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Samstag, 3. Oktober 2020

aus der Fundgrube – Spahn an Lobbyfirma beteiligt:
"zu keinem Zeitpunkt" ein Interessenkonflikt 😂

Dass der CDU-Bundestagsabgeordnete Jens Spahn von Transparenz bei Nebentätigkeiten nicht viel hält, erklärt sich vielleicht mit seiner klandestinen Vergangenheit. Denn wie das Magazin FOCUS heute berichtet, verdiente Spahn jahrelang "über ein diskretes Firmenkonstrukt heimlich an intensiver Lobbyarbeit für die Gesundheitsindustrie."

Es geht um eine Beratungs- und Lobbyagentur namens Politas, an der Spahn zwischen April 2006 und Mai 2010 beteiligt war. Für die Klienten der Agentur, vornehmlich aus der Medizin- und Pharmabranche, war Spahns Doppeltätigkeit ein Glücksfall: Denn als Gesundheitspolitiker arbeite Spahn an Gesetzen mit, von denen seine Kunden direkt betroffen gewesen sein dürften - einen direkteren Zugang zu politischen Entscheidungsträgern kann man kaum bekommen.

"Dass Volksvertreter Spahn sein Mandat als Gesundheitspolitiker profitabel für Beratungshonorare aus der Gesundheitsindustrie einsetzte, war ihm offenkundig bewusst", schreibt der FOCUS, "denn er verschleierte seine Beteiligung an der Lobbyfirma. Eine GbR muss ihre Geschäfte und Gesellschafter nicht veröffentlichen."

Auf Spahns Bundestagsseite gibt es jedenfalls keinerlei Angaben, die auf seine Beteiligung an der Lobbyfirma hinweisen. Denn anzeigepflichtig sind Unternehmensbeteiligungen nur dann, wenn ein Volksvertreter "mehr als 25% der Stimmrechte zustehen" - Spahn hielt genau 25 Prozent der Politas-Anteile. Nur aus internen Unterlagen, die dem FOCUS vorliegen, werden die Politas-Teilhaber klar: "Treuhänder Jasper, Müller und eben auch Spahn." Bei dem "Treuhänder Jasper" handelt es sich um den früheren Leiter von Spahns Bundestagsbüro, Markus Jasper.
mehr:
- Gesundheitspolitiker Spahn an Lobbyfirma beteiligt (Martin Reyher, abgeordnetenwatch.de, 26.11.2012)
siehe auch:
Tödlicher Ernst – Die Pharmaindustrie ist eines der gefährlichsten Kartelle der Welt. (Post, 23.08.2018)
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Spahn wird von Pflegekräften bei Demo ausgebuht {2:24}
faz  
Am 01.10.2020 veröffentlicht 
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn kämpfte in Berlin um die Gunst von demonstrierenden Krankenhausmitarbeitern. Diese waren ihm nicht wohl gesonnen. © REUTERS, DPA mehr Text und Links: YouTube
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mein Kommentar:
Leute, ich verstehe nicht, weshalb Ihr so unfreundlich seid zu Eurem Gesundheitsminister. Er will doch nur mit Euch reden! 😂
siehe dazu auch:

Hat sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn eine Luxus-Villa in Berlin gegönnt? {3:33}
News updated 
Am 15.08.2020 veröffentlicht 
Text u. Links: YouTube
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Spahn: Luxusvilla für 4 Millionen? (corodok.de, 16.08.2020)

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Samstag, 9. Mai 2020

Fundgrube – Theo Sommer: Eine Demokratie von Duckmäusern?



Verfassungstreue und Gesinnungsschnüffelei

Bildet sich unser liberaler Rechtsstaat allmählich zum schnüffelnden, überall Unheil und Bedrohung witternden Obrigkeitsstaat zurück? Entwickelt sich in der Bundesrepublik ein neuer Metternich-Geist, diesmal auf die Radikalenbeschlüsse von Bund und Ländern gestützt wie vor 125 Jahren auf die Karlsbader Beschlüsse, aber ebenso komplett mit Kommissionen gegen staatsgefährliche Umtriebe, politischer Überwachung der Hochschulen und staatlich geförderter Duckmäuserei? Ist gar ein westdeutscher McCarthyismus im Entstehen?

Neuerdings ist es nicht nur die Linke im Lande, die derlei Fragen stellt, auch nicht bloß die liberale Mitte. Selbst gestandene Konservative machen sich inzwischen Gedanken über eine Staatspraxis, deren theoretische Fundierung ganz erleuchtend wirkt, deren bürokratischer Vollzug jedoch zu schwersten Bedenken Anlaß gibt. Etwa in Baden-Württemberg, wo inzwischen Hochschullehrer aller neun Universitäten, in einigen Fällen sogar deren Senate, ganz offiziell vor der gegenwärtigen Handhabung des Erlasses über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst gewarnt haben. "Es sollte eine bittere historische Erfahrung gerade in Deutschland gelehrt haben", hieß es in der von Konstanz ausgehenden Erklärung der Hundert, "daß die Bedrohung einer verfassungsmäßigen demokratischen Grundordnung auch von staatlichen Bürokratien ausgehen kann."

Die protestierenden Professoren bestreiten dem Staat nicht das Recht, ja die Pflicht, alle Leute, die sich nicht auf den Boden des Grundgesetzes stellen, dem öffentlichen Dienst fernzuhalten oder aus ihm zu entfernen. Aber sie sehen mit Besorgnis, wie die Praxis der Überwachung, Ausforschung und Beurteilung sich zu einer Art von Gesinnungs-TÜV zu verdichten droht, der zum Schutze des demokratischen Staates die demokratischen Grundrechte und Basisnormen aushöhlt, ein Klima der Angst schafft und bürgerliche Duckmäuserei züchtet.

Mag sein, daß niemand dies will. Aber wenn es nicht ungewollt dahin kommen soll, ist es höchste Zeit, die Gefahren zu erkennen, die unserer Demokratie von denen drohen, die sie mit obrigkeitlichem Perfektionismus schützen wollen, und die Schnüffelei auf das absolut notwendige Mindestmaß zu’beschränken. Am Beispiel Baden-Württembergs, dessen Landesregierung den Radikalen mit außergewöhnlicher Konsequenz nachstellt (und ja auch im Bundesrat einen eigenen, besonders scharfen Gesetzentwurf eingebracht hat), lassen sich diese Gefahren am leichtesten verdeutlichen.


mehr:
- Eine Demokratie von Duckmäusern? (Theo Sommer, Zeit, 13.06.1975 – Registrierung erforderlich)

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Radikalenerlass (im Original: Radikalenerlaß) ist ein politischer Kampfbegriff für den auch kurz Extremistenbeschluss genannten Beschluss der Regierungen des Bundes und der Länder zur Überprüfung von Bewerbern für den Öffentlichen Dienst auf deren Verfassungstreue vom 18. Februar 1972. Dieser wurde auch fälschlich mit Berufsverboten gleichgesetzt.[1]
Dieser hatte zum Ziel, die Beschäftigung sog. Verfassungsfeinde im öffentlichen Dienst zu verhindern.[2] Instrument war eine bundesweit einheitliche Auslegung und Anwendung des damals geltenden § 35 BRRG,[3] wonach sich Beamte durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen und für deren Erhalt einzutreten hatten. Jeder Einzelfall musste für sich geprüft und entschieden werden. Dies hatte zur Folge, dass vor der Einstellung, aber auch zur Überprüfung bestehender Dienstverhältnisse eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz durchgeführt wurde. Ein Bewerber, der verfassungsfeindliche Aktivitäten entwickelte, wurde nicht eingestellt bzw. konnte aus dem Dienst entfernt werden. Für Arbeiter und Angestellte im öffentlichen Dienst galten entsprechend den jeweiligen tarifvertraglichen Bestimmungen dieselben Grundsätze.[Radikalenerlass, Wikipedia, abgerufen am 09.05.2020]
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siehe auch:
- Quellen im Fokus II: Der „Schiess-Erlass“ in Baden-Württemberg (1973) (Der Radikalenerlass in Baden-Württemberg, Historisches Seminar der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, Admin, 12.04.2019)
- Vergessene Geschichte – Berufsverbote – Politische Verfolgung in der Bundesrepublik Deutschland (Niedersächsische Initiative gegen Berufsverbote, undatiert)
- Ausstellung: „Vergessene“ Geschichte (berufsverbote.de, 03.02.2017)
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