Donnerstag, 18. Juni 2020

Die Epidemie ist für die Wissenschaftler vorbei: Der Trick der FDP


Selbst der Regierung scheint inzwischen klargeworden zu sein, dass die epidemische Lage nationaler Tragweite nicht mehr besteht. Mit der Feststellung des Nichtmehrbestehens der epidemischen Lage würden allerdings Freiheitseinschränkungen sofort außer Kraft treten.

Den Ausnahmezustand möchten einige aber offenbar gerne bis zur nächsten Grippesaison verlängern.

Die von der FDP eingebrachte Lösung: Der Halbsatz, der die automatische Außerkrafttretung der Anordnungen festgeschrieben hat, wird nun selbst – befristet bis zum 30.09.2020 – aufgehoben!

Im Bundestag ist man sich anscheinend einig, das teure Geschäft mit der Angst noch ein wenig zu verlängern. Also weiter mit Vermarktungshilfen für fragwürdige Produkte wie Tests, Masken, Desinfektionmittel, "Impfstoff", Corona-Apps, u.v.a.m. Ob die Gerichte das auch mitmachen?
mehr:
siehe auch:
- xxx (Post, )
mein Kommentar:
Eigentlich wollte ich zu dem Verlängerungs-Thema das video von Lehrer MaPhy einbetten, das ist aber inzwischen – natürlich? – gelöscht. Honi soit qui mal y pense!
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Corona: Geordneter Rückzug – Meldepflicht bei Haustieren



  • Um der Forschung zu helfen, werden positive Corona-Tests bei Haustieren meldepflichtig.
  • Muss ich mein Haustier nun auf Corona testen lassen? Können Haustiere überhaupt infiziert werden?
  • Halter haben viele Fragen – wir liefern die Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Corona bei Haustieren.
Um der Forschung zu helfen, sollen bald positive Corona-Tests bei Haustieren bei den Behörden meldepflichtig werden. Für die rund 31 Millionen Haustierbesitzer in Deutschland eröffnen sich nun Fragen wie: Muss ich mein Haustier jetzt auf Corona testen lassen? Können Haustiere überhaupt infiziert werden? Und: Wie gefährlich wäre das?
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siehe auch:
- Corona: Panik verkauft sich gut! (Post, 12.06.2020)
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Corona-Windschatten: US-Syrien-Sanktionen setzen auf weitere Verarmung der Bevölkerung

Außenminister Pompeo feiert den Auftakt zu einer ganzen Reihe von Sanktionen in den kommenden Wochen und Monaten, "mit denen wir nicht aufhören, bis Assad und sein Regime ihren unnötigen, brutalen Krieg gegen die syrische Bevölkerung aufhören"

Jetzt wird etwas unternommen, verkündete Morgan Ortagus, Sprecherin der US-Außenministeriums, gestern auf Twitter: "Jetzt beginnt eine fortgesetzte Kampagne von Sanktionen gegen das brutale Assad-Regime und seine Helfer."
Laut der Pressemitteilung von US-Außenminister Pompeo sind die ersten, gestern in Kraft getretenen Sanktionen infolge des Caesar Acts der Auftakt zu einer ganzen Reihe von empfindlichen wirtschaftlichen Strafmaßnahmen in den kommenden Wochen und Monaten, "mit denen wir nicht aufhören, bis Assad und sein Regime ihren unnötigen, brutalen Krieg gegen die syrische Bevölkerung aufhören und die syrische Regierung einer politischen Lösung des Konflikts einwilligt, wie es die Resolution 2254 des UN-Sicherheitsrates verlangt".

mehr:
siehe auch:

Damaskus: Was halten "unterdrückte Syrer" von US-Sanktionen zu "ihrem Schutz"? {3:45}

RT Deutsch
Am 18.06.2020 veröffentlicht 
Seit Mittwoch greift der sogenannte "Caesar Syria Civilian Protection Act", ein Sanktionspaket, das die USA, wie der Titel verrät, zum vermeintlichen "Schutz der Zivilbevölkerung" in Syrien auf den Weg gebracht haben. Mit Sanktionen, die verschiedenste Branchen treffen, soll der syrische Präsident getroffen werden. Doch was denken eigentlich syrische Bürger über diese "US-Hilfe"? In Damaskus zeigten sie sich zumindest alles andere als begeistert.
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Die Unmenschlichkeit des Westens in Corona-Zeiten (Post, 24.03.2020)
- Reichstags-9/11: Vom Neocon-Putsch zur weltweiten Überwachung (Post, 10.08.2019)


»Der Westen eroberte die Welt nicht durch die Überlegenheit seiner Ideen oder Werte oder seiner Religion (zu der sich nur wenige Angehörige anderer Kulturen bekehrten), sondern vielmehr durch seine Überlegenheit bei der Anwendung von organisierter Gewalt. Oftmals vergessen Westler diese Tatsache; Nichtwestler vergessen sie niemals.«
[Samuel Phillips Huntington: Kampf der Kulturen. Die Neugestaltung der Weltpolitik im 21. Jahrhundert. 5. Auflage, Siedler bei Goldmann, München 1998, S. 68., zit in Wikipedia]

und auch in Corona-Zeiten nicht vergessen:

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…die USA sind seit dem Zweiten Weltkrieg
durch Angriffe auf andere Länder 
für den Tod von 20-30 Millionen Menschen verantwortlich
.

[
Mausfeld-Vortrag »Warum schweigen die Lämmer?« bei 39:00]

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siehe dazu:
IPPNW: Body Count (Post, 26.07.2016)

Die FDP im Verlängerungs-Modus: Die Maßnahmen werden von Covid-19 befreit!



Selbst der Regierung scheint inzwischen klargeworden zu sein, dass die epidemische Lage nationaler Tragweite nicht mehr besteht. Mit der Feststellung des Nichtmehrbestehens der epidemischen Lage würden allerdings Freiheitseinschränkungen sofort außer Kraft treten.

Den Ausnahmezustand möchten einige aber offenbar gerne bis zur nächsten Grippesaison verlängern.

Die von der FDP eingebrachte Lösung: Der Halbsatz, der die automatische Außerkrafttretung der Anordnungen festgeschrieben hat, wird nun selbst – befristet bis zum 30.09.2020 – aufgehoben!

Im Bundestag ist man sich anscheinend einig, das teure Geschäft mit der Angst noch ein wenig zu verlängern. Also weiter mit Vermarktungshilfen für fragwürdige Produkte wie Tests, Masken, Desinfektionmittel, "Impfstoff", Corona-Apps, u.v.a.m. Ob die Gerichte das auch mitmachen?

mehr:
siehe auch:
Nach § 5 Absatz 1 Satz 2 IfSG hebt der Bundestag die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite wieder auf, wenn die Voraussetzungen für ihre Feststellung nicht mehr vorliegen. Dies ist inzwischen der Fall. Dem Deutschen Bundestag liegt ein entsprechender Antrag vor (BT-Drs. 19/20046). Die Bundesregierung hat die ihr in § 5 Absatz 2 IfSG eingeräumten Anordnungs- und Verordnungsermächtigungen seit der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite jedoch umfangreich genutzt.

Fast alle erlassenen Rechtsverordnungen treten mit Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite nach § 5 Absatz 4 Satz 1 IfSG außer Kraft. Getroffene Anordnungen gelten nach § 5 Absatz 4 Satz 4 als aufgehoben. Hierzu zählen auch weiter erforderliche Regelungen, etwa zur Unterstützung von medizinischen oder pflegerischen Einrichtungen. Die entsprechenden Regelungen sind außerhalb einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom parlamentarischen Gesetzgeber zu treffen. Um ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren durchzuführen, muss eine Übergangsregelung geschaffen werden, mit der die aufgrund der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite erlassenen Rechtsverordnungen und Anordnungen bis zum 30. September 2020 in Kraft bleiben.

Gesetzentwurf, Drucksache 19/20042, Deutscher Bundestag, 16.06.2020



Der Bundestag wolle beschließen:
Die Voraussetzungen für die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite im Sinne des § 5 Abs. 1 IfSG liegen nicht mehr vor. Die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 25.03.2020 wird aufgehoben  
Gesetzentwurf, Drucksache 19/20046, Deutscher Bundestag, 16.06.2020
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