Selbst der Regierung scheint inzwischen klargeworden zu sein, dass die epidemische Lage nationaler Tragweite nicht mehr besteht. Mit der Feststellung des Nichtmehrbestehens der epidemischen Lage würden allerdings Freiheitseinschränkungen sofort außer Kraft treten.
Den Ausnahmezustand möchten einige aber offenbar gerne bis zur nächsten Grippesaison verlängern.
Die von der FDP eingebrachte Lösung: Der Halbsatz, der die automatische Außerkrafttretung der Anordnungen festgeschrieben hat, wird nun selbst – befristet bis zum 30.09.2020 – aufgehoben!
Im Bundestag ist man sich anscheinend einig, das teure Geschäft mit der Angst noch ein wenig zu verlängern. Also weiter mit Vermarktungshilfen für fragwürdige Produkte wie Tests, Masken, Desinfektionmittel, "Impfstoff", Corona-Apps, u.v.a.m. Ob die Gerichte das auch mitmachen?
Den Ausnahmezustand möchten einige aber offenbar gerne bis zur nächsten Grippesaison verlängern.
Die von der FDP eingebrachte Lösung: Der Halbsatz, der die automatische Außerkrafttretung der Anordnungen festgeschrieben hat, wird nun selbst – befristet bis zum 30.09.2020 – aufgehoben!
Im Bundestag ist man sich anscheinend einig, das teure Geschäft mit der Angst noch ein wenig zu verlängern. Also weiter mit Vermarktungshilfen für fragwürdige Produkte wie Tests, Masken, Desinfektionmittel, "Impfstoff", Corona-Apps, u.v.a.m. Ob die Gerichte das auch mitmachen?
mehr:
- Der Kaiser ist nackt, sucht aber noch nach neuen Kleidern (wodarg.com, 18.06.2020)
siehe auch:
- xxx (Post, )
mein Kommentar:Eigentlich wollte ich zu dem Verlängerungs-Thema das video von Lehrer MaPhy einbetten, das ist aber inzwischen – natürlich? – gelöscht. Honi soit qui mal y pense!
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