Das Bundesgesundheitsministerium hat den vielfach kritisierten Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschuss vom 22. September zur Neubewertung psychotherapeutischer Leistungen nicht beanstandet.
Mit dem aktuellen Beschluss hat der Erweiterte Bewertungsausschuss die Umsetzung der gefestigten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) verlassen: Das Mindesthonorar nach BSG-Definition soll es nur für rund zwei Prozent der Psychotherapeuten mit Maximalauslastung der Praxis geben, gemessen ausschließlich an den genehmigungspflichtigen Leistungen. Fast alle psychotherapeutisch Tätigen werden mit Abschlägen auf die Mindestvergütung belegt – über komplizierte Rechenwege zu „Strukturzuschlägen“ umbenannt. Diese werden erst ab 18 Behandlungssitzungen pro Woche auf eine um mehr als acht Prozent zu niedrig berechnete basale „Stundenvergütung“, gestaffelt nach Auslastungsgraden, zugesetzt. Zwei Monate benötigte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) zur Prüfung – um schließlich nichts Beanstandenswertes zu finden.
mehr:
- Honorare in der Psychotherapie: Und das Ministerium schweigt… (Norbert Bowe, Ärzteblatt, Januar 2016)
Donnerstag, 11. Februar 2016
Aufrechterhaltung des westlichen Narrativs: Der Fall MH17 köchelt weiter
In den Niederlande ist MH17 auch im Parlament noch ein Thema, beispielsweise was das seltsame Fehlen von primären Radardaten betrifft
Zwar wurde ein technischer Abschlussbericht des vom Dutch Safety Board (DSB) geführten internationalen Teams veröffentlicht, nach dem die malaysische Passagiermaschine MH17 am 17. Juli 2014 von einer Buk-Rakete abgeschossen wurde - vermutlich von prorussischen Separatisten oder gar von russischen Soldaten, auch wenn offen blieb, von wo aus genau die Rakete abgefeuert worden sein könnte (Nach dem niederländischen Abschlussbericht wurde MH17 mit einer 9M38M1-Buk-Rakete abgeschossen). Seitdem hat sich der "Informationskrieg" von allen Seiten verdichtet (Zweifel an der MH17-Untersuchung mehren sich).
Die Täter ausfindig zu machen, obliegt allerdings dem Gemeinsamen Untersuchungsteam (JIT), in dem Experten aus der Ukraine, Malaysia, Belgien und Australien unter Führung der niederländischen Staatsanwaltschaft und der niederländischen Polizei kooperieren. Das JIT hat sich dem Ergebnis des Dutch Safty Board angeschlossen, dass sehr wahrscheinlich eine Buk-Rakete die Maschine abgeschossen hat, man habe auch bereits Verantwortliche im Visier, müsse aber jedes andere Szenario ausschließen und gerichtsfeste Beweise liefern. Offenbar aber fehlen vor allem Zeugenaussagen. Ob sich das seither verbessert hat, ist unklar.
Dem Abschlussbericht vehement widersprochen hat die russische Regierung, die auf Experimente des Rüstungskonzerns verweist, der die Buk-Systeme herstellt. Danach müsse die Rakete von einem ukrainisch kontrollierten Gebiet abgefeuert worden sein, zudem habe es sich um eine Rakete gehandelt, die in Russland schon längst ausrangiert worden sei. Beklagt wird zudem, dass Russland nicht ausreichend in die Untersuchung einbezogen wurde, Informationen aus Russland seien nicht berücksichtigt worden (Russland kritisiert erneut MH17-Abschlussbericht).
mehr:
- Der Fall MH17 köchelt weiter (Florian Rötzer, Telepolis, 09.02.2016)
mein Kommentar:
Wenn die Ukraine-Krise hauptsächlich eine Propaganda-Angelegenheit ist, welchen Vorteil sollten die »prorussichen Separatisten« von einem MH-17-Abschluß gehabt haben? Jeder Separatisten-Kommandeur muß ein Interesse daran gehabt haben, ein solches Fanal zu vermeiden.
siehe auch:
- Ukraine 13 – Unser westliches System und die MH 17-Berichterstattung, 27.07.2014)
- Ukraine: Informationskrieg um MH17 (6) (Gabriele Wolff, Unnützliche Kommentare zur Welt, 10.10.2015)
Zwar wurde ein technischer Abschlussbericht des vom Dutch Safety Board (DSB) geführten internationalen Teams veröffentlicht, nach dem die malaysische Passagiermaschine MH17 am 17. Juli 2014 von einer Buk-Rakete abgeschossen wurde - vermutlich von prorussischen Separatisten oder gar von russischen Soldaten, auch wenn offen blieb, von wo aus genau die Rakete abgefeuert worden sein könnte (Nach dem niederländischen Abschlussbericht wurde MH17 mit einer 9M38M1-Buk-Rakete abgeschossen). Seitdem hat sich der "Informationskrieg" von allen Seiten verdichtet (Zweifel an der MH17-Untersuchung mehren sich).
Die Täter ausfindig zu machen, obliegt allerdings dem Gemeinsamen Untersuchungsteam (JIT), in dem Experten aus der Ukraine, Malaysia, Belgien und Australien unter Führung der niederländischen Staatsanwaltschaft und der niederländischen Polizei kooperieren. Das JIT hat sich dem Ergebnis des Dutch Safty Board angeschlossen, dass sehr wahrscheinlich eine Buk-Rakete die Maschine abgeschossen hat, man habe auch bereits Verantwortliche im Visier, müsse aber jedes andere Szenario ausschließen und gerichtsfeste Beweise liefern. Offenbar aber fehlen vor allem Zeugenaussagen. Ob sich das seither verbessert hat, ist unklar.
Dem Abschlussbericht vehement widersprochen hat die russische Regierung, die auf Experimente des Rüstungskonzerns verweist, der die Buk-Systeme herstellt. Danach müsse die Rakete von einem ukrainisch kontrollierten Gebiet abgefeuert worden sein, zudem habe es sich um eine Rakete gehandelt, die in Russland schon längst ausrangiert worden sei. Beklagt wird zudem, dass Russland nicht ausreichend in die Untersuchung einbezogen wurde, Informationen aus Russland seien nicht berücksichtigt worden (Russland kritisiert erneut MH17-Abschlussbericht).
mehr:
- Der Fall MH17 köchelt weiter (Florian Rötzer, Telepolis, 09.02.2016)
mein Kommentar:
Wenn die Ukraine-Krise hauptsächlich eine Propaganda-Angelegenheit ist, welchen Vorteil sollten die »prorussichen Separatisten« von einem MH-17-Abschluß gehabt haben? Jeder Separatisten-Kommandeur muß ein Interesse daran gehabt haben, ein solches Fanal zu vermeiden.
siehe auch:
- Ukraine 13 – Unser westliches System und die MH 17-Berichterstattung, 27.07.2014)
- Ukraine: Informationskrieg um MH17 (6) (Gabriele Wolff, Unnützliche Kommentare zur Welt, 10.10.2015)
Ablehnungsquoten wissenschaftlicher Journale
Prestigegeprange oder Indiz für Exzellenz?
Je höher die Ablehnungsrate eines wissenschaftlichen Journals, desto exklusiver aus Sicht von Autoren das Privileg einer akzeptierten Einreichung. Und - so die Annahme - umso größer die Qualität der publizierenden Journale. Eine Untersuchung widerspricht nun dieser landläufigen Meinung und spielt in die Hände von Kritikern wie Prof. Gerhard Fröhlich von der Universität Linz, der Ablehnungsquoten als reinen Prestigeschmuck ansieht.
Die American Psychological Association (APA) berichtet für das Jahr 2013 eine Ablehnungsquote von satten 98 % für das Journal The Counseling Psychologist. Realistisch betrachtet birgt die Einreichung eines Artikelvorschlags in einem solchen Journal ein immens hohes Risiko der Ablehnung inklusive des zu berücksichtigenden Zeitverlustes für Peer Review und Mitteilung der Herausgeberentscheidung über die Einreichung. Dieser kann mithin zwischen sechs bis zwölf Monaten oder länger betragen.
Was aber treibt Wissenschaftler an, eine Einreichung in einem solchen Journal vorzunehmen? Vermutlich am ehesten der Sensationseffekt im Falle der Annahme und das Gefühl, eine publizistische Trophäe erbeutet zu haben. Die Passion für derartige Coups ist sicher auch dem harten Existenzkampf weit überwiegend befristet arbeitender Wissenschaftler geschuldet, die derartige Erfolge dringend brauchen, um für zukünftige Bewerbungsverfahren attraktiv zu bleiben (Prekäre Arbeitsbedingungen an deutschen Hochschulen).
mehr:
- Ablehnungsquoten wissenschaftlicher Journale (Ulrich Herb, Telepolis, 09.02.2016)
Je höher die Ablehnungsrate eines wissenschaftlichen Journals, desto exklusiver aus Sicht von Autoren das Privileg einer akzeptierten Einreichung. Und - so die Annahme - umso größer die Qualität der publizierenden Journale. Eine Untersuchung widerspricht nun dieser landläufigen Meinung und spielt in die Hände von Kritikern wie Prof. Gerhard Fröhlich von der Universität Linz, der Ablehnungsquoten als reinen Prestigeschmuck ansieht.
Die American Psychological Association (APA) berichtet für das Jahr 2013 eine Ablehnungsquote von satten 98 % für das Journal The Counseling Psychologist. Realistisch betrachtet birgt die Einreichung eines Artikelvorschlags in einem solchen Journal ein immens hohes Risiko der Ablehnung inklusive des zu berücksichtigenden Zeitverlustes für Peer Review und Mitteilung der Herausgeberentscheidung über die Einreichung. Dieser kann mithin zwischen sechs bis zwölf Monaten oder länger betragen.
Was aber treibt Wissenschaftler an, eine Einreichung in einem solchen Journal vorzunehmen? Vermutlich am ehesten der Sensationseffekt im Falle der Annahme und das Gefühl, eine publizistische Trophäe erbeutet zu haben. Die Passion für derartige Coups ist sicher auch dem harten Existenzkampf weit überwiegend befristet arbeitender Wissenschaftler geschuldet, die derartige Erfolge dringend brauchen, um für zukünftige Bewerbungsverfahren attraktiv zu bleiben (Prekäre Arbeitsbedingungen an deutschen Hochschulen).
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- Ablehnungsquoten wissenschaftlicher Journale (Ulrich Herb, Telepolis, 09.02.2016)
Vermeintliches Flash-Update installiert Mac-Malware
Mit einem angeblichen Flash-Update sollen Nutzer zur Installation von Schad-Software gebracht werden. Um die OS-X-Schutzfunktion Gatekeeper zu umgehen, setzen die Angreifer auch auf ein Apple-Entwickler-Zertifikat.
Ein angebliches Flash-Update will Mac-Nutzer derzeit wieder zur freiwilligen Installation von Schad-Software bringen, wie das SANS Internet Storm Center berichtet. Den Nutzern werde ein Browser-Dialog gezeigt, der zum Einspielen des vermeintlichen Updates auffordert und auf eine Download-Seite weiterführt.
Zertifikat gegen Gatekeeper
Um die in OS X integrierte Schutzfunktion Gatekeeper beim Öffnen des vermeintlichen Flash-Installers zu umgehen, benutzen die Angreifer ein Entwickler-Zertifikat. Das System warnt beim Öffnen zwar, dass die Datei aus dem Internet heruntergeladen wurde, führt diese aber aus, wenn der Nutzer auf "Öffnen" klickt.
Apple hat das in diesem Fall verwendete Zertifikat inzwischen offenbar zurückgezogen, allerdings könnten bereits wieder modifizierte Installer mit einem neuen Zertifikat im Umlauf sein. In der Standardeinstellung von OS X erlaubt Gatekeeper das Ausführen von mit Apples Entwickler-Zertifikat signierten Programmen sowie von Apps aus dem Mac App Store.
Der von Johannes B. Ullrich vom Internet Storm Center analysierte Installer spielte eine Scareware ein, die dem Nutzer Sicherheitsprobleme auf seinem Mac vorgaukelt und zur "Beseitigung" ein bezahltes Upgrade unterbreitet. Zugleich wird auch eine offenbar echte Flash-Version installiert.
mehr:
- Vermeintliches Flash-Update installiert Mac-Malware (Leo Becker, mac & i, 09.02.2016)
Ein angebliches Flash-Update will Mac-Nutzer derzeit wieder zur freiwilligen Installation von Schad-Software bringen, wie das SANS Internet Storm Center berichtet. Den Nutzern werde ein Browser-Dialog gezeigt, der zum Einspielen des vermeintlichen Updates auffordert und auf eine Download-Seite weiterführt.
Zertifikat gegen Gatekeeper
Um die in OS X integrierte Schutzfunktion Gatekeeper beim Öffnen des vermeintlichen Flash-Installers zu umgehen, benutzen die Angreifer ein Entwickler-Zertifikat. Das System warnt beim Öffnen zwar, dass die Datei aus dem Internet heruntergeladen wurde, führt diese aber aus, wenn der Nutzer auf "Öffnen" klickt.
Apple hat das in diesem Fall verwendete Zertifikat inzwischen offenbar zurückgezogen, allerdings könnten bereits wieder modifizierte Installer mit einem neuen Zertifikat im Umlauf sein. In der Standardeinstellung von OS X erlaubt Gatekeeper das Ausführen von mit Apples Entwickler-Zertifikat signierten Programmen sowie von Apps aus dem Mac App Store.
Der von Johannes B. Ullrich vom Internet Storm Center analysierte Installer spielte eine Scareware ein, die dem Nutzer Sicherheitsprobleme auf seinem Mac vorgaukelt und zur "Beseitigung" ein bezahltes Upgrade unterbreitet. Zugleich wird auch eine offenbar echte Flash-Version installiert.
mehr:
- Vermeintliches Flash-Update installiert Mac-Malware (Leo Becker, mac & i, 09.02.2016)
Sind deutsche Elitesoldaten im Irak?
Britische Zeitung berichtet von einem heldenhaftem Einsatz – Deutsches Verteidigungsministerium dementiert
Sind deutsche Spezialeinheiten mit anderen Eliteeinheiten gegen ISIS im Irak aktiv? Ja, das sind sie. Zumindest wenn man einem Bericht der britischen Boulevard-Zeitung Daily Mirror Glauben schenkt. Nein, deutsche Spezialkräfte kämpfen auf keinen Fall im Irak am Boden gegen ISIS, lautet jedoch die Antwort des Verteidigungsministerium.
"Das ist eine Falschmeldung. An dem Bericht ist nichts dran." Mit diesen Worten zitiert der Blog Augen geradeaus!, der die Meldung aufgriff und an offizieller Stelle nachhakte, einen Sprecher des Ministeriums von Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU).
In dem Bericht des Daily Mirror vom vergangenen Freitag heißt es, dass ein Team bestehend aus Mitgliedern des Special Air Service (SAS) - eine Spezialeinheit der britischen Armee -, gemeinsam mit deutschen und US-amerikanischen Eliteeinheiten, die auf der Suche nach ISIS-Stellungen waren, in einen Hinterhalt gerieten. Der Einsatz im Norden des Iraks nahe der Stadt Mossul, so schreibt das Blatt, sei streng geheim gewesen.
mehr:
- Sind deutsche Elitesoldaten im Irak? (Marcus Klöckner, Telepolis, 09.02.2016)
Sind deutsche Spezialeinheiten mit anderen Eliteeinheiten gegen ISIS im Irak aktiv? Ja, das sind sie. Zumindest wenn man einem Bericht der britischen Boulevard-Zeitung Daily Mirror Glauben schenkt. Nein, deutsche Spezialkräfte kämpfen auf keinen Fall im Irak am Boden gegen ISIS, lautet jedoch die Antwort des Verteidigungsministerium.
"Das ist eine Falschmeldung. An dem Bericht ist nichts dran." Mit diesen Worten zitiert der Blog Augen geradeaus!, der die Meldung aufgriff und an offizieller Stelle nachhakte, einen Sprecher des Ministeriums von Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU).
In dem Bericht des Daily Mirror vom vergangenen Freitag heißt es, dass ein Team bestehend aus Mitgliedern des Special Air Service (SAS) - eine Spezialeinheit der britischen Armee -, gemeinsam mit deutschen und US-amerikanischen Eliteeinheiten, die auf der Suche nach ISIS-Stellungen waren, in einen Hinterhalt gerieten. Der Einsatz im Norden des Iraks nahe der Stadt Mossul, so schreibt das Blatt, sei streng geheim gewesen.
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- Sind deutsche Elitesoldaten im Irak? (Marcus Klöckner, Telepolis, 09.02.2016)
Großbritannien: Erneut parlamentarische Rüge für Überwachungsgesetz
Für das geplante Überwachungsgesetz IPB läuft es auf seiner ersten Runde durchs britische Parlament nicht gut. Nun hat der zweite Ausschuss nach einer intensiven Prüfung massive Kritik geäußert. An mehreren Stellen müsse dringend nachgearbeitet werden.
Nach dem Ausschuss für Wissenschaft und Technologie hat nun auch der Ausschuss für Geheimdienste und Sicherheit des britischen Parlaments unerwartet scharf das geplante Überwachungsgesetz der Regierung kritisiert. Insgesamt liefere das sogenannte Investigatory Powers Bill nicht die Klarheit, die im Bereich der Geheimdienstarbeit so dringend nötig sei, beklagen der Abgeordneten: "Der Entwurf scheint unter Zeitmangel und nach ungenügender Vorbereitung entstanden zu sein." Zwar sei man sich des Zeitdrucks bewusst, der auf der Regierung laste, trotzdem dränge man auf eine vollständige und klare juristische Grundlage für die Geheimdienstarbeit.
Datenschutz nur stiefmütterlich behandelt
Das Gremium hat sich auf jene Bereiche des Gesetzentwurfs konzentriert, die sich auf die Kompetenzen der Geheimdienste beziehen und fordert wesentliche Änderungen in gleich mehreren Bereichen. So schreiben die Parlamentarier, dass sie allgemeingültige Regeln zum Datenschutz erwartet hatten. Stattdessen behandle der Entwurf dieses wichtig Thema eher stückweise, was die Schutzmaßnahmen untergrabe. Deswegen müsse ein ganzer Teil ergänzt werden, der sich übergeordnet dem Datenschutz widme. Dieser Teil solle das Rückgrat des Gesetzes bilden, um den herum die außergewöhnlichen Kompetenzen der Geheimdienste begründet werden.
In Bezug auf die Regeln zur sogenannten Gerätemanipulation ("Equipment Interference") kritisiert der Ausschuss, dass nur der Zugriff auf Geräte zur Informationsgewinnung (Computer Network Exploitation) geregelt werde. Eingriffe aus einem anderen Zweck müssten weiter unter Rückgriff auf mehr als 20 Jahre alte Regeln erfolgen, sollten aber eigentlich auch erfasst werden. Außerdem habe man nicht genug Argumente für massenhafte Gerätemanipulationen ("‘Bulk’ Equipment Interference") – die "gezielte" sollte ausreichen.
mehr:
- Großbritannien: Erneut parlamentarische Rüge für Überwachungsgesetz (Martin Holland, heise News, 09.02.2016)
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Nach dem Ausschuss für Wissenschaft und Technologie hat nun auch der Ausschuss für Geheimdienste und Sicherheit des britischen Parlaments unerwartet scharf das geplante Überwachungsgesetz der Regierung kritisiert. Insgesamt liefere das sogenannte Investigatory Powers Bill nicht die Klarheit, die im Bereich der Geheimdienstarbeit so dringend nötig sei, beklagen der Abgeordneten: "Der Entwurf scheint unter Zeitmangel und nach ungenügender Vorbereitung entstanden zu sein." Zwar sei man sich des Zeitdrucks bewusst, der auf der Regierung laste, trotzdem dränge man auf eine vollständige und klare juristische Grundlage für die Geheimdienstarbeit.
Datenschutz nur stiefmütterlich behandelt
Das Gremium hat sich auf jene Bereiche des Gesetzentwurfs konzentriert, die sich auf die Kompetenzen der Geheimdienste beziehen und fordert wesentliche Änderungen in gleich mehreren Bereichen. So schreiben die Parlamentarier, dass sie allgemeingültige Regeln zum Datenschutz erwartet hatten. Stattdessen behandle der Entwurf dieses wichtig Thema eher stückweise, was die Schutzmaßnahmen untergrabe. Deswegen müsse ein ganzer Teil ergänzt werden, der sich übergeordnet dem Datenschutz widme. Dieser Teil solle das Rückgrat des Gesetzes bilden, um den herum die außergewöhnlichen Kompetenzen der Geheimdienste begründet werden.
In Bezug auf die Regeln zur sogenannten Gerätemanipulation ("Equipment Interference") kritisiert der Ausschuss, dass nur der Zugriff auf Geräte zur Informationsgewinnung (Computer Network Exploitation) geregelt werde. Eingriffe aus einem anderen Zweck müssten weiter unter Rückgriff auf mehr als 20 Jahre alte Regeln erfolgen, sollten aber eigentlich auch erfasst werden. Außerdem habe man nicht genug Argumente für massenhafte Gerätemanipulationen ("‘Bulk’ Equipment Interference") – die "gezielte" sollte ausreichen.
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- Großbritannien: Erneut parlamentarische Rüge für Überwachungsgesetz (Martin Holland, heise News, 09.02.2016)
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