Freitag, 7. August 2020

FAST FOOD TV-WERBEVERBOT: Großbritannien macht es vor

FAST FOOD TV-WERBEVERBOT: Großbritannien macht es vor - Die Grünen wollen nachziehen {2:04}

WELT Nachrichtensender
Am 06.08.2020 veröffentlicht 

Text u. Links: YouTube


Corona-Ausschuß, Termin 08: USA - der Blick von innen / Aktuelle Lage in Schweden, Frankreich und Italien u.a.

Termin 08: USA - der Blick von innen / Aktuelle Lage in Schweden, Frankreich und Italien u.a. {Livestream}

OVALmedia
Am 07.08.2020 veröffentlicht 
Erfahren Sie mehr über den Ausschuss
auf https://corona-ausschuss.de und
auf Telegram https://t.me/s/Corona_Ausschuss
Heute begrüßen wir unsere Gäste:
Dr. Wolfgang Wodarg, Germany
MD Pam Popper, USA
Journalistin Gaby Weber, Argentina
Unternehmer Ash Zrl, Nepal
Dr. Luca Speciani, Italy
Prof. Dr Dolores Cahill, Ireland
Der Corona Ausschuss wurde von vier Juristen ins Leben gerufen. Er führt eine Beweisaufnahme zur Corona-Krise und den Maßnahmen durch.
Wir brauchen Eure Unterstützung mit der Übersetzung! Wir wollen auf allen Sitzungen des Corona-Ausschusses Untertiteln haben und dafür vertrauen wir Euch. Wenn Ihr Lust habt, könnt Ihr uns gerne mit den Untertiteln auf Deutsch oder andere Sprache helfen! Dazu bitte diesen Artikel lesen :)

https://support.google.com/youtube/an...
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Bisherige Folgen:
Corona-Ausschuß – Termin 07: Schützen die Masken oder schaden sie? (Post, 06.08.2020)
Corona-Ausschuß – Termin 06: Die Lage der Kinder (Post, 31.07.2020)
Corona-Ausschuß – Termin 05: Die Lage der kleinen Unternehmer und Selbständigen (Post, 30.07.2020)
Stiftung Corona-Ausschuß – Termin 04: Der Drosten-Test, die Immunität und die zweite Welle (Post, 24.07.2020)
Corona-Ausschuss – Termin 03: "Bergamo - was war da los?" (Post, 23.07.2020)
Corona-Ausschuss – Termin 02: Die Lage der Menschen in den Pflegeheimen (Post, 15.07.2020)
Corona-Ausschuss – Termin 01: Lernen vom Untersuchungsausschuss Schweinegrippe - mit Dr. W. Wodarg (Post, 14.07.2020)
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siehe auch:
Der Technokratische Staat: von der Alternativ- zur Würdelosigkeit (Post, 07.06.2020)
Prof. Peter Kruse: »Es geht um eine grundsätzliche Änderung der Haltung gegenüber Macht (Post, 05.07.2010)
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Corona: Adar Poonawalla will eine COVID-19-Impfung in die Massenproduktion bringen

SERUM INSTITUTE OF INDIA: Ein indischer Multimilliardär will das ganz große Corona-Rad drehen {1:52}

WELT Nachrichtensender
Am 06.08.2020 veröffentlicht 
Das „Serum Institute of India“ produziert jährlich 1,5 Milliarden kostengünstige Impfstoffdosen für Entwicklungsländer. Adar Poonawalla, der Chef des Unternehmens hat große Ziele: Er will eine COVID-19-Impfung in die Massenproduktion bringen. Doch das ist nicht alles.
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Maskenpflicht, kein Einsichtsrecht in Atteste, keine Mitführpflicht von Attesten

Maskenpflicht, kein Einsichtsrecht in Atteste, keine Mitführpflicht von Attesten {9:13}

Anwaltskanzlei Ivett Kaminski
Am 31.07.2020 veröffentlicht 
Nach § 2 Abs. 3 Nr. 4 der ab dem 15. Juli 2020 gültigen Fassung der Coronaschutzverordnung Nordrhein-Westfalen sind unter anderem Kunden in Verkaufsstellen und Handelsgeschäften, auf Wochenmärkten, auf sämtlichen allgemeinen Flächen von Einkaufszentren und vergleichbaren Einrichtungen verpflichtet, eine Mundnasebedeckung zu tragen.
Nach § 2 Abs. 3 S. 2 der Coronaschutzverordnung Nordrhein-Westfalen gilt dies nicht für Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mundnasebedeckung tragen können. Der Ausnahmeregelung folgend, können Kunden, die aus medizinischen Gründen den Mundnasenschutz nicht tragen können, somit ohne Mundnasenbedeckung in Lebensmittelmärkten einkaufen gehen.
Nun habe ich oft gelesen, dass Supermarktinhaber aufgrund des ihnen zustehenden Hausrechts berechtigt sein sollen, Kunden, die ohne eine Mundnasenbedeckung einkaufen gehen, den Zutritt zu verweigern. Aus meiner Sicht sind die verbreiteten Informationen falsch.
Zwar können nach § 2 Abs. 3 S. 5 der CoronaSchVO NRW Personen, die eine Verpflichtung zum Tragen einer Mundnasenbedeckung nicht beachten, von der Nutzung der Einrichtungen ausgeschlossen werden. Aber solch ein Ausschluss kann nur dann greifen, wenn überhaupt eine Verpflichtung zum Tragen einer Mundnasenbedeckung besteht. Für Personen, die aus medizinischen Gründen eine Mundnasenbedeckung nicht tragen können, besteht eine solche Verpflichtung ja gerade nicht. Somit können Supermarktinhaber diesen Personen auch nicht unter Berufung auf diese Regelung oder ihr etwaiges Hausrecht den Zutritt verweigern und sie vom Einkaufen ausschließen.
Zudem möchte ich darauf hinweisen, dass Supermarktinhaber eine Grundversorgung der Bevölkerung sicherzustellen haben. Wird ein Geschäft für den „allgemeinen Publikumsverkehr“ eröffnet – wie es bei Supermärkten der Fall ist –, erteilt der Besitzer „generell und unter Verzicht auf eine Prüfung im Einzelfall eine Zutrittsbefugnis“ , vgl. LG Bonn, Az.: 10 O 457/99.
Der Zutritt kann allenfalls nur aus einem sachlichen Grund verweigert werden. Das bedeutet, dass die Zutrittsverweigerung nicht willkürlich ausgesprochen werden darf. Da Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mundnasenbedeckung tragen können, von der Verpflichtung zum Tragen einer MNB ausdrücklich ausgenommen sind, liegt ein sachlicher Grund für deren Ausgrenzung ja gerade nicht vor. Diesen Personen kann der Zutritt nicht verweigert werden.
Schließen die Supermarktinhaber diese Kunden dennoch aus, so ist dies als willkürlich zu bewerten. Darüber hinaus diskriminieren die Supermarktinhaber diese Kunden. Aus meiner Sicht haben Kunden, denen unberechtigt der Zugang zu Lebensmittelgeschäften, und somit zu ihrer Grundversorgung, verwehrt worden ist und wird, einen Anspruch auf Schmerzensgeld wegen Diskriminierung. Ich habe, im Auftrag meiner Mandanten, einige Lebensmittelgeschäfte in Dortmund und im Umkreis angeschrieben und hierauf hingewiesen.
Nun kommen wir zu der Frage, ob der Supermarktinhaber oder dessen Mitarbeiter ein Recht darauf hat/haben, ein Attest von diesen Kunden zu fordern und in dieses Attest Einsicht zu nehmen. Meine Antwort lautet klar: nein!
Dieses Recht ergibt sich aus der Coronaschutzverordnung Nordrhein-Westfalen nicht. Auch das Hausrecht geht nicht so weit, dass von Kunden gefordert werden kann, dass diese ihre Daten- und Patientenschutzrechte vollständig aufgeben. Solche Atteste enthalten in aller Regel personenbezogene Daten (Anschrift, Geburtsdatum, Geschlecht) des Patienten, Name und Adresse des behandelnden Arztes und ggf. auch eine Diagnose.
Ebenso wenig besteht die Verpflichtung der Kunden, ein entsprechendes Attest mitzuführen. Eine Mitführpflicht wurde in der Verordnung nicht verankert.
Die in § 2 Abs. 3 S. 2 Coronaschutzverordnung NRW genannten medizinischen Gründe sind nach meinem Dafürhalten in geeigneter Art und Weise lediglich glaubhaft zu machen. Zur Glaubhaftmachung ist keinesfalls die Vorlage eines ärztlichen Attests erforderlich. Deshalb ist es m.E. völlig ausreichend, sich auf medizinische Gründe bloß zu berufen. Oft wird aber argumentiert, dass die Ordnungsbehörden/Polizei deshalb ein Recht darauf hätten, Einsicht in die Atteste zu nehmen, weil durch das Nichtragen der MNB der Verdacht der Begehung einer Ornungswidrigkeit bestünde. Dieser Ansicht kann ich nicht folgen. Denn, wenn sich der Kunde ausdrücklich auf medizinische Gründe beruft, so muss für jeden Beamten/Mitarbeiter spätestens in diesem Zeitpunkt klar sein, dass diese Person keine Ordnungswidrigkei begeht, weil sie von der Verpflichtung zum Tragen einer MNB ausdrücklich ausgenommen ist. Auch im Bußgeldverfahren gilt nämlich die Unschuldsvermutung. Es ist nicht die Aufgabe des Betroffenen, seine Unschuld zu beweisen. Vielmehr muss die Behörde oder ggf. später Gericht die Täterschaft bzw. den Verstoß gegen die CoronaSchVO NRW des Betroffenen nachweisen.
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Corona: Wozu das Ganze? Wo will man hin?


Jens Berger hat sich in seinem Beitrag mit der Frage der tödlichen Gefahr von Covid-19 auseinandergesetzt. Er weist u.a. auf unterschiedliche Zählweisen und Gesundheitssysteme in verschiedenen Staaten hin. Jens Berger meint, es „besteht kein rationaler Grund für Angst und Panik“ und fordert von Gesellschaft und Politik eine „mittel- bis langfristige Antwort“ für den Umgang mit Covid-19. Zahlreiche Leserinnen und Leser der NachDenkSeiten haben schnell auf diesen Artikel reagiert. Es folgt eine Auswahl der eingereichten Leserbriefe, für die wir uns sehr bedanken. Zusammengestellt von Christian Reimann.


mehr:
- Leserbriefe zu „Wie tödlich ist Corona?“ (Christian Reimann, NachDenkSeiten, 07.08.2020) 

8. Leserbrief [von einem Intensiv-Arzt]

Das Spiel mit den Zahlen:
Statistiken sind oft Auslegungs- bzw. Glaubenssache.
Aber, was derzeit mit Zahlen veranstaltet wird, ist einfach grauenhaft!
Das fängt mit den diversen Corona-Test-Verfahren an, die eine nicht veröffentlichte, aber gruselige Quote an falsch-negativen bzw. falsch-positiven Ergebnissen hat. Von Kollegen weiss ich, dass eine schwere Lungenentzündung trotz mehrfacher negativer Tests trotzdem als Covid-Pneumonie klassifiziert wird … Eben, weil das Testergebnis so ungenau ist.

Und dann die veröffentlichten Zahlen:
Wen interessiert die Gesamtsumme aller Infektionen seit Januar?
Wen interessiert die Zahl der täglichen Neu-Infektionen?
Ich möchte wissen, wie viele der gestern weltweit Neu-Infizierten symptomlos sind oder eine stationäre oder gar intensivmedizinische Behandlung benötigen. Wie viele versterben. Und das bezogen auf die Einwohnerzahl … und bezogen auf Alter und Vorerkrankungen … und bezogen auf das Gesundheitssystem vor Ort .. und bezogen auf die allgemeine Lebensqualität.

Da werden medial gerne Einzelfälle irgendwo auf der Welt herausgehoben, dass es auch junge und unbelastete Patienten treffen kann. Aber das ist halt die Gaussche Verteilungskurve.

In der Schweiz gibt es aktuell die Diskussion, ob Clubs und Bars öffnen dürfen. Zürich ist relativ freizügig, in anderen Kantonen ist das verboten.
Vorgestern veröffentlichte das Bundesamt für Gesundheit (BAG) Zahlen, nach dem die meisten Ansteckungen in Clubs stattfänden (als Begründung für deren weitere Schliessung).
Am nächsten Tag musste korrigiert werden, von allen Neu-Infizierten hatten sich nur 1.9% in eben diesen Clubs angesteckt.

Angesichts dieses ganzen Zahlen-Wirrwars ist die oben genannte Schere verständlich.

Und bei diesen vielen Ungenauigkeiten scheint doch alles mehr eine „Glaubensfrage“ zu sein.

Das „Correctiv“ –ein angeblich unabhängiges Recherchezentrum – listet diverse angebliche „Fakes“ auf.
Klar lassen sich abstruse Alu-Hut-Theorien leicht als Fakes nachweisen. Aber die relevanten Fragen werden nicht gestellt. Und alle Fragen, die als „unbelegt“ qualifiziert werden, lassen sich genauso als „unbelegt“ den offiziellen Verkündigungen gleich stellen.

Aufarbeitung:
Genauso wenig, wie plausible Zahlen veröffentlicht werden, genauso wenig wird auch offen darüber nachgedacht, ob die getroffenen Massnahmen überhaupt verhältnismässig sind.

Prognose:
Und – am beunruhigsten – es gibt auch keinen Plan. Was wollen wir eigentlich mit all diesen Massnahmen erreichen? Am Anfang hiess es: Das Gesundheitssystem entlasten … okay, geh ich mit. Aber die Gesundheitssysteme sind seit Monaten eher „unter“lastet. Was will ich dann? Den Virus auf „0“ schrauben? Wird nicht funktionieren. Warten auf eine Impfung? Die wird niemals verlässlich kommen. Also, wozu das Ganze? Wo will man hin?

Mittlerweile tendiere ich doch langsam dazu, dass diese ganze Aktion mit ihrer geschürten Hysterie doch andere Beweggründe hat: Diskussion um Versammlungs- und Demonstrationsrecht, polizeiliche Überwachung von Restaurant-Besuchern etc … Freundliche Grüsse,

 H. Schneider
siehe auch:
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gesellschaftlich relevant? breite Diskussion? Aufmerksamkeitslenkung!
Die als »sicheres medizinisches Internet« verkaufte Telematik mutiert zum Datenstaubsauger – Zugriff der Krankenkassen nur eine Frage der Zeit – Bundesdatenschutzbeauftragter nur ein Feigenblatt


Einige Interviews mit Teilnehmern der von Querdenken 711 organisierten Demo am 1. August

Über die Proteste gegen die Corona-Maßnahmen der Bundesregierung am 1. August in Berlin streiten sich zwei entgegen gesetzte Lager. Die Einen beschimpfen die Demonstranten als Impfgegner, Alu-Hut-Träger, Verschwörungstheoretiker und Nazis – kurzum: als "Covidioten"–, die Anderen feiern den "Tag der Freiheit" als Durchbruch und glauben, "Geschichte geschrieben" zu haben

Die beiden Lager geben völlig unterschiedlichen Teilnehmerzahlen an. Die Einen wiederholen die Zahl der Polizei – 20.000 –, die Anderen 1,3 Million. Aber eigentlich ist das nicht entscheidend. Denn völlig klar ist, dass diese große Demo gezeigt hat, dass die Kritik an den Corona-Maßnahmen gesellschaftlich relevant ist und daher eine breite Diskussion erfordert. Genau das passiert nicht. Die bürgerlichen Medien picken sich einige bunt Aussehende Protestler heraus und schneiden hinterher die Interviews, wie sie wollen. Viele Linke sagen auch: wir wollen denen keine Tribüne für ihre wirren Ansichten geben. Das ist falsch. Ausschlaggebend für eine Berichterstattung ist nicht die Sympathie des Journalisten, sondern die Relevanz. Und seit Samstag ist diese klar gegeben, und ich hoffe, dass die sich die fortschrittlich Fühlenden und Antifaschisten von ihrem Ross herabsteigen und sich mit den Argumenten der Straße auseinander setzen.

Ich war auf der Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen der Bundesregierung am 1. August in Berlin und habe dort gefilmt. Vielleicht nutzen die Bilder, um die Diskussion zu versachlichen und sich wieder gegenseitig zuzuhören. Ich habe ALLE von mir geführten Interviews benutzt und nur vorne und hinten abgeschnitten. Ich werde auf einen Kommentar verzichten.

Bei den Interviews wie auch bei den nicht gefilmten Gesprächen habe ich zwei Tendenzen festgestellt: Da ist die Mehrheit, die einmal aus dem grünen Spektrum kam und sich heute als politisch heimatlos betrachtet und nach radikal demokratischen Lösungen sucht. Die Grünen waren ja mal eine Anti-System-Partei, die direkte Demokratie propagiert hat. Also links-offen und explizit nicht rechts.

In der zweiten Gruppe sind viele, die reale Existenzängste auf die Straße getrieben hat, Freiberufler, Arbeitslose - Leute, die nicht an jedem Ersten des Monats automatisch ihr Geld bekommen. Sie fühlen sich nicht gehört und belogen. Sie bezeichnen sich selbst als "unpolitisch" und sind offen für die AfD oder für linke Vorschläge - falls diese denn mal kommen würden.

Am Straßenrand zu stehen und "Nazis raus" zu rufen, oder bei schönstem Wetter mit Maske auf dem Fahrrad "Masken an" zu brüllen - bringt da wenig und verhindert jede Diskussion. "Wir sind auch gegen Nazis", hieß es am Samstag. Es war, wie die Bilder zeigen, nur eine Handvoll. Wenn die großen Medien also von "mehreren Gegendemonstrationen" sprechen, vermittelt das einen falschen Eindruck. Die voreingenommene Diffamierung schafft ein politisches Vakuum, das die AfD natürlich gerne füllt.

mehr:
- "Ich sehe keine Opposition in der Politik" (Gaby Weber, Telepolis, 07.08.2020)
siehe auch:
- 20.000 oder eine Million Corona-Protestierende in Berlin? Wer produziert Fake News? (Post, 06.08.2020)

mein Kommentar:
Während wir uns über Abstände und Demo-Teilnehmerzahlen die Köpfe heißreden, achten wir nicht auf den Gorilla…

selective attention test {1:21}

Daniel Simons
Am 10.03.2010 veröffentlicht 
The original, world-famous awareness test from Daniel Simons and Christopher Chabris. Check out our book and website for more information (www.theinvisiblegorilla.com)
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TP-Exklusiv. "Datenrasterung". "Gläserner Versicherter". Jetzt äußert sich der Bundesdatenschutzbeauftragte zu dem ungeheuerlichen Vorgang


Es ist schlimmer, als bisher angenommen. Und es zeigt, welche Manöver die Bundesregierung unternommen hat, um Datenschutzrechte von 73 Millionen gesetzlich Versicherter auszuhebeln, ohne dass die betroffenen Bürger selbst davon erfahren. Aber das ist, wie sich jetzt herausstellt, noch nicht alles.

Am Montag hatte Telepolis aufgedeckt, dass CDU/CSU und SPD mit Hilfe eines von der Öffentlichkeit unbemerkten Änderungsantrags zum EPA-Gesetz (Elektronische Patientenakte) das erst im November im Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) (Wie man Datenschutz als Versorgungsinnovation framet) festgeschriebene Einwilligungserfordernis zur individualisierten Datenauswertung durch die Krankenkassen still und leise wieder beseitigt haben (zur genauen Einordnung des aktuellen Vorgangs: EPA-Datengesetz - Sie haben den Affen übersehen).

Hintergrund ist die von Gesundheitsminister Spahn aus wirtschaftlichen Gründen vorangetriebene neue Rolle der Krankenkassen in der medizinischen Versorgung, die es ihnen erlaubt, durch Kooperation mit Unternehmen und Erwerb von Anteilen an Investmentfonds sog. digitale Versorgungsinnovationen zu fördern. Dazu erhielten die Kassen im DVG u.a. die Befugnis, die bei ihnen gespeicherten personenbezogenen Daten der Versicherten für ein individualisiertes "Angebot" auszuwerten, allerdings nur sofern der Versicherte ausdrücklich einer solchen Datenauswertung zustimmt.

Mit dem am 03. Juli beschlossenen EPA-Datengesetz ist die kurz gewährte Freiwilligkeit auch schon wieder Geschichte.

Das ist keine Kleinigkeit. Es geht hier um nichts weniger als um das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Gegenüber Telepolis äußert sich der Bundesdatenschutzbeauftragte besorgt:

››Aus datenschutzrechtlicher Sicht sehe ich den Wegfall des Einwilligungserfordernisses kritisch. Bereits die pseudonymisierte Auswertung der Versichertendaten, die zumindest teilweise einer besonderen Kategorie i. S. des Artikel 9 Abs. 1 DSGVO - den Gesundheitsdaten - zuzuordnen sind, stellt einen empfindlichen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Versicherten dar. Es besteht die Gefahr, dass eine derartige 'Datenrasterung' einen weiteren Baustein zur zukünftigen Komplettierung des 'gläsernen Versicherten' liefert. Dies liegt nicht im Interesse der Versicherten.
Ulrich Kelber, BfDI
Dass das alles überhaupt still und lautlos unter den Augen des Bundesdatenschutzbeauftragten geschehen konnte, liegt daran, dass die Bundesregierung mit diesem inhaltlich überraschenden Änderungsantrag nicht nur die Öffentlichkeit umgangen hat, sondern – wie sich jetzt herausstellt – auch den erwartbaren Widerspruch des Bundesdatenschutzbeauftragten.

Man glaubt es kaum: Aber der Wortlaut des Änderungsantrags, den die Bundesregierung der obersten Bundesbehörde für Datenschutz in Form einer sog. Formulierungshilfe zur Stellungnahme vorgelegt hatte, stimmte nicht überein mit dem Wortlaut des im Gesundheitsausschuss tatsächlich zur Abstimmung vorgelegten Änderungsantrags [folgende Hervorhebung von uns]:

››In der Formulierungshilfe war die Änderung, dass für die Verarbeitung personenbezogener Daten keine Einwilligung benötigt wird, nicht enthalten, diese muss im Ausschuss selbst vorgenommen worden sein. Der Text der Formulierungshilfe lautete: 'Die Teilnahme an Angeboten nach Absatz 2 und die dazu erforderliche Verarbeitung personenbezogener Daten dürfen nur nach schriftlicher oder elektronischer Einwilligung der Versicherten erfolgen. Die Einwilligung kann jederzeit schriftlich oder elektronisch widerrufen werden.' Aus diesem Grund hat der BfDI zu dem Punkt keine Stellungnahme abgegeben.
Ulrich Kelber, BfDI
Das stimmt. Im Unterschied zur Gesundheitsausschuss-Fassung enthielt die Kelber vorgelegte Fassung noch ein Einwilligungserfordernis für die Auswertung personenbezogener Daten – aber: nur noch für die freiwillige Teilnahme an den bereits auf der Grundlage der Datenauswertung erstellten individuellen Angeboten zu Versorgungsinnovationen, nicht mehr aber als Voraussetzung für die Erstellung der entsprechenden individuellen Angebote selbst. (Dementsprechend fehlte auch der in der bisher geltenden Fassung ausdrücklich enthaltene Hinweis auf die Datenauswertung in §68b Abs. 1 SGB V.)
mehr:
- Oberster Datenschützer und 73 Mio. Bürger ausgetrickst (Brigitta Engel, Florian Rötzer, Telepolis, 05.08.2020)
siehe auch:
Viel Arbeit für den Datenschutzbeauftragten beim Gesundheitswesen (Post, 17.06.2020)
Coronahypnose, Tag 77: erfolgreiche Aufmerksamkeits-Lenkung – Schweinegrippe 2.0 (Post, 16.04.2020)

Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder (DSK) lehnt die von der Bundesregierung in Betracht gezogene Nutzung von einheitlichen, verwaltungsübergreifenden Personenkennzeichen zur direkten Identifizierung von Bürgerinnen und Bürgern ab. Bei den zum Anschluss von Arztpraxen an die Telematik Infrastruktur des Gesundheitswesens (TI) verwendeten Konnektoren, sieht die DSK eine datenschutzrechtliche Mitverantwortung von Arztpraxen und der Gesellschaft für Telematikanwendungen (gematik).

Wichtigstes Thema der DSK-Zwischenkonferenz am 12.09.2019 in Mainz war die von der Bundesregierung geplante Modernisierung der Registerlandschaft in Deutschland und der in diesem Zusammenhang diskutierten Einführung von verwaltungsübergreifenden Personenkennzeichen bzw. Identifikatoren. […]

Da es die gesetzliche Aufgabe der gematik ist, den operativen und sicheren Betrieb der TI zu gewährleisten und sie in diesem Rahmen die Mittel für die Datenverarbeitung in der TI wesentlich bestimmt, kam die DSK zu der Auffassung, dass der gematik neben den Betreibern der Arztpraxen eine datenschutzrechtliche Mitverantwortung für die Konnektoren zufällt. Um diese Verantwortungsteilung künftig rechtssicher zu regeln, empfiehlt die DSK dem Gesetzgeber, hier eine normenklare gesetzliche Regelung zu schaffen. 

[DSK positioniert sich zu Personenkennzeichen und Verantwortlichkeit in der Telematik Infrastruktur, bfdi.bund.de, 13.09.2019]
- Wer braucht die zentrale Patientendatei? (Annette Hauschild, Helmut Lorscheid, Telepolis, 20.11.2018)
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Corona: Zahlenstreit


In der Debatte um die Zahl der Teilnehmer der Demo gegen die aktuelle Corona-Politik bleibt die Polizei gegenüber den NachDenkSeiten bei ihren umstrittenen Angaben von ca. 20.000. Der Vorgang ist aber vor allem eine Medienaffäre, aktuellstes Beispiel: die „Kontraste“-Sendung vom Donnerstag. Von Tobias Riegel.

Die Polizei bleibt auf Anfrage der NachDenkSeiten bei ihren bisherigen Angaben zur Zahl der Teilnehmer der Demo in Berlin vom 1. August. Auf unsere Frage, ob die Angabe von ca. 20.000 Teilnehmern nach Meinung der Polizei mit dem Eindruck übereinstimmt, den zahlreiche Bilder von der Demonstration vermitteln, antwortete die Pressestelle des Polizeipräsidenten von Berlin folgendermaßen:

„Die Einschätzung von ungefähr 20.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern bleibt auch nach Prüfung im Nachhinein bestehen. Dazu wurde die vorhergegangene, ermittelte Teilnehmerzahl, durch die Auswertung öffentlich zugänglicher Luft- und Übersichtsaufnahmen vom Einsatztag, nochmals überprüft. Lediglich eine mögliche Varianz von mehreren tausend Personen in der Spitze über dem genannten Ergebnis konnte als Veränderung ermittelt werden.“
Steht das nicht in Widerspruch zum Eindruck, den zahlreiche Bürger von den aufgenommenen Fotos und Videos der Veranstaltung erhalten müssen? Hier sollen nicht die Angaben von einer Million oder mehr Demonstranten verteidigt werden. Aber dass die Anzahl weit über den Polizei-Angaben liegt, scheint angesichts des Bildmaterials schwer zu bestreiten zu sein. Die meisten großen Medien bleiben ebenfalls bei den zu niedrig erscheinenden Angaben. Auch diverse „Fakten-Checker“ argumentieren tendenziell in diese Richtung, etwa hier oder hier oder hier. In diesen Beiträgen wird teils versucht, die Kritik an den offiziell vermeldeten Zahlen durch Verquickung mit Behauptungen von extrem hohen Teilnehmerzahlen von über einer Million generell als unseriös abzutun.
mehr:
siehe auch:
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