Dienstag, 30. Juni 2020

Covid-19: Schon in Abwasserproben vom März 2019 in Barcelona soll Sars-CoV-2 nachgewiesen worden sein


Mehrere Studien bestätigen, dass Sars-CoV-2 ab November, spätestens ab Dezember 2019 bereits in Europa zirkulierte

Schon Anfang Mai erschien eine Studie, nach der Covid-19 sich bereits Ende Dezember in Frankreich verbreitet haben könnte, also zu der Zeit, als die Infektion in Wuhan ausbrach und offiziell noch unbestimmt als Lungeninfektion berichtet wurde. Erst Anfang Januar wurde von einer Epidemie berichtet. Von Proben aus den Luftwegen eines Patienten, der Ende Dezember in die Intensivabteilung eines Krankenhauses im Norden von Paris mit einer Hämoptyse (Bluthusten) gekommen war, war nachträglich eine Covid-19-Infektion nachgewiesen worden.

Zudem gab es einen weiteren Bericht vom Albert Schweitzer Hospital in Colmar, nach dem es schon am 16. November den ersten Covid-19-Infizierten in Frankreich gegeben haben soll. Bis dahin galten zwei Franzosen, die aus Wuhan wieder ins Land kamen, als die ersten Infizierten - am 24. Januar. Den ersten registrierten Covid-19-Fall in Wuhan gab es am 17. November. Aufgrund eines Aufrufs der WHO, Lungenentzündungsfälle ab Ende 2019 zur Aufklärung über die Covid-19-Verbreitung zu untersuchen, wurden retrospektiv 2456 Thorax-Scans ab dem 1. November 2019 bis 30 April 2020 durchgeführt. Fast alle Covid-19-Erkrankten weisen bei CT-Bildern Veränderungen der Lunge wie milchglasartige Infiltrate auf.

US-Geheimdienste sollen auch bereits in der zweiten Hälfte des November 2019 die israelische Regierung vor dem Ausbruch einer Epidemie in Wuhan gewarnt haben. Nach einem anderen Bericht soll es entsprechende Warnungen vor einem möglicherweise "katastrophalen Ereignis" an das Pentagon und das Weiße Haus Ende November gegeben haben. Nach einer Genanalyse von Proben von Covid-19-Erkrankten gehen Wissenschaftler aus Cambridge, Münster und Kiel davon aus, dass der neue Coronavirus irgendwann zwischen September und November auf den Menschen übergegangen sein könnte.

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Unser Chef-Virologe und seine Tests…


Verbirgt sich hinter der Dampfplauderei des Herrn Drosten womöglich anderes als humanistische Philanthropie?
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Die Antworten der Charité auf unsere Pressefragen sind da (1) und lassen die näheren Umstände der Entwicklung und Verbreitung des sogenannten Drosten-Tests immer dubioser erscheinen. Laut Auskunft der Charité hat Prof. Christian Drosten den SARS-CoV-2-Test im Auftrag der Charité in seiner Arbeitszeit entwickelt. Die Urheberrechte liegen gemäß Technologietransferrichtlinie somit bei der Charité. Die Charité will eine mögliche Patent- oder sonstige Schutzfähigkeit noch nicht einmal geprüft haben, weil eine „gewinnorientierte Betrachtungsweise im Zusammenhang mit der Pandemie aus (ihrer) Sicht (...) nicht geboten“ sei. Pikant hierbei: Drosten hat der Charité die abgeschlossene Entwicklung seines Tests, dessen Blaupause er blitzschnell bei der WHO einreichte, entgegen seiner Meldepflicht gemäß Arbeitnehmererfindungsgesetz gar nicht erst angezeigt.
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Die Charité lässt entgegen ihres angeblich rein humanitären Ansatzes dann aber zu, dass andere, wie insbesondere die auf Initiative von Prof. Drosten „von Beginn an“ auf reiner Vertrauensbasis — ohne Verschwiegenheitspflicht oder Wettbewerbsverbot — in die Entwicklung des SARS-CoV-2-Tests eingebundene „kleine“ Berliner Firma TIB Molbiol Syntheselabor GmbH mit einem Jahresgewinn vor Corona von circa 7,3 Millionen Euro sich eine goldene Nase verdient. Deren Geschäftsführer Olfert Landt lässt uns wissen, Prof. Drosten und er seien keine Busenfreunde, obgleich die beiden seit nunmehr 17 Jahren für jeden neuen Virus wie Vogelgrippe, Schweinegrippe, MERS, ZIKA et cetera immer als allererste mit einem neuen Test herausgekommen sind.

Ein eingespieltes Doppelpack: Prof. Drosten als wissenschaftliches Sprachrohr seiner renommierten Arbeitgeber Bernhard-Nocht-Institut und Charité, TIB Molbiol als eilfertige Produzentin der jeweiligen Drosten-Testkits. Bei den SARS-CoV-2-Testkits durfte TIB Molbiol der Charité sogar „sendetechnische Unterstützung“ bei Auslieferungen an Empfängerlabore in Thailand, Vietnam, Hongkong leisten, die Prof. Drosten persönlich ausgewählt hatte, also als erste Firma auf der Welt den Drosten-Test kostenlos versenden, ein diagnostisches Goody Bag sozusagen mit einem Empfehlungsschreiben aus dem wissenschaftlichen Olymp. Der Türöffner schlechthin.

Nachbestellungen, so darf man vermuten, erfolgen nicht bei Prof. Drosten sondern direkt bei TIB Molbiol. Dadurch habe TIB Molbiol jedoch, wie die Charité sich beeilt zu versichern, „keinen Wettbewerbsvorteil in Anspruch nehmen können“. Häh, noch nie was vom First-Mover-Vorteil gehört? Geht da was zwischen Prof. Drosten, Charité und TIB Molbiol?

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- Der Goldjunge (Erik R. Fisch, Jens Wernicke, Rubikon, 27.06.2020)

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Ab Juni 2000 arbeitete Drosten als Arzt im Praktikum in der Laborgruppe des Mediziners Herbert Schmitz der Abteilung für Virologie des Bernhard-Nocht-Instituts für Tropenmedizin in Hamburg, wo er die Laborgruppe Molekulare Diagnostik leitete und ein Forschungsprogramm zur molekularen Diagnostik tropischer Viruskrankheiten etablierte. Ab 2007 leitete Drosten das Institut für Virologie am Universitätsklinikum Bonn. Im Jahr 2017 folgte er einer Berufung an die Charité in Berlin, wo er das Institut für Virologie leitet.[7]Drosten gehört zu den Mitentdeckern des SARS-Coronavirus (SARS-CoV). Mit Stephan Günther gelang ihm 2003, wenige Tage nach der Identifizierung und noch vor den Centers for Disease Control and Prevention in Atlanta die Entwicklung eines diagnostischen Tests auf das neu identifizierte Virus. Seine Erkenntnisse zu SARS stellte Drosten der Wissenschaftsgemeinde über das Internet sofort zur Verfügung, noch bevor sein Beitrag im Mai 2003 im New England Journal of Medicine erschien.[8] Dies wurde u. a. von der Zeitschrift Nature gewürdigt.[9] Im gleichen Jahr veröffentlichte die Arbeitsgruppe um Drosten das sequenzierte Genom des SARS-Coronavirus in der Zeitschrift Science[10] und identifizierte es als Hauptursache des Schweren akuten Atemwegssyndroms (englisch severe acute respiratory syndrome, SARS).[11]Ab 2012 erforschte die von Drosten geleitete Forschungsgruppe unter anderem auch das Middle East respiratory syndrome-coronavirus (MERS-CoV) und entwickelte den anschließend weltweit verwendeten Standardtest zum Nachweis dieses Erregers.[12]Christian Drosten hat (Stand Juni 2020) laut Google Scholar einen h-Index von 94,[13] laut der Datenbank Scopus einen von 76.[14] So finden sich Veröffentlichungen von ihm mit mehr als 2.000 Zitationen.[15] Science zählt ihn zu den „weltweit führenden Experten im Hinblick auf Coronaviren“.[16]
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Christian Drosten, Wissenschaftliche Laufbahn, Wikipedia, abgerufen am 30.06.2020]
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siehe auch:
Corona-Tests reihenweise falsch: Problem im Vogelsbergkreis zieht immer weitere Kreise (giessener-allgemeine.de, aktualisiert 25.06.2020)
Vogelsbergkreis streitet mit KV über falsch positive Corona-Tests (Christoph Barkewitz, aerztezeitung.de, 25.06.2020)

Die Veröffentlichung im Wortlaut:
Das ORF1-Gen ist dabei für SARS-CoV-2 spezifisch, während das E-Gen auch in anderen Coronaviren vorkommt. Die Fälle, in denen nur das ORF-Gen amplifiziert wurde, haben wir auch bisher schon positiv bewertet. Wenige Fälle mit isoliert positivem E-Gen wurden als fraglich eingestuft und führten deshalb immer wieder zu Rückfragen und Problemen hinsichtlich des weiteren Managements betroffener Patienten. Unter Berücksichtigung der epidemiologischen Situation und der insgesamt gestiegenen Positivenrate folgen wir ab sofort der WHO-Empfehlung und geben ein Ergebnis bereits dann als „positiv“ heraus, wenn nur das E-Gen amplifiziert wurde. 

[Quelle: WHO empfahl völlig unspezifische Corona-Virentests, wochenblick.at, 17.05.2020]

Problematisch ist auch die Tatsache, dass die Tests zum Teil eine gewisse Kreuzreaktivität gegenüber endemisch zirkulierenden (Beta-) Coronaviren (z. B. HCoV-OC43, HCoV-HKU1) oder anderen Infektionskrankheiten aufweisen (können) und somit die Möglichkeit falsch positiver Ergebnisse beinhalten.
[Kohmer, Niko; Rabenau, Holger F.; Ciesek, Sandra, SARS-CoV-2: Der richtige Nachweis, Dtsch Arztebl 2020; 117(17): A-866 / B-729]