Schutz der Menschenrechte sollten nicht für politische Ziele zweckentfremdet werden. […] demonstriert dieser Fall, wie die wichtige Arbeit einer UN­-Arbeitsgruppe zur bloßen Farce verkommen kann. Es stellt sich die Frage, ob sie anfällig für politischen Missbrauch ist. […] [Assange] ist freiwillig und eigenständig in die Botschaft gegangen.« 
Hintenrum durch die Brust ins Auge!
Übrigens: Der Duden definiert »Freiwilligkeit« als
aus eigenem freiem Willen geschehend; ohne Zwang ausgeführt
Übrigens: Der Duden definiert »Farce« als
Angelegenheit, bei der die vorgegebene Absicht, das vorgegebene Ziel nicht mehr ernst zu nehmen ist (und nur noch lächerlich gemacht, verhöhnt wird); lächerliche Karikatur (2) auf ein bestimmtes Ereignis  

Der britische Außenminister Hammond weist den Uno-Bericht über WikiLeaks-Gründer Julian Assange zurück. In dem Gremium säßen Laien, keine Juristen.
Ein Uno-Gremium stellt sich auf die Seite von Julian Assange: Der Aufenthalt des WikiLeaks-Gründers in der Botschaft Ecuadors in London sei willkürliche Haft, urteilt eine Expertengruppe des Menschenrechtsrats. Der Protest aus London ließ nicht lange auf sich warten: Der Bericht der Vereinten Nationen sei "offen gestanden lächerlich", sagte nun Außenminister Philip Hammond.
"Ich weise die Entscheidung dieser Arbeitsgruppe zurück", sagte Hammond am Freitag. Es handele sich nicht um Juristen, sondern um Laien. "Julian Assange flieht vor der Justiz." Er verstecke sich in der Botschaft. Die Regierung will das Gutachten nun anfechten.

Auch die schwedische Regierung betrachtet den Aufenthalt von Assange in der Botschaft nicht als Haft. In einem Brief an die Uno-Arbeitsgruppe schrieb der Leiter der Rechtsabteilung im schwedischen Außenministerium Anders Rönquist: "Herr Assange hat sich dazu entschieden, freiwillig in der ecuadorianischen Botschaft zu bleiben, und die schwedischen Behörden haben keinen Einfluss auf seine Entscheidung, dort zu sein. Es steht Herrn Assange frei, die Botschaft zu jeder Zeit zu verlassen." Rönquist betonte, es seien nicht die Maßnahmen der schwedischen Behörden, die Assange seiner Freiheit beraubt hätten.
[Uno-Bericht – Britische Regierung nennt Assange-Urteil lächerlich, SPON, 05.02.2016]
mein Kommentar:
Der Vorspann des SPON-Artikels lautet:
»Der britische Außenminister Hammond weist den Uno-Bericht über WikiLeaks-Gründer Julian Assange zurück. In dem Gremium säßen Laien, keine Juristen.«
Nirgendwo im Artikel wird die Aussage von Außenminnister Hammond infrage gestellt. Im Gegenteil: Aus der Hammond-Aussage wird im SPON-Titel die Aussage der »britischen Regierung«.
Unter dem Artikel – in einer Art Anhang – liefert SPON noch eine Hintergrund-Information:
»Das Team aus fünf unabhängigen Experten untersteht dem Uno-Menschenrechtsrat.«
Es wäre dem Sachverhalt näher gekommen, wenn dieser Satz gelautet hätte:
»Das Team aus fünf unabhängigen Juristen untersteht dem Uno-Menschenrechtsrat.«
Aber das tut SPON nicht!
Auf diesem Post kann man sich die Qualifikationen der WGAD-Mitglieder ansehen:
- Die WGAD (Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen) – Mitglieder (Post, 22.01.2016 – gepostet wegen Schwierigkeiten mit der Erreichbarkeit der Originalseite)
Fazit: SPON umgeht die Notwendigkeit, die Falschheit der Hammond-Aussage offensichtlich zu machen dadurch, daß er die WGAD-Mitglieder nicht »Juristen« sondern nur »Experten« nennt.
Noch ein Schmankerl:
Das WGAD-Gutachten wird von eher linken Publikationen gern »Urteil« genannt und als rechtsverbindlich angesehen.
Eher transatlantische Publikationen bleiben bei den Begriffen »Gutachten« oder »Stellungnahme« und erwähnen, daß es nicht rechtsverbindlich ist.
(Hat mich ja nur eine Stunde gekostet, das rauszufinden… 😂)



November 2016 – Schwedisches Juristen-Team befragt Assange
Die Befragung des Wikileaks-Gründers Julian Assange durch die schwedische Staatsanwaltschaft zum Vorwurf der Vergewaltigung hat begonnen. Die schwedische Oberstaatsanwältin Ingrid Isgren und ihr Team kamen dafür am Montag in die Botschaft Ecuadors in London.
Isgren kann ihre Fragen an Assange über einen ecuadorianischen Kollegen stellen, heißt es. Ecuador übermittle die Antworten dann später nach Schweden. Neben Isgren und Ortiz sollte ein schwedischer Polizeiermittler an der Befragung teilnehmen, heißt es. Man wolle Assange auch um eine DNA-Probe bitten.
Ein europäischer Haftbefehl gegen Assange wurde bereits 2010 erlassen. Eine Schwedin warf dem WikiLeaks-Gründer Vergewaltigung vor. Anschuldigungen, die eine zweite Frau gegen ihn erhob, gelten mittlerweile als verjährt.
[Schwedische Staatsanwaltschaft befragt Julian Assange, SPON, 14.11.2016]


April 2019 – Schweden Assanges Auslieferung noch nicht beantragt
Bislang hat Schweden die Auslieferung des 47-Jährigen nicht beantragt. Assange war im Jahr 2010 in Schweden von zwei Frauen wegen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs angezeigt worden. Er ging daraufhin nach Großbritannien und floh später in die ecuadorianische Botschaft, um einer Auslieferung zu entgehen und bat um Asyl.

Die Stockholmer Staatsanwaltschaft legte die Ermittlungen 2017 zu den Akten, weil der damals in London im Botschaftsexil lebende Assange für sie nicht erreichbar war. Nach der Festnahme von Assange am Donnerstag forderte ein mutmaßliches Opfer des Wikileaks-Gründers eine Wiederaufnahme des Verfahrens.  
[Schwedische Staatsanwaltschaft befragt Julian Assange, SPON, 14.11.2016]


Juli 2019 – UN-Sonderberichterstatter über Folter geht an die Öffentlichkeit
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Im Mai 2019 besuchte Melzer den Whistleblower Julian Assange in London im Gefängnis.[5] Daraufhin verfasste er Ende Juni einen Bericht unter dem dramatischen Titel Demasking the Torture of Julian Assange (deutsch Entlarvung der Folter Julian Assanges), den er vergeblich verschiedensten renommierten Printmedien in den USA, Großbritannien und Australien zur Veröffentlichung anbot.[6][7] 
[Nils Melzer, Wikipedia, abgerufen am 04.11.2019]
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Allerdings hat jede Frau sogar ein Kondom als Beweis vorgelegt. Das erste, angeblich von Assange getragen und zerrissen, enthüllte keinerlei DNA – weder seine, noch ihre oder die von jemand anderem. Stell dir das vor. Das zweite, gebrauchte, aber intakte, sollte "ungeschützten" Geschlechtsverkehr beweisen.
[Nils Melzer, UN-Sonderberichterstatter, zit. in Präzedenzfall WikiLeaks, Mathias Bröckers, Telepolis, 01.07.2019, Hervorhebungen von mir]
siehe dazu auch:
- Assange, der Zorn der Mächtigen, Menschenrechte, Folter und das dröhnende Schweigen des Mainstream (Post, 04.11.2019)




September 2019 – Schwedische Justiz nimmt Ermittlungen wieder auf
Schwedische Strafverfolger haben in den Ermittlungen um einen Vergewaltigungsvorwurf gegen WikiLeaks-Gründer Julian Assange zwei neue Zeugen befragt. Dies gab die stellvertretende Generalstaatsanwältin Eva-Marie Persson bekannt. Demnach wurden auch fünf Zeugen, die bereits 2010 ausgesagt hatten, erneut befragt. […]

2017 legte die Stockholmer Staatsanwaltschaft die Ermittlungen zu den Akten, weil der damals in London im Botschaftsexil lebende Assange für sie nicht erreichbar war. […]

In diesem Possenspiel habe ich selbst den Überblick verloren, deshalb hier der Versuch einer Zeitleiste: 
- Am 13./14. und am 16. August 2010 hat Assange mit zwei Schwedinnen Geschlechtsverkehr
- Die erste der beiden Frauen beherbergt ihn noch weiter in ihrer Wohnung und läßt ihn in ihrem Bett schlafen
- Am 20. August 2010 kommen diese beiden Frauen zur Polizei, eine der beiden erkundigt sich, ob man Assange zu einem HIV-Test zwingen können, die beiden erstatten aber keine Anzeige.
- Wegen »der Schwere der Vorwürfe« (sexuelle Belästigung) wird dann ohne Anzeige ermittelt, wegen Verdunklungsgefahr dann aber noch am gleichen Tag ein Haftbefehl ausgestellt.
- Dieser wird innerhalb eines Tage wieder aufgehoben, wobei Behördensprecherin Eva Finne erklärt: „Es gibt für mich keinen Grund zu dem Verdacht mehr, dass er eine Vergewaltigung begangen hat.“ 
- Am 21. August 2010 erfährt Assange aus der Zeitung, er werde wegen Vergewaltigung polizeilich gesucht.
- Am 30. August 2010 stellt sich Assange der Polizei und bestreitet die Vorwürfe
- Am 1. September 2010 nimmt eine andere Staatsanwältin (Marianne Ny) die Ermittlungen wieder auf und befragt die beiden Frauen erneut, nicht aber Assange, der sich noch vier Wochen in Schweden aufhält.
- Am 15. September 2010 teilt die Staatsanwaltschaft schriftlich mit, Assange könne nach Großbritannien reisen
- Am 27. September 2010 reist Assange nach Großbritannien
- Mitte Oktober erläßt die schwedische Staatsanwaltschaft einen erneuten Haftbefehl, Begründung: Assange habe sich der Befragung entzogen.
- Im November 2010 stellt die schwedische Justiz im November 2010 einen internationalen Haftbefehl (Red Notice) wegen des Verdachts der Vergewaltigung aus.
- Im Februar 2011 gibt ein Londoner Gericht dem Auslieferungsantrag Schwedens statt, Assange legt Widerspruch ein.
- Im Juni 2012 gibt der Supreme Court in letzter Instanz dem schwedischen Auslieferungsantrag statt.
- Assange fürchtet, er könne von Schweden an die USA ausgeliefert werden und bittet in der ecuadorianischen Botschaft um Asyl.
- Am 11. April 2019 wird Assange von der Londoner Polizei in der Botschaft Ecuadors verhaftet, nachdem ihm der Präsident Ecuadors, Lenín Moreno, das Asylrecht entzogen [80und ihm die 2017 verliehene ecuadorianische Staatsbürgerschaft aberkannt [82] hat.
eine Anmerkung:
Es ist schwierig, hier exakt zu bleiben. Z.B. kann ich nur vermuten, daß Eva Finne selbst Staatsanwältin ist. In manchen Artikeln wird sie als Staatsanwältin, in anderen als »Behördensprecherin« bezeichnet.