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Freitag, 30. Oktober 2020

Österreichischer Verfassungsgerichtshof zum ersten Lockdown: mehrere Maßnahmen verfassungswidrig

RA Dr. Brunner: Was bedeutet das URTEIL des VfGH (ein Video von #honkforhope) {9:19 – Start bei 0:47}

Das Recht auf Wahrheit - Infokanal  
Am 30.10.2020 veröffentlicht 
Mit dem heute am 29.10.2020 zugestellten Urteil vom 01.10.2020 hat der österreichische Verfassungsgerichtshof mehrere Maßnahmen des ersten Lockdown (konkret Bestimmungen der "Nachfolge-Verordnungen" (= der sogenannten "Lockerungsverordnung") für verfassungswidrig erklärt. Grund: die Entscheidungsgrundlagen für die "alternativlosen" Maßnahmen waren unzureichend dokumentiert, und nicht nachprüfbar.
Gekippt sind nachträglich und rechtskräftig:
1) Betretungsverbot für Gaststätten und selbständige (nicht an eine Tankstelle angeschlossene) Waschstraßen
2) Beschränkungen betreffend den Einlass von Besuchergruppen in Gaststätten (maximal vier Erwachsene, wenn kein gemeinsamer Haushalt)
3) Verbot von Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen (welches etwa Diskotheken betraf)
4) Maskenpflicht an öffentlichen Orten in geschlossenen Räumen (Amtsräumen etc.)
mehr Text u Links: YouTube
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Donnerstag, 29. Oktober 2020

„Die Justiz hat versagt.“ - Richter Thorsten Schleif im Interview

„Die Justiz hat versagt.“ - Richter Thorsten Schleif im Interview {27:59}

Gunnar Kaiser  
Am 29.10.2020 veröffentlicht 
Text und Links: YouTube


Donnerstag, 28. November 2019

Tagesdosis 28.11.2019 – Anything to say? Freiheit für Assange!

John Shipton weilt aktuell in Berlin. John wer? Es wundert nicht wirklich, dass sehr wenige Menschen, zumindest in meinem Umfeld, die ein eher reduziertes Verhältnis zu den sog. Alternativen Medien pflegen, mit diesem Namen wenig bis gar nichts anfangen können.

Es gibt Gründe, warum einem sehr breiten Prozentsatz der Deutschen der Name John Shipton, der Vater von Julian Assange, wenig sagt. Ich war die Tage auf einem Klassentreffen, Abgangsjahrgang 1983. Sage und schreibe zwei von zehn Anwesenden konnten zumindest mit dem Namen Julian Assange etwas anfangen.

John Shipton ist in Berlin. Sein Sohn befindet sich weiterhin in akuter Lebensgefahr. Er wird mit unsäglich vernichtender Willkür unter Haftbedingungen gehalten, die ihm das Leben kosten können. Den HörerInnen und LeserInnen von KenFM, NachdenkSeiten, Rubikon, RT, NuoViso sind die Umstände mehr als vertraut, sie sind solidarisch mit Julian Assange. Leiden mit dem Vater.

Nehmen wir die Berliner Abendschau und die Tagesschau. Beides Sendungen der ggf. meinungsbildenden täglichen Routine für Millionen von Zuschauern, also der Möglichkeit sehr breit in diesem Land zu informieren, aufzuklären.

Der Suchbegriff John Shipton auf der Mediathek-Seite der Berliner Abendschau ergibt – 0 Treffer. Der von Julian Assange einen, aus dem Jahre 2010.

Der Suchbegriff John Shipton auf der Mediathek-Seite der Tagesschau ergibt folgende Information: Suchergebnis – Ihre Suche nach „John Shipton“ war leider erfolglos. Bitte überprüfen Sie Ihre Eingabe. (1) Kein Kommentar.

John Shipton kämpft wie jeder Vater um seinen Sohn. Mr. Shipton war schon Anfang Oktober diesen Jahres in Berlin. Die Deutsche Welle berichtete, Zitat: Whistleblower-Vater von Julian Assange: „Er ist ein sehr guter Kämpfer – und ich auch“. Der Wikileaks-Gründer sitzt in Großbritannien im Gefängnis. Sein Vater prangert den Umgang mit Sohn Julian an und wirbt in Europa um Unterstützung – auch in Deutschland (2).

Julian Assange befindet sich 22 bis 23 Stunden am Tag in Einzelhaft, der Sportraum wird ihm verweigert. Er hat keinen Zugang zu Computern. Er darf zwei Stunden pro Monat Besuch empfangen, natürlich der seiner Anwälte mit einberechnet.

mehr:
- Tagesdosis 28.11.2019 – Anything to say? Freiheit für Assange! (Kommentar von Bernhard Loyen, KenFM, 28.11.2019)
siehe auch:
- xxx ()
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Mittwoch, 20. November 2019

Julian Assange – ein Vergewaltiger?

In Schweden hat das Oberste Gericht erstmals ein Urteil auf Grundlage des umstrittenen Einwilligungsgesetzes zur Zustimmung beim Sex gesprochen. Ein Jahr nach dem Inkrafttreten des Gesetzes wurde ein 27-jähriger Mann unter anderem wegen sogenannter unachtsamer Vergewaltigung zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt.

Das Gericht in Stockholm kam zu dem Schluss, dass eine Person, die gegen ihren Willen zu sexuellen Handlungen gebracht werde, nicht ausdrücklich Nein sagen oder anderweitig ihre Weigerung ausdrücken müsse.

Das neue Sex-Gesetz war am 1. Juli 2018 in Kraft getreten. Es legt fest, dass beide Partner ausdrücklich und klar erkennbar mit dem Geschlechtsverkehr einverstanden sein müssen. Alles andere wird als Vergewaltigung gewertet, auch wenn sich der Partner nicht körperlich wehrt oder Nein sagt. Passivität soll damit nicht als stilles Einverständnis interpretiert werden können.

«Oaktsam våldtäkt» bedeutet wörtlich übersetzt «unachtsame Vergewaltigung» und ist im Deutschen am ehesten mit dem Begriff «fahrlässig» zu vergleichen.

Die Vorinstanz hatte den Mann zunächst wegen Vergewaltigung zu drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Nach Angaben schwedischer Medien wurden wegen des neuen Strafbestandes der unachtsamen Vergewaltigung bislang sechs Personen von niedrigeren Instanzen verurteilt. Der Beschluss des Obersten Gerichts dürfte nun wegweisend für die Rechtsprechung anderer schwedischer Gerichte sein.

mehr:
- «Unachtsame Vergewaltigung»: Schweden verurteilt erstmals Mann nach neuem Sex-Gesetz (watson.ch, 11.07.2019 – Hervorhebung von mir)

Assange, die Vergewaltigungsvorwürfe und die Medien:
In der Schweiz haben Fernsehen und Zeitungen über die Einstellung der Anklage wegen Vergewaltigung informiert, ohne zu präzisieren, dass es sich nicht um Vergewaltigungen handelte, wie sie die Öffentlichkeit in der Schweiz versteht. Es ging um einvernehmlichen, aber ungeschützten Verkehr gegen den Willen von zwei Frauen. Strafrechtlich ist dies in der Schweiz keine Vergewaltigung, sondern eine Schändung. Bei Assange legen grosse Medien auf diese Differenzierung offensichtlich keinen Wert. […]

«Vergewaltigungsvorwürfe: Schweden nimmt Ermittlungen gegen Julian Assange wieder auf», titelte die «Neue Zürcher Zeitung» am 13. Mai. Den gleichen Wortlaut verwendeten der Zürcher «Tagesanzeiger» und die «SRF-Tagesschau»: «Die schwedische Justiz hat heute entschieden, die Ermittlungen wegen Vergewaltigung gegen den ‹Wikileaks›-Gründer wieder aufzunehmen.»

Seit Beginn der Affäre im Jahr 2010 haben sich führende Medien aller Couleur den Begriff «Vergewaltigung» zu eigen gemacht, um ein Delikt zu benennen, dessen Assange von zwei schwedischen Frauen beschuldigt worden sei.

Die öffentlich bekannten Fakten führen zu dem Schluss, dass es sich nicht um das handelt, was landläufig unter Vergewaltigung verstanden wird. Der Sex war unbestrittenermassen einvernehmlich. Zwei Frauen sagten allerdings aus, dass es gegen ihren Willen zu ungeschütztem Verkehr gekommen sei. Ob dies tatsächlich der Fall war, blieb bis zur jetzigen Einstellung des Verfahrens ungeklärt. Der «Wikileaks»-Gründer hatte die Vorwürfe stets bestritten.

[Hintergründe des Vergewaltigungsverfahrens gegen Julian Assange, Info-Sperber, 20.11.2019]
- 9 Jahre lang Vergewaltigungsvorwürfe gegen Julian Assange am Köcheln halten: Alle Achtung! (Post, 05.11.2019) 

Der Fall Julian Assange stellt einen beispiellosen Verrat westlicher Regierungen an ihren eigenen demokratischen Prinzipien dar und markiert nach meiner Einschätzung einen moralischen Tiefpunkt westlicher Politik.
[DISKRIMINIERUNG DES INDIVIDUUMS, Institut für Individuationspädagogik, undatiert – Hervorhebung von mir]

In Schweden sieht die Lage nun anders aus: Auch wenn der eine Partner beim Sex zwar bei vollem Bewusstsein war und sich lediglich „passiv“ verhielt, kann dieser im Nachhinein geltend machen, nicht eingewilligt zu haben. Die Konsequenz: Der Sexualpartner könnte wegen dieser Sache, die dann als Vergewaltigung gelten würde, zu einer Haftstrafe verurteilt werden.
Dies wirft in praktischer Hinsicht, wie sich jeder vorstellen kann, erhebliche Probleme auf: Wenn später unklar ist, ob derjenige ausdrücklich „ja“ gesagt oder aktiv signalisiert hat, jetzt sexuell verkehren zu wollen, droht eine Haftstrafe. Nun könnte man meinen, wie oft soll so etwas schon vorkommen, dass hinterher darüber kein Einvernehmen besteht, ob der Sex beidseitig gewollt war – dies kommt viel häufiger vor, als man denken sollte. Jeder auf das Sexualstrafrecht spezialisierte Verteidiger kann unendlich viele Geschichten davon erzählen. [Sexualstrafrecht: Ja heißt ja, strafakte.de, 02.07.2018]

siehe auch:
Dem Imperium die Eier zeigen (Post, 05.11.2019)
In den Tagen darauf [nach Wiederaufhebung des Haftbefehls Ende August] sah alles danach aus, als solle das Verfahren möglichst schnell wieder eingestellt werden. Assange hatte wegen des Presserummels um den Fall inzwischen das Land verlassen.

Dann jedoch betrat Borgström die Szene, der die Vertretung von „A“ und „W“ übernahm. Er ist nicht nur erfolgreicher Anwalt, sondern auch der Gleichstellungsbeauftragte der schwedischen Sozialdemokraten und gilt als äußerst ehrgeizig. Als ebenso ehrgeizig gilt eine der ranghöchsten Staatsanwältinnen Schwedens, Marianne Ny. Das Problem daran: Beide versuchen sich in der Öffentlichkeit seit Jahren mit radikal feministischen Aussagen zu profilieren.

Ny hatte in der Vergangenheit etwa gefordert, dass allein der Misshandlungsvorwurf einer Frau gegen einen Mann reichen müsse, um den Beschuldigten – ohne weitere Untersuchungen – in Haft zu nehmen. Borgström wiederum sprach sich in der Vergangenheit für eine „kollektive Männerschuld“ für Gewalt an Frauen aus und forderte ein Boykott der Fußball-WM in Deutschland, weil dort als Randerscheinung auch mit Zwangsprostitution zu rechnen sei.

Noch gibt es jedenfalls keine Anklage gegen Assange. Schweden will laut eigenen Angaben lediglich deshalb seine Auslieferung von London, um ihn zu befragen. Viele von Assanges Unterstützern sind jedoch weiterhin überzeugt, dass Schweden für Assange nur eine Zwischenstation wäre – da Stockholm den WikiLeaks-Gründer sofort an die USA weiterreichen würde, wo ihm wegen seiner Arbeit strafrechtliche Verfolgung droht.

[
Thomas Bremer, „Ganz normale schwedische Mädchen“, ORF, 09.12.2010 – Hervorhebungen von mir]


[…] Doch dann stellte ich fest, dass er bis heute noch nie wegen einer Sexualstraftat angeklagt worden ist. Zugegeben, kurz nachdem die Vereinigten Staaten ihre Verbündeten dazu ermutigt hatten, Gründe für die Strafverfolgung von Assange zu finden, informierte die schwedische Staatsanwaltschaft die Boulevardpresse, er werde der Vergewaltigung zweier Frauen verdächtigt. Seltsamerweise hatten die betroffenen Frauen selbst jedoch nie behauptet, vergewaltigt worden zu sein, und sie beabsichtigten offenbar auch gar nicht, Strafanzeige zu erstatten. Man staune! Auch liess sich auf dem Kondom, welches angeblich beim Geschlechtsverkehr mit Assange getragen und zerrissen worden war, keinerlei DNA feststellen – weder von ihm, noch von ihr, noch von irgendjemand anderem. Man staune – wiederum! Eine der Frauen textete sogar, sie wolle Assange doch nur dazu bringen, einen HIV-Test zu machen, doch die Polizei sei “scharf darauf, ihn in die Finger zu bekommen”. Man staune – abermals! Seither haben sowohl Schweden als auch Großbritannien alles getan, um zu verhindern, dass sich Assange diesen Anschuldigungen hätte stellen können, ohne sich gleichzeitig einer Auslieferung an die USA auszusetzen, und damit einem Schauprozess und lebenslänglicher Gefangenschaft. Seine letzte Zuflucht war die ecuadorianische Botschaft in London gewesen.
[Nils Melzer, Der Folterung von Julian Assange die Maske herunterreißen, Übersetzung von Moritz Müller, NachDenkSeiten, 08.07.201
9]

Seit Februar 2011 (bzw. seit 19 Monaten) geistert das Polizeiprotokoll mit den Verhören der betroffenen Personen und möglichen Zeugen sowie mit dem Resultat der hier im Artikel beschriebenen Laboranalyse durchs Internet und wurde auf diversen Websites und in zahlreichen Foren unter die Lupe genommen und diskutiert.
[Cass Andra, Resultat der Laboruntersuchungen schon seit geraumer Zeit bekannt..., Kommentar (24.09.2012 11:59) zu: Harald Neuber, Fall Assange: Labore finden keine DNA-Spuren auf Kondom, Telepolis, 21.09.2012]

mein Kommentar:
Es ist doch wirklich seltsam: Wir sehen Filme von Überwachungskameras, auf denen Julian Assange in seiner 15-qm-Asyl-Wohnung in der Botschaft Ecuadors Skateboard fährt, wir erfahren, wie er mit seiner Katze umgeht, aber daß schon seit Ende 2010 bekannt ist, daß das Kondom, mit dem er die »unachtsame Vergewaltigung« begangen haben soll, keinerlei DNA-Spuren aufweist, da braucht unsere westliche Wertegemeinschaft einen UN-Sonderermittler, damit die Öffentlichkeit das erfährt…

Assange fährt Skateboard in der Botschaft {1:05}

faz
Am 15.04.2019 veröffentlicht 
Die spanische Zeitung El Pais hat Videoaufnahmen des Wikileaks-Gründers aus dem Inneren der ecuadorianischen Botschaft veröffentlicht. © REUTERS
Link zum Video: https://www.faz.net/-gum-9m1fc
Link zur Homepage: https://www.faz.net


Unklar ist, was tatsächlich geschehen ist. Mal heißt es, er habe das Präservativ mitten im Akt wieder abgezogen, mal soll es kaputt gegangen sein.
[
Clemens Bomsdorf, Elmar Jung, CIA Verschwörung, der Vergewaltigungsvorwurf gegen Assange, welt.de, 08.12.2010]
CIA Verschwörung, der Vergewaltigungsvorwurf gegen Assange (Thomas Bremer, diebewertung.de, 07.12.2010)
Wikileaks-Gründer wegen Belästigung/Vergewaltigung angezeigt. (Update) (Linus Neumann, Netzpolitik.org, 21.08.2010)
Ein Jahr ZustimmungsgesetzSchweden: Kein Sex ohne aktives Ja (strafakte.de, 01.07.2019)
Was in Schweden als Vergewaltigung gilt (Freeman, AllesSchallundRauch, 03.12.2010)

noch einmal die Timeline:
Zwischen dem 13. und dem 16. August 2010 hat Assange einvernehmlichen Geschlechtsverkehr mit zwei Frauen, Ardin (13./14. August) und Wilen (16. August).
Wilen macht sich danach Sorgen, sie könne schwanger sein oder sich eine Geschlechtskrankheit zugezogen haben und geht am 20. August mit Ardin, die am 15. August noch eine Party zu Ehren Assanges gegeben hatte, zur Polizei, um sich erkundigen, ob man Assange zu einem HIV-Test zwingen könne. (Kurz zuvor, hatte sich Assange zu einem HIV-Test bereit erklärt, aber die Krankenhäuser waren schon geschlossen.[Guardian]) 

Die Polizistin Irmeli Krans nahm die Aussagen der beiden Frauen weder auf Tonband noch per Video auf, sondern verfasste eine Niederschrift. Diese Einvernahme geschah auf juristisch fragwürdige Weise, denn beide Frauen wurden gemeinsam angehört, konnten sich also gegenseitig decken oder beeinflussen, ein juristisch unkorrektes Verfahren.

Schliesslich musste die Polizistin die Befragung von Sofia Wilen abbrechen, weil diese erschüttert war, als sie von der Möglichkeit eines Haftbefehls gegen Assange hörte. Sie ging nach Hause. Das Protokoll wurde nur von Anna Ardin unterschrieben.[Info-Sperber]

Bereits am späten Abend des 20. August, also kurz nach den ersten aktenkundigen Vorgängen, wurde der Australier vom Vorwurf der Vergewaltigung und der sexuellen Gewalt entlastet. Staatsanwältin Eva Finne hob den Haftbefehl auf, der zuvor gegen Assange erlassen worden war. Finne erklärte: «Ich denke, es gibt keinen Grund anzunehmen, er habe eine Vergewaltigung begangen.» Es blieb der Vorwurf der sexuellen Belästigung. […] 
Assange erfährt am 21. August aus der Presse, er werde wegen »Vergewaltigung« polizeilich gesucht. 

[Mit Sicherheit wurden also Informationen aus Polizeikreisen an die Presse durchgestochen. Anmerkung von mir]

Am 30. August stellt sich Assange freiwillig der Polizei für eine Befragung. Er bestreitet die Vorwürfe der sexuellen Belästigung.
Am 1. September nimmt eine andere Staatsanwältin, Marianne Ny, das Verfahren wegen Vergewaltigung wieder auf. Sie befragt Wilen und Ardin erneut, nicht aber Assange, obwohl er sich noch vier Wochen lang in Schweden aufhält.
Am 15. September teilt die Staatsanwaltschaft mit, Assange könne ausreisen.
Am 27. September reist Assange nach London.
Mitte Oktober erlässt die schwedische Staatsanwältin einen Haftbefehl. Die Begründung lautet, er habe sich der Befragung entzogen. Assange ist jedoch bereit, sich von der schwedischen Staatsanwältin per Skype oder in London befragen zu lassen. Er würde auch nach Schweden zur Einvernahme gehen, falls ihm Schweden garantiert, ihn nicht in die USA auszuliefern. Schweden lehnt alle diese Möglichkeiten ab.

Februar 2011: Ein Londoner Gericht gibt einem Auslieferungsgesuch Schwedens statt. Assange legt Rekurs ein.
Juni 2012: Der Supreme Court bestätigt in letzter Instanz das Urteil des Londoner Gerichts. Assange soll ausgeliefert werden.
[Hintergründe des Vergewaltigungsverfahrens gegen Julian Assange, Info-Sperber, 20.11.2019]
Noch einmal zum Mitdenken:
1. In die Tage zwischen Assanges Ankunft in Schweden und dem Gang zur Polizei fallen zugleich überschwängliche wie auch widersprüchliche Äußerungen der Frauen Dritten gegenüber, die entweder von Stolz oder großer Freude oder vom »schlechtesten Sex aller Zeiten« (Ardin) künden. [Guardian]
2. Ardin und Wilen gehen am 20. August 2010 gemeinsam zur Polizei, um sich zu erkundigen, ob man Assange zu einem HIV-Test zwingen könne. 
Am späten Freitagnachmittag [20. August 2010], sagte Harold [im Zeitungsbericht verwendeter Deckname für die Koordinatorin der schwedischen Wikileaks-Gruppe – Erläuterung von mir] der Polizei, stimmte Assange zu, einen Test zu machen, aber die Kliniken hatten am Wochenende geschlossen. Miss A rief Harold an und teilte ihr mit, dass sie und Miss W bei der Polizei gewesen seien, die ihnen gesagt hatten, dass sie Assange nicht einfach sagen könnten, dass sie einen Test machen sollten, und dass ihre Aussagen an die Staatsanwaltschaft weitergegeben werden müssten. In dieser Nacht lief die Geschichte der schwedischen Zeitung Expressen zu.

[Nick Davies, 10 Tage in Schweden: die vollen Vorwürfe gegen Julian Assange, Guardian (Google-Übersetzer), 17.12.2010]
3. Die Polizistin Irmeli Krans nimmt die Aussagen der beiden Frauen weder auf Tonband noch per Video auf, sondern verfasst eine Niederschrift.
4. Am gleichen Tag werden Informationen darüber an die Presse durchgestochen. 
5. Ebenfalls am gleichen Tag erklärt die Staatsanwältin Eva Finne, es gäbe keinen Grund anzunehmen, Assange habe eine Vergewaltigung begangen.
6. Am folgenden Tag, am 21. August 2010, erfährt Assange von Journalisten, die ihn zu den Vorwürfen der beiden Frauen befragen wollen, er werde wegen Vergewaltigung per Haftbefehl gesucht.
7. Assange twittert am 21. August um 9:15h: »Wir wurden gewarnt, schmutzige Tricks zu erwarten. Jetzt haben wir den ersten.« [Guardian]
8. Am Folgetag twittert er: »Erinnerung: US-Geheimdienste planten, WikiLeaks bereits 2008 zu zerstören.«
9. In die Zeit zwischen dem 21. und dem 30. August fällt eine Textnachricht [SMS?] zwischen den beiden Frauen, in welcher von Geld die Rede ist, welches frau erhalten könne, wenn frau mit der Geschichte zu einer Boulevardzeitung ginge… 
10. Am 30. August 2010 stellt sich Assange der Polizei und bestreitet die Vorwürfe
11. Zwei Tage später, am 1. September, nimmt eine andere Staatsanwältin, Marianne Ny, das Verfahren wegen Vergewaltigung wieder auf und vernimmt Wilen und Ardin erneut. 
12. Am 15. September teilt die Staatsanwaltschaft (wer genau?) Assange schriftlich mit, er könne das Land verlassen.
13. Bis zum 27 September, dem Tag, an welchem Assange nach London reist, wird er nicht erneut vernommen.
14. Es gibt anscheinend einen Termin für eine erneute staatsanwaltschaftliche Vorladung in Stockholm für den 14. Oktober 2010, dem Assange nicht nachkam. [Was Assange dazu bewog, diesen nicht wahrzunehmen, kann man sich nach der Lektüre des Guardian- Artikels möglicherweise vorstellen…]
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Mittwoch, 3. Juli 2019

Mumia Abu-Jamal - seit 37 Jahren in Haft

Kalt schweigt der deutsche Blätterwald, wie verstorben wirken Rundfunk-und TV-Sender, wenn es um die US-Folter-Haft für Mumia Abu-Jamal geht. Deutsche Medien, sonst gern und eifrig dabei, wenn es sich um Menschenrechte handelt, möglichst in China oder anderen fernen Ländern, nehmen die langsame Ermordung des Bürgerrechtlers und Journalisten Abu-Jamal einfach nicht wahr. Mit ihrem Schweigen machen sich die Medien mitschuldig am langsamen Tod ihres tapferen Kollegen. Das feige Wegsehen ist der atlantischen Gefolgschaftstreue zu verdanken, die wie Mehltau über der deutschen Öffentlichkeit liegt. Lieber lässt man einen Unschuldigen im Gefängnis verrotten, als das man ein wenig Mut zur Solidarität aufbrächte.

Mumia sass nicht fast 29 Jahre im Todestrakt und bis heute im sog. "Normalvollzug", weil ihm irgendein Verbrechen nach dem bürgerlichen Sanktionskatalog bewiesen worden wäre, sondern weil er als Journalist kompromisslos gegen Rassismus, Polizeigewalt, Krieg, Ausbeutung und Unterdrückung gekämpft hat – seit seinem 17. Lebensjahr als Radiojournalist – genannt „The Voice of the Voiceless“, und seit seiner Verurteilung1982 mit der Schreibmaschine und dem Telefonhörer aus der Gefangenschaft über Prison Radio, das per Podcast wöchentlich seine Artikel verbreitet. Während seiner Gefangenschaft hat er acht Bücher geschrieben.

Mumia Abu-Jamal erhebt seine Stimme deutlich gegen den institutionellen und alltäglichen Rassismus, die Todesstrafe sowie die moderne Form der Sklaverei, die staatlich/private Gefängnisindustrie in den USA. Mehr als 2.300.000 Männer und Frauen – 25% aller Gefangenen in der Welt – vegetieren in US-Gefängnissen. Nicht einmal China mit mehr als viermal so vielen Einwohnern hat so viele Gefangene.

mehr:
- Tödliches Schweigen in den Medien Mumia Abu-Jamal - seit 37 Jahren in Haft (SIERA, Rationalgalerie, 03.07.2019)
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Freitag, 3. November 2017

Cum-Ex-Geschäfte vor der Verjährung

Laut Finanzministerium sind mittlerweile erst 23 Verfahren von 259 rechtskräftig abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft Köln muss wegen Verjährung nun Tempo machen

Sogenannte Cum-Ex-Geschäfte sind für die Nicht-Eingeweihten selbst in ihrer Grundkonstruktion (erklärt hier und hier) nicht auf den ersten Blick zu verstehen, da Zwischenhändler, die mit Leerverkäufen von Aktien spekulieren, eine wichtige Rolle spielen - und es dem Laien unverständlich bleibt, dass die Buchführung der Finanzbehörden nicht dazu imstande war, zu erkennen, dass sie Kapitalertragssteuern mehrfach zurückzahlt.

Die einfache Seite der Geschäftsmasche, die über zwischengeschaltete Händler sehr raffinierte und schwer zu durchschauende Konstrukte entwickelt hat, sieht so aus: Extra-Gewinne werden auf Kosten des Fiskus gemacht. Der Profit lag in der Steuerrückzahlung. Der Fiskus zahlte die Kapitalertragssteuer mehrfach zurück, ohne sie mehrfach eingenommen zu haben. Die "Sollbruchstelle", erklärte ein Experte der FAZ, lag im Auseinanderfallen der steuereintreibenden Behörde und der Stelle, welche die Bescheinigung für die Steuern erteilt hatte.

Müssen private Anleger auf Einnahmen durch Aktiendividenden eine Kapitalertragssteuer entrichten, so gilt dies nicht für institutionelle Investoren wie Fonds oder Banken. Sie erhielten die bei der Auszahlung der Dividenden bereits abgezogene Kapitalertragssteuer wieder zurück. So konnten auch die Abnehmer von Aktien, die nach der Auszahlung der Dividende gekauft wurden, davon profitieren und erhielten ihrerseits Kapitalertragssteuerrückerstattung, obwohl diese nicht noch einmal einbezahlt worden war.

mehr:
- Cum-Ex-Geschäfte: Die Jagd nach dem verlorenen Steuergeld (Thomas Pany, Telepolis, 03.11.2017)

siehe auch:
Verjährung bei Cum-Ex-Verfahren nicht ausgeschlossen (Juliane Kinast, Westdeutsche Zeitung, 27.03.2019)
Cum-Ex-Verfahren: Verjährung statt Bestrafung? (Juve Steuermarkt, 26.03.2019)
Cum-Ex-Steuerdeals sorgen für Wirbel: Verjährung? (Welt, 25.03.2019)
Neue „Panne“ bei Cum-Ex-Ermittlungen? Drohender Milliardenverlust durch Verjährung (Marcel Joppa, Sputnik-News, 25.03.2019)
- Die Cum-cum-Blase vor dem Platzen (Post, 09.06.2017)
- Cum-cum/Cum-ex: Steuerbetrug unter den Augen des Staates (Post, 03.03.2016)
aktualisiert am 23.05.2019

Dienstag, 6. Dezember 2016

Ein Gerichtsgutachter am Pranger

Ein renommierter Gerichtsgutachter soll klären, warum ein Baby starb – und steht am Ende selbst am Pranger. 

Hans Christoph Ludwig erinnert sich genau an den Anruf. Am Telefon war der äußerst freundliche Vorsitzende Richter einer Schwurgerichtskammer. Ob Ludwig für das Gericht ein Gutachten anfertigen könne? Es gehe um eine Frau, die angeklagt sei, ihr Baby zu Tode geschüttelt zu haben. Es klang nach einer einfachen Sache. Allerdings hatte der Anrufer es ein wenig eilig, in drei, vier Wochen schon sollte das Gutachten fertig sein. 

An der Uni-Klinik Göttingen ist Hans Christoph Ludwig, 62, Professor für Kinder-Neurochirurgie. Er operiert Kinder, die Hirntumoren haben oder einen Wasserkopf. Immer wieder behandelt er auch Babys, die von einem überforderten Vater, einer genervten Mutter geschüttelt wurden und dabei zum Teil schlimmste Gehirnverletzungen erlitten. Das sogenannte Schütteltrauma ist ihm also vertraut. Auch mit dem Verfassen von Gutachten hat er Erfahrung. Im Büro stapeln sich Gerichtsakten. Meist wird er bei Privatklagen wegen möglicher Behandlungsfehler hinzugezogen, dann soll er vor einem Zivilgericht klären, ob ein Arztkollege etwas falsch gemacht hat oder nicht. Diesmal also ein Strafverfahren. Diesmal geht es nicht um Schmerzensgeld, sondern um die Frage, ob eine Frau im Juni 2010 ihren Säugling getötet hat und ob sie, inzwischen Mutter eines weiteren Kindes, für Jahre ins Gefängnis muss (siehe auch das Dossier Wie starb Baby Nils?, ZEIT  Nr. 42/15). Ludwig überlegt kurz am Telefon, dann sagt er zu. Ein paar Tage später kommen die Unterlagen. Ein Stapel Papier, nicht sonderlich dick. Das kann man bewältigen. Die Abgabefrist – kein Problem. 


Erst viel später geht Ludwig auf, dass diese Unterlagen ein Bruchteil dessen sind, was sich im Fall des toten Babys an Akten angesammelt hat. Denn was der freundliche Richter nicht gesagt hat: Um den Fall Nils tobt bereits ein heftiger Streit unter Experten. Die Hauptverhandlung gegen die Mutter läuft seit neun Monaten. Und Ludwig, der davon ausgeht, er solle helfen, die Frage zu beantworten, ob eine Angeklagte schuldig ist oder nicht, sieht die Falle nicht. Erst als es zu spät ist, wird er verstehen. Er wird sich in einem Verfahren wiederfinden, in dem es auch um ihn selbst geht, um seine Reputation – und um den Vorwurf, ein Lügner zu sein.

mehr:
- Gerichtsgutachten: Unerwünschte Wahrheit (Tanja Stelzer, ZON, 01.12.2016)

Sonntag, 18. Oktober 2015

Razzia bei VW in Frankreich

Ermittler haben die französische VW-Zentrale und Büros bei Paris durchsucht. Die Beamten beschlagnahmten Dokumente und Computer. 

In Frankreich haben Ermittler der Sondereinheit Oclaesp eine Razzia bei Volkswagen durchgeführt. Die Beamten durchsuchten Büros in der VW-Zentrale im nordfranzösischen Villers-Cotterêts sowie VW-Büros in Roissy im Norden von Paris, berichtet das Journal du Dimanche. Volkswagen und französische Justizbeamte bestätigten den Bericht. Die Durchsuchungen fanden demnach bereits am Freitag statt. Es seien Unterlagen und Datenträger im Zusammenhang mit dem Abgas-Skandal beschlagnahmt worden. 

Volkswagen hatte im September eingeräumt, bei Umwelttests von Dieselfahrzeugen in den USA die Motoren manipuliert zu haben. Durch eine entsprechende Software wurde bei den Tests ein niedrigerer Schadstoffausstoß gemessen als im Normalbetrieb. Die Software wurde weltweit in elf Millionen Dieselfahrzeuge eingebaut. Europaweit will der Konzern nun insgesamt 8,5 Millionen Fahrzeuge in die Werkstätten zurückrufen. In Frankreich sind 950.000 Autos manipuliert.
noch ein bißchen mehr:
- Volkswagen: Razzia bei VW in Frankreich (ZEIT Online, 18.10.2015)

mein Kommentar:
boah, sind die schnell! Fast so schnell, wie unsere Justizbehörden! (Razzia bei VW in Wolfsburg, Die Welt, 08.10.2015)

Analyse zur "Datenhehlerei": Gefährliches U-Boot im Entwurf zur Vorratsdatenspeicherung

Justizminister Heiko Maas legt ein Gesetz vor, das unvorhersehbare Auswirkungen auf alle Lebensbereiche haben würde, in denen abhanden gekommene Daten eine Rolle spielen. Vor allem der investigative Journalismus ist gefährdet, findet Ulf Buermeyer.

Demokratie funktioniert nur mit einer freien Presse, die Unternehmen und den anderen demokratischen Institutionen auf die Finger schaut. Das geht manchmal nur mit geleakten Informationen. Ein Beispiel: Ein Ministerialbeamter stellt haarsträubende Rechtsverletzungen in seinem Haus fest. Er wendet sich vertrauensvoll an eine Journalistin, die frei für ein Nachrichtenmagazin arbeitet, und schickt ihr eine PDF-Datei, aus der dieser Sachverhalt hervorgeht. Die Journalistin wiederum gibt die Datei mit weiteren Recherchen an den Redakteur ihres Magazins weiter. Derzeit kann der Redakteur diese Informationen völlig legal veröffentlichen, denn es gibt kein Strafgesetz, das sein Handeln unter Strafe stellt.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat jüngst allerdings den Entwurf eines neuen Straftatbestands vorgelegt, der den Namen "Datenhehlerei" tragen soll. Und diese "Datenhehlerei" soll nach der Vorstellung der Großen Koalition begehen, wer irgendwelche Daten, die jemand anderes auf rechtswidrige Weise erlangt hat, sich verschafft oder sie "einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht".

Wenn der Redakteur aus dem Beispiel sich das PDF also verschafft, indem er es auf einen USB-Stick kopiert, erfüllt er schon den Tatbestand, denn die Journalistin hat die PDF-Datei durch eine rechtswidrige Tat des Ministerialbeamten erlangt, nämlich zumindest die Verletzung des Dienstgeheimnisses. Es genügt also schon ein im Journalismus alltägliches Dreiecksverhältnis, und schon könnte der Redakteur "dran" sein.

Der Redakteur müsste nun nur noch handeln, um sich oder einen anderen zu bereichern, aber auch das stellt keine wirkliche Hürde dar, denn hier würde etwa eine Gehaltserhöhung wegen des Scoops für ihn selbst oder eine Umsatzsteigerung für seinen Verlag ausreichen. Als Strafmaß steht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren im Raum – und das halbherzige Presse-Privileg, das das neue Gesetz nach einiger Kritik inzwischen vorsieht, wird Journalisten in vielen Fällen auch nicht schützen können.

mehr:
- Analyse zur "Datenhehlerei":Gefährliches U-Boot im Entwurf zur Vorratsdatenspeicherung (Ulf Buermeyer, heise News, 09.10.2015)

siehe auch:
- EU-Datenschützer setzen Ultimatum für Safe Harbor 2.0 (Christian Schulzki-Haddouti, heise News, 17.10.2015)
- Vorratsdatenspeicherung gefährdet Pressefreiheit: Enttarnt durch Metadaten (Daniel Mossbrucker, Cicero, 23.09.2015)
Quellenschutz ist kein persönliches Privileg von Journalisten, sondern essenziell für das Funktionieren einer Demokratie. In den wegweisenden Urteilen zur „Spiegel“- und zur „Cicero“-Affäre hat das Bundesverfassungsgericht dies bekräftigt und den publizistischen Informantenschutz gestärkt. Journalisten müssen ihren Quellen Anonymität zusichern können, betonten die Richter, um sensible Informationen zu erhalten. Nur so sei kritische Berichterstattung möglich. Journalisten dürfen vor Gericht daher die Aussage verweigern, Redaktionsräume sind für Durchsuchungen tabu.

Mittwoch, 30. September 2015

Kachelmann-Berichterstattung: Springer muß zahlen

Es ist die höchste Entschädigungssumme, die jemals in einem solchen Verfahren gezahlt wurde: Wegen seiner Berichterstattung zum Kachelmann-Prozess muss Springer dem Wettermoderator 635.000 Euro zahlen.
Vergleichsgespräche waren zuvor gescheitert: Springer muss eine Entschädigung von 635.00 Euro an Jörg Kachelmann zahlen. Das ist die höchste Summer, die bislang in einem solchen Verfahren gezahlt wurde.

Der Wettermoderator wurde 2011 in einem aufsehenerregenden Prozess vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Eine Ex-Geliebte hatte ihn damals angezeigt.

mehr:
- Rekord-Schmerzensgeld: Springer muss Jörg Kachelmann mit 635.000 Euro entschädigen (dpa, SPON, 30.09.2015)

Der Fall Kachelmann und die gelenkte Wahrheit (25.05.2011) [28:29]

Veröffentlicht am 21.03.2013
Kaum ein Verfahren hat in den letzten Jahren in Deutschland so viel Aufsehen erregt, wie das gegen den ehemaligen Wettermoderator Jörg Kachelmann. Kachelmann muss sich seit dem letzten Jahr vor dem Mannheimer Landgericht verantworten. Der Vorwurf: Der 52-Jährige soll seine Geliebte brutal vergewaltigt haben. Neun Monate dauerte der Prozess. Die Staatsanwaltschaft hat Mühe, Jörg Kachelmann die Tat nachzuweisen. Verlässliche Spuren fehlen. Zeugenaussagen sind falsch, interne Prozessdetails werden den Medien zugespielt. Am 31. Mai soll nun das Urteil verkündet werden. Die „zoom"-Dokumentation zeichnet den Verlauf der 131 Verhandlungstage nach und stellt die Frage: Warum war dieser Prozess so schwierig? Prominente Gerichtsreporter kommentieren den Verlauf des Verfahrens und kommen zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen.

Kachelmann - Femifaschistin luegt, wie immer. [5:32]

Hochgeladen am 23.04.2011
Pressemitteilung -
http://www.hoecker.eu/rechtsfragen.htm

18.07.2012
OLG Köln attestiert Alice Schwarzer mangelnde Ernsthaftigkeit
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/ar...

15.06.2012
Alice Schwarzer spricht Kachelmann überraschend frei! Zu spät: LG Köln bestätigt Verfügung gegen EMMA und Alice Schwarzer wegen falscher Vergewaltigungsvorwürfe.
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/ar...

26.04.2012
LG Köln bestätigt: Alice Schwarzer darf keine Richteräußerungen erfinden.
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/ar...

28.02.2012
Alice Schwarzer testet weiterhin die Grenzen möglicher Nachverurteilungen Jörg Kachelmanns aus - weiterhin erfolglos, wie ihr das LG Köln in einer neuen einstweiligen Verfügung beschied.
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/ar...

23.12.2011
Alice Schwarzer hat nichts verstanden: Zweifel sind keine Restzweifel und das LG Mannheim hat nicht gesagt, dass Kachelmann höchstwahrscheinlich schuldig sei - LG Köln erlässt Verfügung gegen Schwarzers verleumderische Urteilsinterpretation.
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/ar...

20.10.2011
Angebliche "Eheversprechen" von Jörg Kachelmann: Urteile gegen Schwarzer und BILD erlassen.
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/ar...

31.05.2011
Vergleich: Alice Schwarzer muss RA Dr. Reinhard Birkenstock € 14.000,- zahlen.
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/ar...

12.04.2011
OLG Köln: Insgesamt 4.000 EUR Ordnungsgeld gegen Alice Schwarzer
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/ar...

12.04.2011
HÖCKER erwirkt weitere Verfügung gegen BILD und Alice Schwarzer wegen falscher Behauptungen.
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/ar...

18.01.2011
Alice Schwarzer zu 2.000 EUR Ordnungsgeld verurteilt.
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/ar...

03.01.2011
HÖCKER erfolgreich gegen Springer und Alice Schwarzer.
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/ar...

03.12.2010
Panorama ertappt Alice Schwarzer bei weiteren unwahren Behauptungen.
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/ar...

11.11.2010
HÖCKER geht erfolgreich gegen Alice Schwarzers Falschbehauptungen in "Emma" vor.
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/ar...

09.11.2010
HÖCKER geht wegen Falschbehauptungen von Alice Schwarzer erfolgreich gegen Domaininhaber vor.
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/ar...

Replay:
http://www.videoportal.sf.tv/video?id... 

Richter a.D. Heinrich Gehrke zum Kachelmann-Prozeß [5:11]

Hochgeladen am 03.06.2011
Gehrke: »Das Gericht hat nicht die Wahrheit zu finden, das geht gar nicht. Das Gericht hat herauszufinden, ob die Beweise für eine Verurteilung ausreichen.«
ganze Sendung (Youtube)

mein Fazit: 
Die Menschen wollen nicht die Wahrheit, sie wollen Orientierung. Die Orientierung mit dem geringsten Aufwand bietet die Bild. Daran verdient die Bild. Früher gab es Brot und Spiele. Heute gibt es die Spiele in Form von Medien-Zirkus. Diesesmal muß die Bild halt zahlen [:-)))]. Nächstesmal wird sie mit dem Verletzen von Persönlichkeitsrechten wieder Geld verdienen.

Jörg Kachelmanns Ruf ruiniert: Was tun? - Club vom 17. März 2015 [1:16:13]

Veröffentlicht am 18.03.2015
An den Pranger gestellt, öffentlich verurteilt, Ruf ruiniert. Wer in den Strudel von Skandal und Boulevard gerät, geht durch die Hölle. Daran ändern auch Freisprüche durch Gerichte nichts. Drei Persönlichkeiten erzählen von ihrer Verzweiflung, ihrem Kampf um Würde und der Rolle der Medien.

Mehr zur Sendung:
http://www.srf.ch/sendungen/club/ruin...

Jörg Kachelmann wurde vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Sandra Gassers Dopingmissbrauch konnte nie bewiesen werden. Und Hansueli Gürber hat im Fall «Carlos» gesetzeskonform gehandelt. Dennoch begleiten sie die unglückseligen Geschichten ein Leben lang. Auch wenn sie ihre Ehre teilweise wiederherstellen konnten, die Skandale bleiben an ihrem Ruf kleben. Welche Rolle die Medien dabei spielen, zeigt sich bei Jörg Kachelmann besonders drastisch. Dieser fordert aktuell 3.25 Millionen Euro wegen Ehrverletzung und Rufschädigung. Aber auch der Fall «Carlos» wäre ohne den Dokfilm des Schweizer Fernsehens und die Reaktion der anderen Medien nie zum Skandal und zum Karriereende des Jugendanwaltes Gürber ausgeufert.

Im «Club» mit Thomy Scherrer erzählen die drei Betroffenen von ihrer Gefühlsodyssee und diskutieren die Dynamik der Rufschädigung mit Exponenten der Medien.

Gesprächsgäste
Jörg Kachelmann, Meteorologe und Moderator, vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen
Hansueli Gürber, ehem. Jugendanwalt Zürich, Opfer der medialen Hetzkampagne im Fall «Carlos»
Sandra Gasser, Trainerin, Karriereknick wegen nie geklärtem Dopingverdacht
Sacha Wigdorovits, Kommunikationsberater, ehem. Blick-Chefredaktor
Alex Baur, Redaktor «Die Weltwoche»

zweimal Clint Eastwood:
»Ich glaube, ein Mann will von einer Frau das gleiche wie eine Frau von einem Mann: Respekt.« (Clint Eastwood) 
»Meinungen sind wie Arschlöcher, jeder hat eins.« (Dirty Harry V)


Mittwoch, 16. September 2015

Sue, Dinosaurier Nr. 13

Es war der Fund ihres Lebens, als die Paläontologen Sue Hendrickson Peter Larson und ihr Team am 12. August 1990 in den öden, heißen Badlands von South Dakota das größte und vollständigste Skelett eines Tyrannosaurus Rex entdeckten, das je gefunden wurde. Es war der bedeutendste Dinosaurier-Fund der Geschichte.
mehr:
- SUE, DINOSAURIER NR. 13 (Arte-Mediathek)

siehe auch: 
- Sue (Dinosaurier)
- The Story of a Dinosaur Named SUE (Neal L. Larson, Black Hills Institute, 18.05.2000) 

Freitag, 4. September 2015

Sexualstraftäter wegen Nackt-Selfie?

14-Jähriger landet in Polizeidatenbank 

In England ist ein 14-Jähriger als Sexualstraftäter registriert worden, weil er in seinem Schlafzimmer ein Nackt-Selfie von sich angefertigt und an eine Mitschülerin verschickt hat. Da die Ermittlungsbehörden kein öffentliches Interesse gegeben sehen, wurde keine Anklage erhoben. Trotzdem bleibt der Teenager "Simon" nun möglicherweise zehn Jahre lang in der Police National Database (PND) gespeichert, aus der bestimmte Arbeitgeber über einen DBS-Check Informationen beziehen können.
Weil er zum Verschicken Snapchat nutzte, glaubte Simon, dass sein Nacktselfie sich nach zehn Sekunden sebst löschen und nicht in fremde Hände gelangen würde. Damit lag er falsch: Das Bild und Erzählungen darüber machten in der Schule die Runde – weshalb sich Simon als eigentliches Opfer seiner Tat fühlt. Als Opfer, das faktisch bestraft wird, während Täter, die die Bilder immer noch austauschen, straffrei ausgehen, weil die Schule argumentiert, sie dürfe ihre Mobiltelefone nicht durchsuchen.

Zudem waren solche Sexting-Fotos seinen Angaben nach an seiner Schule so gängig, dass mindestens einmal in der Woche untereinander über einen neuen Fall gesprochen wurde. Als Simons Mutter das Vorgehen der Schule kritisierte, stellte sich diese auf den Standpunkt, die Schüler seien unlängst darüber informiert worden, dass Sexting-Fotos auch außerhalb des Schulgeländes verboten seien und zur Anzeige gebracht würden. Simon behauptet dagegen, dass er von diesem erst vor Kurzem geänderten Umgang mit dem Phänomen nichts wusste.

Die Polizei argumentiert, dass sie verpflichtet sei, jeden Fall pflichtgemäß zu dokumentieren, der ihr zu Ohren kommt. Dazu gehöre auch die Aufnahme in die PND. Der Kinder- und Jugendbeauftragten des britischen National Police Chief Council zufolge kann Simon allerdings Widerspruch gegen die Offenlegung der Daten gegenüber potenziellen Arbeitgebern einlegen.

Der Fall hat nicht nur in britischen Medien und Foren die Debatte belebt, ob die Tatbestände, die zur Aufnahme in solche Datenbanken führen, nicht unangemessen weit gefasst sind: Vor allem in den USA landen immer wieder Teenager darin, die mit anderen Teenagern nichts anderes getan haben als das, was ihnen die populäre Kultur als der ganz normale (und keineswegs pädophile) Geschlechtstrieb vorgeben. Der ehemalige Richter William Buhl sagte dem Fernsehsender CNN unlängst, wenn man die aktuelle Rechtslage konsequent umsetzen würde, dann müsste man 30 bis 40 Prozent der US-Schüler von den High Schools nehmen und in Gefängnisse stecken.

mehr:
- Sexualstraftäter wegen Nackt-Selfie? (Peter Mühlbauer, Telepolis, 04.09.2015)

Til Schweigers Ausraster bei Markus Lanz [1:13]

Hochgeladen am 03.02.2011
Til Schweigers Ausraster bei Markus Lanz
Lautstarker Applaus aus dem Publikum. Und Schweiger legte nach: „Das ist dieses deutsche Gutmenschentum, das mich so ankotzt... Du kannst heute jemanden vergewaltigen, -- das gibt es, sorry, aber das ist so, das weiß ich, ich habe mich mit dem Thema beschäftigt -- du kannst jemanden vergewaltigen, kriegst Bewährung und kannst es wieder tun. Das ist so beschissen in diesem Land!"

Schweiger fordert härtere Strafen und Gesetze für Sexualstraftäter: „Als Erstes müssen wir einführen, was in Amerika gang und gäbe ist: Wir brauchen eine Meldepflicht für Sexualstraftäter!"

Das Publikum pflichtet dem Produzenten und Schauspieler noch einmal durch lauten Applaus bei.

Schweiger weiter: „Ich weiß überhaupt nicht, was daran verwerflich ist. In Amerika kann ich im Internet nachgucken und sehen in gefährlichen Farben: In meiner Nachbarschaft wohnt in 300 Metern Luftlinie ein vorbestrafter Sexualstraftäter."

Dass das in Deutschland verpönt und gegen die Menschenwürde sei, führt Schweiger eben auf dieses „deutsche Gutmenschentum" zurück. Doch er bleibt bei seiner Sichtweise: „Ich bin der Meinung, dass jemand, der eine Sexualstraftat begeht, sein Recht in dieser Gesellschaft verwirkt hat. Und ich rufe hier nicht zur Todesstrafe auf. Ich bin ein energischer Gegner der Todesstrafe!"
 
mein Kommentar:
Til, wenn Du Dich mit ein bißchen Phantasie in die Lage von Simon versetzt, mußt Du verzweifeln!