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Montag, 19. August 2019

Unsere Mainstream-Medien sind transatlantische Speichellecker!

Präsident Trump gab im Mai 2018 den «Ausstieg» aus dem Nuklearabkommen mit dem Iran bekannt. Seither schreiben und berichten fast alle grossen Zeitungen sowie Fernseh- und Radiosender vom «Ausstieg» der USA aus dem Atomabkommen mit dem Iran und von Wirtschaftssanktionen, welche die USA gegen den Iran verhängen.
Die beschönigenden Begriffe «Ausstieg» oder «ausgestiegen» (den «Ausstieg der Schweiz aus der Atomenergie» etwa bewertete das Volk mehrheitlich positiv) sollten stutzig machen. Beim Pariser Klimaabkommen war noch davon die Rede, die USA hätten dieses «gekündigt». Das war korrekt, denn das Pariser Abkommen enthielt eine Klausel, die den USA eine Kündigung erlaubte.
Anders verhält es sich beim «Joint Comprehensive Plan of Action» JCPOA, der eine substanzielle Reduzierung des iranischen Atomprogramms und strikte Inspektionen der Internationalen Atomenergie-Organisation IAEO sowie im Gegenzug das Aufheben von US-Sanktionen gegen den Iran vorsieht.
Dieser «Plan» war kein Abkommen und wurde deshalb weder von den USA noch von den andern Verhandlungspartnern Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, Russland, China und Iran unterzeichnet und ratifiziert. Deshalb kann kein Land diesen Plan kündigen oder aus diesem Plan aussteigen.
mehr:
- USA gegen Iran: So vernebeln grosse Medien die Wahrheit (Urs P. Gasche, Info-Sperber, 19.08.2019)

Zu dem Vorgang äußert sich Hans Blix (ehemaliger schwedischer Aussenminister, Generaldirektor der IAEA und Vorsitzender der UN-Rüstungskommission); er schrieb (Zitat aus dem Artikel von Urs P. Gasche) am 8. Juli 2019 im «European Leadership Network»:
«Die USA vollzogen nicht den ‹Ausstieg› aus einem Abkommen, sondern verletzten einen Beschluss des Sicherheitsrats, der rechtlich bindend ist. Und nicht nur das: Sie drängten zudem alle andern UN-Mitgliedstaaten dazu, den Beschluss ebenfalls zu verletzen, zu deren Einhaltung sie sich gemäss Artikel 25 der UN-Charta verpflichtet haben.»
[A rules-based or US-based international order for Iran?, Hans Blix, europeanleadershipnetwork.org, 08.07.2019 – Google-Übersetzer]
Lügenpresse: Iran will Atomabkommen brechen {6:06 – Start bei 1:00}

Actuarium
Am 19.06.2019 veröffentlicht 
Unsere Mainstreammedien berichten, der Iran plane, das Atomabkommen zu brechen. Das ist gelogen, gleich auf mehreren Ebenen.
Das komplette Atomabkommen (JCPOA) als PDF: http://www.europarl.europa.eu/cmsdata...

Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages führt dies genauer aus:
Der JCPOA ist für sich genommen zwar kein völkerrechtlicher Vertrag i.S.v. Art. 2 der Wiener Vertragsrechtskonvention (WVRK), wohl aber eine – rechtsverbindlich gewordene – Vereinbarung zwischen Staaten. Insoweit ließen sich die allgemeinen völkerrechtlichen Regeln über die Beendigung von Verträgen29 – zumindest analog – anwenden.

Auch dann scheidet ein unilaterales Rücktrittsrecht der USA aus dem JCPOA nach Maßgabe des Art. 54 WVRK schon aus formalen Gründen aus, da es sich bei der im JCPOA vereinbarten „Zehnjahresfrist“[30] um eine abschließende „Vertragsbestimmung“ i.S.v. Art. 54 lit. a) WVRK handelt.[31] Das Abkommen ist nach dem Willen der Beteiligten auf zehn Jahre angelegt und soll den Konflikt um das iranische Nuklearprogramm dauerhaft lösen. Eine vorzeitige Aufkündigung widerspräche daher dem Sinn und Zweck des JCPOA.[32]
Eine Beendigung des JCPOA nach Maßgabe des Art. 60 WVRK käme nur dann in Betracht, wenn dem Iran eine erhebliche Verletzung des JCPOA nachzuweisen wäre (vgl. dazu 2.2.).
[Pkt 3.1 Unilaterale Vertragsbeendigung nach den allgemeinen Vorschriften über das Recht der Verträge in: Völkerrechtliche Bewertung der Aufkündigung des Iran-Nuklearabkommens durch die US-Administration, Wissenschaftliche Dienste, Deutscher Bundestag, Az: WD 2 - 3000 - 074/18, 05.06.2018 – PDF]
siehe auch:
Iran: Washington auf Eskalationskurs (Hans Blix, Blätter für deutsche und internationale Politik 8/2019, 18.08.2019)
Lügenpresse Teil 3 – Die Quer- und die Queerfront (Post, 16.02.2016)
Lügenpresse Teil 2 – Wie es dazu kam, dass es plötzlich nur noch ein einziges Märchen gab (Post, 16.02.2016)
Lügenpresse Teil 1 – Über die neue Wut auf die Medien (Post, 12.02.2016)
Die »Lügenpresse« (Post, 04.02.2016)
"Lügenpresse": Aktionismus hilft nicht gegen Desinformation im Netz, sagen Experten (Post, 28.01.2016)
Unwort des Jahres: Lügenpresse (Post, 24.01.2015)
- Tagesschau sachlich und objektiv: »Putin, einsam und verlassen« (Post, 19.11.2014)

Mein Kommentar:
Ich bin sprachlos…

Mittwoch, 13. Juli 2016

Anzeige gegen Bundesregierung wg. Beteiligung am Angriffskrieg in Syrien abgewiesen
Angriff ist Verteidigung – Krieg ist Einsatz – Propaganda ist Wahrheit – Unrecht ist Recht

"Es ist uns bekannt, dass kein Generalbundesanwalt der Bundesrepublik Deutschland jemals gegen die obersten Repräsentanten des Staates ermittelt hat… " So steht es im abschließenden Absatz der Strafanzeige der "Delmenhorster Stimme für Frieden", die sich gegen die am 4. Dezember 2015 vom Bundestag beschlossene grundgesetzwidrige Beteiligung der Bundeswehr am völkerrechtswidrigen Krieg in Syrien wendet. Die Unterzeichner wollen sich von ihren Enkeln nicht vorwerfen lassen, dass sie geschwiegen haben, "als der Staat einen Angriffskrieg geführt hat". Am 7. Juli 2016 "kam mit der Post ein dreiseitiger Brief vom Generalbundesanwalt mit der Erläuterung, dass kein Ermittlungsverfahren gegen die Bundesregierung eröffnet werden wird. Er wird hier kommentarlos wiedergegeben." Mit diesen ernüchternden Worten weist die "Delmenhorster Stimme für Frieden" auf den Brief des Generalbundesanwalts hin, der mit dem 14. Juni 2016 datiert ist und der auf die Strafanzeige Bezug nimmt, die am 9. Dezember 2015 per Einschreiben in die Post gegangen war. Auch die NRhZ enthält sich einer eigenen Bewertung und gibt das Schreiben des Generalbundesanwalts hier kommentarlos wieder.
mehr:
- Angriff ist Verteidigung – Krieg ist Einsatz – Propaganda ist Wahrheit – Unrecht ist Recht (Neue Rheinische Zeitung, 13.07.2016)
siehe auch:
Dass die Unterstützung des Irakkriegs als völkerrechtswidrig gesehen werden kann, hat das Bundesverwaltungsgericht schon festgestellt. Jetzt drohen Schröder & Co. wieder Strafanzeigen wegen Teilnahme an einem Angriffskrieg […]
Schon einmal wurde gerichtlich überprüft, wie die deutsche Beteiligung am US-Feldzug zu werten ist. Das Bundesverwaltungsgericht musste im letzten Sommer entscheiden, ob der Major Florian Pfaff wegen Befehlsverweigerung zum Hauptmann degradiert werden durfte. Pfaff arbeitete im Streitkräfteamt der Bundeswehr und entwickelte Logistik-Software. Als er eine Garantie verlangte, dass seine Arbeit in keinem Zusammenhang mit dem Irakkrieg genutzt wird, erhielt er diese nicht und verweigerte fortan die Arbeit.
In einem Aufsehen erregenden Urteil entschied im Juni das Bundesverwaltungsgericht, dass Major Pfaff eine ernsthafte Gewissensentscheidung getroffen habe, die von der Bundeswehr zu respektieren sei; die Degradierung wurde aufgehoben. Doch noch mehr dürfte sich die Bundesregierung über die erst Monate später vorgelegte Urteilsbegründung geärgert haben. Auf 136 Seiten wird dort auch die Zulässigkeit des Irakkriegs und die deutsche Beteiligung daran diskutiert.

Ergebnis: Es gebe „gravierende rechtliche Bedenken“ gegen den Krieg der Vereinigten Staaten, weil er sich weder auf ein UNO-Mandat noch auf ein Selbstverteidigungsrecht stützen konnte. Wer sich „ohne Rechtfertigungsgrund über das völkerrechtliche Gewaltverbot der UN-Charta hinwegsetzt, handelt völkerrechtswidrig. Er begeht eine militärische Aggression“, betonte das Bundesverwaltungsgericht.

Diese Einschätzung hat natürlich Folgen für die deutsche Kriegsbeteiligung. „Eine Beihilfe zu einem völkerrechtlichen Delikt ist selbst ein völkerrechtliches Delikt“, sagen die Leipziger Richter. Deshalb bestünden auch gegen die deutschen Unterstützungsleistungen „gravierende völkerrechtliche Bedenken“. Gemeint ist vor allem die „Zulassung der Entsendung von Truppen, des Transports von Waffen und militärischen Versorgungsgütern von deutschem Boden aus in das Kriegsgebiet“.

Insofern ist der juristische Stab über die Bundesregierung bereits gebrochen. Eine aktive Beteiligung des BND würde die Völkerrechtswidrigkeit der deutschen Politik nicht mehr begründen, sondern nur weiter verschlimmern.

Anders sieht es mit der persönlichen strafrechtlichen Verantwortung der Regierungsmitglieder aus. Hier hat Generalbundesanwalt Kay Nehm bisher Ermittlungen wegen der Teilnahme an einem Angriffskrieg abgelehnt. Anlass zur Prüfung hatte er, weil im Vorfeld des US-Angriffs auf den Irak zahlreiche Strafanzeigen gegen Bundeskanzler Schröder bei ihm eingegangen waren. Unter anderem hatte die PDS Schröder vorgeworfen, mit der Gewährung von Überflugrechten habe der Kanzler gegen Paragraph 80 des Strafgesetzbuches verstoßen, der Kriegsvorbereitungen unter Strafe stellt.

Kay Nehm, der ja politischer Beamter ist, löste den Fall mit einem Kniff. Er ließ offen, wie der US-Krieg zu bewerten sei, interpretierte aber das Strafgesetzbuch sehr restriktiv: Wegen der hohen Strafdrohung – „Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren“ – könnten bei der Strafbarkeit des Angriffskriegs „bloße Duldungs- und Unterlassungshandlungen“ nicht gemeint sein. […]
[Christian Rath, Das Völkerrecht und der Kniff von Kay Nehm, taz, 16.01.2006]
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