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Freitag, 30. Oktober 2020

Achgut setzt „Correctiv“ Grenzen:
»Als „Faktenchecker“ sollte man eine Meinung von einer Tatsachenbehauptung unterscheiden können.«

Wenn es um die Beschreibung der ein wenig gehemmten Wertschöpfung in diesem Lande geht, gibt es einen netten Spruch: „Einer schiebt die Schubkarre, und zwei passen auf ihn auf“. Übertragen auf die Medien, besonders diejenigen die die etablierten Kreise stören, kann man das fortschreiben: „Einer schreibt was, und fünf passen auf ihn auf.“ Nachdem das journalistische Gewerbe zusehens in prekäre Verhältnisse gerät, verlegen sich immer mehr Angehörige des Standes auf das staatlich alimentierte Bewerten, Überwachen und Kontrollieren. Da hat man wenigstens sein Auskommen und kann sich obendrein als Streiter für das Wahre, Schöne und Gute inszenieren. Man muss dafür weder schreiben können noch kreativ sein, alles was man braucht, ist die richtige Haltung. Es gibt mittlerweile Dutzende solcher weltanschaulichen Vorfeld-Organisationen, die irgendwo zwischen Wahrheits-TÜV und Schrifttumskammer durch die Netze mäandern.

Eine dieser Organisationen heißt „Correctiv“. Achgut.com berichtet immer mal wieder über den Verein, siehe
hier und hier und hier und hier und hier und hier und hier. Diese überlange Aufzählung ist gleichwohl unvollständig, deutet aber an, dass man eine ziemlich große Schubkarre braucht, um das, was dort produziert wird, zur nächsten Kläranlage zu transportieren. Achgut.com-Anwalt Joachim Steinhöfel übernahm diese Aufgabe gerade für uns vor dem Oberlandesgericht in Karlsruhe.

Aufmerksame Achgut.com-Leser kennen den Hintergrund, den unser Autor Dr. Gunter Frank so beschrieb:

„Diejenigen, die meinen Coronabeitrag Bericht zur Coronalage 23.06.2020: Rinderwahn auf Facebook teilen wollten, wundern sich derzeit über die Warnung „Falsche Informationen“ .

Begründet wird dies in diesem Correctiv-Artikel:

„Nein, PCR-Tests für SARS-CoV-2 reagieren nicht positiv auf andere Coronaviren von Nutztieren“. Dort kann man lesen: "Über diese angeblichen Kreuzreaktionen gibt es auch einen Artikel des Blogs „Achse des Guten“.

Joachim Steinhöfel sieht den Casus juristisch so:

Als „Faktenchecker“ sollte man eine Meinung von einer Tatsachenbehauptung unterscheiden können. Und dasselbe gilt für den Unterschied zwischen einer These und einer Tatsachenbehauptung. Herausforderungen, die sich allerdings für die umstrittene Firma Correctiv und ihren selbsternannten obersten Wahrheitswächter Schraven wiederholt als zu groß erwiesen. Jetzt mussten die kontroversen „Faktenchecker“ erneut eine empfindliche Niederlage vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe hinnehmen.
mehr:
- Achgut setzt „Correctiv“ Grenzen (Dirk Maxeiner, AchGut, 30.10.2020)
siehe auch:

Joachim Nikolaus Steinhöfel ist ein streitbarer Anwalt, dessen Ansichten manchem nicht passen. Vielleicht nicht zuletzt auch deshalb, weil er häufig vor Gericht recht bekommt. So auch in einem aktuellen Fall, in dem er sich einmal mehr einen seiner Lieblings-Gegner, das Recherche-Büro Correctiv vorgenommen hat. Correctiv ist im Auftrag von Facebook als Faktenchecker für das Soziale Netzwerk unterwegs. Wenn Correctiv einen Beitrag als falsch oder teilweise falsch kennzeichnet, hat das für den Beitrag und das unter Umständen dahinter stehende Medium handfeste Folgen. Ein solchermaßen gekennzeichneter Beitrag wird von Facebook-Algorithmus deutlich heruntergestuft und somit weit weniger Leuten angezeigt als üblich. Die Folge: Reichweitenverluste. So geschehen bei einem Text, der von dem Blog Die Achse des Guten, das u.a. von dem Publizisten Henryk M. Broder betrieben wird, veröffentlicht wurde. In dem Text befasste sich der Arzt Dr. Gunter Frank mit der Frage, ob die vielen positiven Corona-Tests in Schlachthöfen auch daran liegen könnten, dass dort für Menschen harmlose Rindercorona-Virentrümmer vorliegend könnten. Der Beitrag wurde von Correctiv mit dem Hinweis versehen, dass er teilweise falsche Informationen enthalte. Dagegen klagte Die Achse mit Hilfe von Steinhöfel und dessen Initiative „Meinungsfreiheit im Netz“ und bekam jetzt vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe recht. Eine These oder ein Meinungsbeitrag lassen sich eben keinem Faktencheck unterziehen. Steinhöfel: „Es war mangelhafter, rechtswidriger und weltanschaulich kontaminierter Journalismus mit aktivistischem Gepräge, der Correctiv jetzt erneut vom Oberlandesgericht Karlsruhe untersagt wurde.“ Ob man hier jetzt tatsächlich „weltanschaulich kontaminierten Journalismus“ diagnostizieren kann, sei dahingestellt. Der Fall zeigt aber einmal mehr eindrücklich die grundsätzliche Problematik bei so genannten Faktenchecks.
[
Stefan Winterbauer,  Der „Spiegel“-Report zur Bad-Kleinen-Story ist weder ein „Machwerk“ noch ist er „absurd“, Meedia, 30.10.2020]

“CORRECTIV – Recherchen für die Gesellschaft gemeinnützige GmbH“ hat Macht und Geld. Macht, weil die Wahrheitsfinder als „Faktenchecker“ auf Facebook den Daumen über Inhalte heben und senken können, das letzte Wort darüber haben, was „wahr“ oder „falsch“ ist. Geld, weil Sie Millionen in der Kasse haben, davon auch sechsstellige Beträge aus des Steuerzahlers Portemonnaie (vom Auswärtigen Amt € 44.000,00 in 2020, von der Staatskanzlei NRW € 60.000,00 in 2020 usw., hier kann man sich das im Detail anschauen). Das Geld wird, wie wir jetzt wissen und wie gerichtlich bestätigt wurde, auch dafür verwandt, rechtswidrig in die Meinungsfreiheit einzugreifen und wiederholt in wettbewerbswidriger Weise weltanschauliche Gegenspieler zu diffamieren.

Senkt Correctiv auf Facebook den Daumen und ruft „Falsch“, hat das für den Betroffenen auch wirtschaftlich drastische Folgen. Die Sanktion reduziert die Reichweite auf Facebook um 80%, was wie ein Vertriebsverbot, wie ein Spam-Filter wirkt. Der Beitrag kann nicht beworben werden, die Reputation des Verfassers wird beschädigt, bei Wiederholungen droht der Verlust des Accounts.
 
[Fall 35: „Achse des Guten“ triumphiert über Correctiv: Oberlandesgericht Karlsruhe untersagt rechtswidrigen „Faktencheck“, meinungsfreiheit.steinhoefel.de, 29.10.2020]

 

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Mittwoch, 18. Januar 2017

Recherchenetzwerk Correctiv: Vom Bock zum Gärtner

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Correctiv (Eigenschreibung: CORRECTIV oder correctiv.org) ist ein journalistisches Portal und ein Verlag[1] in der Rechtsform einer gemeinnützigen GmbH. Es hat Büros in Essen und Berlin und bezeichnet sich selbst als „das erste gemeinnützige Recherchezentrum im deutschsprachigen Raum.“
Correctiv versteht sich als Antwort auf eine Medienkrise, in der Verlage und Zeitungen Etats kürzen müssen, um schwächelnde traditionelle Geschäftsmodelle aufzufangen, wodurch die Wächterfunktion der Medien gefährdet sei. Durch sein Modell will Correctiv investigativen, aufklärenden Journalismus für alle Verlage und Sender in Deutschland erschwinglich und zugänglich machen. Alle Recherchen und Geschichten würden an Zeitungen und Magazine oder auch an Radio- und Fernsehsender weitergereicht. Zudem werden Inhalte auch über das Internet veröffentlicht. Durch die Einsparung von Druck- und Vertriebskosten solle Correctiv in die Lage versetzt werden, aufwendige und investigative Recherchen zu finanzieren, die für andere Medien zu teuer seien.[2]
[Correctiv, Wikipedia, abgerufen am 24.03.2019]
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Sie ist ein bisschen niedlich, die in Deutschland gerade grassierende Angst, dass Wahlen in Zukunft durch „Fake News“ beeinflusst werden könnten.

Bei der Bundestagswahl 2013 erreichten die Grünen deutlich weniger Stimmen, als ihr noch wenige Monate zuvor prognostiziert wurden. Geschadet hat der Partei nach Ansicht vieler Beobachter nicht zuletzt die Diskussion um den „Veggie Day“. Sechs Wochen vor der Wahl hatte die „Bild“-Zeitung getitelt: „Grüne wollen uns das Fleisch verbieten“ und damit eine gewaltige Empörungswelle ausgelöst.

Dabei war die Nachricht weder neu, noch zutreffend. Seit Jahren hatten die Grünen dafür plädiert, vegane und vegetarische Ernährung sowie „Veggie Days“ zu fördern. Im Wahlprogramm hieß es bloß: „Öffentliche Kantinen sollen Vorreiterfunktionen übernehmen.“ Es war weder von allen Kantinen, noch von konkreten Verboten die Rede. Die ließen sich auf Bundesebene ohnehin nicht umsetzen.

Doch diskutiert wurde darüber auf der Grundlage der Verfälschung und maßlosen Übertreibung von „Bild“. Die Nicht-Neuigkeit wurde von Agenturen und anderen Medien aufgeregt verbreitet. Selbst die vermeintlich seriöse „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ sprach von einem „staatlichen Fleischverbot“.

Man hat das damals nicht „Fake News“ genannt, weil es den Begriff noch nicht gab. Vor allem aber haben die meisten anderen Medien diese „Fake News“ nicht bekämpft, sondern fröhlich weiter verbreitet.

Christian Wulff ist am 17. Februar 2012 vom Amt des Bundespräsidenten zurückgetreten, weil die Staatsanwaltschaft Hannover ein Ermittlungsverfahren gegen ihn einleitete. Der öffentliche Druck sowohl auf Wulff als auch die Staatsanwaltschaft war noch einmal erheblich gewachsen, nachdem die „Bild“-Zeitung am 8. Februar berichtet hatte, Wulffs Freund David Groenewold habe versucht, „Beweise aus der Welt zu schaffen“.

Dieser Vorwurf war falsch, wie „Bild“ Monate später juristisch anerkannte. „Bild“ wusste auch zum Zeitpunkt der Veröffentlichung schon, dass die Vorgänge anders waren, als sie behauptete.

Der falsche Vertuschungsvorwurf war bei Wulff womöglich der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen gebracht hat. Man hat das damals nicht „Fake News“ genannt, weil es den Begriff noch nicht gab. Vor allem aber haben die meisten anderen Medien diese „Fake News“ nicht bekämpft, sondern fröhlich weiter verbreitet.

Bei der Nachrichtenagentur dpa ist ein Hinweis darauf, dass Groenewald eine einstweilige Verfügung gegen „Bild“ durchsetzte, unter dubiosen Umständen untergegangen. Die „Bild“-Autoren der Falschmeldung, Martin Heidemanns und Nikolaus Harbusch, wurden später von ihren Kollegen für einen anderen Artikel zum Thema mit einem Preis für ihre „investigative Leistung“ ausgezeichnet.

mehr:
- DESINFORMATION – „Fake News“ und der blinde Fleck der Medien (Stefan Niggemeier, ÜberMedien, 18.01.2017)
siehe auch:
- Wer die Wahrheit beansprucht … Das Wahrheitsministerium Correctiv.org (Jochen Mitschka, tertium-datur.com, 28.05.2019)
Dieser Fall zeigt, wie gefährdet die Pressefreiheit ist (Christian Meier, Welt, 12.12.2018)
Correctiv-Faktenchecker gegen COMPACT: Wer verbreitet hier Fake News? (Frederico Bischoff, Compact online, 14.04.2018)