Mittwoch, 20. November 2019

Julian Assange – ein Vergewaltiger?

In Schweden hat das Oberste Gericht erstmals ein Urteil auf Grundlage des umstrittenen Einwilligungsgesetzes zur Zustimmung beim Sex gesprochen. Ein Jahr nach dem Inkrafttreten des Gesetzes wurde ein 27-jähriger Mann unter anderem wegen sogenannter unachtsamer Vergewaltigung zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt.

Das Gericht in Stockholm kam zu dem Schluss, dass eine Person, die gegen ihren Willen zu sexuellen Handlungen gebracht werde, nicht ausdrücklich Nein sagen oder anderweitig ihre Weigerung ausdrücken müsse.

Das neue Sex-Gesetz war am 1. Juli 2018 in Kraft getreten. Es legt fest, dass beide Partner ausdrücklich und klar erkennbar mit dem Geschlechtsverkehr einverstanden sein müssen. Alles andere wird als Vergewaltigung gewertet, auch wenn sich der Partner nicht körperlich wehrt oder Nein sagt. Passivität soll damit nicht als stilles Einverständnis interpretiert werden können.

«Oaktsam våldtäkt» bedeutet wörtlich übersetzt «unachtsame Vergewaltigung» und ist im Deutschen am ehesten mit dem Begriff «fahrlässig» zu vergleichen.

Die Vorinstanz hatte den Mann zunächst wegen Vergewaltigung zu drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Nach Angaben schwedischer Medien wurden wegen des neuen Strafbestandes der unachtsamen Vergewaltigung bislang sechs Personen von niedrigeren Instanzen verurteilt. Der Beschluss des Obersten Gerichts dürfte nun wegweisend für die Rechtsprechung anderer schwedischer Gerichte sein.

mehr:
- «Unachtsame Vergewaltigung»: Schweden verurteilt erstmals Mann nach neuem Sex-Gesetz (watson.ch, 11.07.2019 – Hervorhebung von mir)

Assange, die Vergewaltigungsvorwürfe und die Medien:
In der Schweiz haben Fernsehen und Zeitungen über die Einstellung der Anklage wegen Vergewaltigung informiert, ohne zu präzisieren, dass es sich nicht um Vergewaltigungen handelte, wie sie die Öffentlichkeit in der Schweiz versteht. Es ging um einvernehmlichen, aber ungeschützten Verkehr gegen den Willen von zwei Frauen. Strafrechtlich ist dies in der Schweiz keine Vergewaltigung, sondern eine Schändung. Bei Assange legen grosse Medien auf diese Differenzierung offensichtlich keinen Wert. […]

«Vergewaltigungsvorwürfe: Schweden nimmt Ermittlungen gegen Julian Assange wieder auf», titelte die «Neue Zürcher Zeitung» am 13. Mai. Den gleichen Wortlaut verwendeten der Zürcher «Tagesanzeiger» und die «SRF-Tagesschau»: «Die schwedische Justiz hat heute entschieden, die Ermittlungen wegen Vergewaltigung gegen den ‹Wikileaks›-Gründer wieder aufzunehmen.»

Seit Beginn der Affäre im Jahr 2010 haben sich führende Medien aller Couleur den Begriff «Vergewaltigung» zu eigen gemacht, um ein Delikt zu benennen, dessen Assange von zwei schwedischen Frauen beschuldigt worden sei.

Die öffentlich bekannten Fakten führen zu dem Schluss, dass es sich nicht um das handelt, was landläufig unter Vergewaltigung verstanden wird. Der Sex war unbestrittenermassen einvernehmlich. Zwei Frauen sagten allerdings aus, dass es gegen ihren Willen zu ungeschütztem Verkehr gekommen sei. Ob dies tatsächlich der Fall war, blieb bis zur jetzigen Einstellung des Verfahrens ungeklärt. Der «Wikileaks»-Gründer hatte die Vorwürfe stets bestritten.

[Hintergründe des Vergewaltigungsverfahrens gegen Julian Assange, Info-Sperber, 20.11.2019]
- 9 Jahre lang Vergewaltigungsvorwürfe gegen Julian Assange am Köcheln halten: Alle Achtung! (Post, 05.11.2019) 

Der Fall Julian Assange stellt einen beispiellosen Verrat westlicher Regierungen an ihren eigenen demokratischen Prinzipien dar und markiert nach meiner Einschätzung einen moralischen Tiefpunkt westlicher Politik.
[DISKRIMINIERUNG DES INDIVIDUUMS, Institut für Individuationspädagogik, undatiert – Hervorhebung von mir]

In Schweden sieht die Lage nun anders aus: Auch wenn der eine Partner beim Sex zwar bei vollem Bewusstsein war und sich lediglich „passiv“ verhielt, kann dieser im Nachhinein geltend machen, nicht eingewilligt zu haben. Die Konsequenz: Der Sexualpartner könnte wegen dieser Sache, die dann als Vergewaltigung gelten würde, zu einer Haftstrafe verurteilt werden.
Dies wirft in praktischer Hinsicht, wie sich jeder vorstellen kann, erhebliche Probleme auf: Wenn später unklar ist, ob derjenige ausdrücklich „ja“ gesagt oder aktiv signalisiert hat, jetzt sexuell verkehren zu wollen, droht eine Haftstrafe. Nun könnte man meinen, wie oft soll so etwas schon vorkommen, dass hinterher darüber kein Einvernehmen besteht, ob der Sex beidseitig gewollt war – dies kommt viel häufiger vor, als man denken sollte. Jeder auf das Sexualstrafrecht spezialisierte Verteidiger kann unendlich viele Geschichten davon erzählen. [Sexualstrafrecht: Ja heißt ja, strafakte.de, 02.07.2018]

siehe auch:
Dem Imperium die Eier zeigen (Post, 05.11.2019)
In den Tagen darauf [nach Wiederaufhebung des Haftbefehls Ende August] sah alles danach aus, als solle das Verfahren möglichst schnell wieder eingestellt werden. Assange hatte wegen des Presserummels um den Fall inzwischen das Land verlassen.

Dann jedoch betrat Borgström die Szene, der die Vertretung von „A“ und „W“ übernahm. Er ist nicht nur erfolgreicher Anwalt, sondern auch der Gleichstellungsbeauftragte der schwedischen Sozialdemokraten und gilt als äußerst ehrgeizig. Als ebenso ehrgeizig gilt eine der ranghöchsten Staatsanwältinnen Schwedens, Marianne Ny. Das Problem daran: Beide versuchen sich in der Öffentlichkeit seit Jahren mit radikal feministischen Aussagen zu profilieren.

Ny hatte in der Vergangenheit etwa gefordert, dass allein der Misshandlungsvorwurf einer Frau gegen einen Mann reichen müsse, um den Beschuldigten – ohne weitere Untersuchungen – in Haft zu nehmen. Borgström wiederum sprach sich in der Vergangenheit für eine „kollektive Männerschuld“ für Gewalt an Frauen aus und forderte ein Boykott der Fußball-WM in Deutschland, weil dort als Randerscheinung auch mit Zwangsprostitution zu rechnen sei.

Noch gibt es jedenfalls keine Anklage gegen Assange. Schweden will laut eigenen Angaben lediglich deshalb seine Auslieferung von London, um ihn zu befragen. Viele von Assanges Unterstützern sind jedoch weiterhin überzeugt, dass Schweden für Assange nur eine Zwischenstation wäre – da Stockholm den WikiLeaks-Gründer sofort an die USA weiterreichen würde, wo ihm wegen seiner Arbeit strafrechtliche Verfolgung droht.

[
Thomas Bremer, „Ganz normale schwedische Mädchen“, ORF, 09.12.2010 – Hervorhebungen von mir]


[…] Doch dann stellte ich fest, dass er bis heute noch nie wegen einer Sexualstraftat angeklagt worden ist. Zugegeben, kurz nachdem die Vereinigten Staaten ihre Verbündeten dazu ermutigt hatten, Gründe für die Strafverfolgung von Assange zu finden, informierte die schwedische Staatsanwaltschaft die Boulevardpresse, er werde der Vergewaltigung zweier Frauen verdächtigt. Seltsamerweise hatten die betroffenen Frauen selbst jedoch nie behauptet, vergewaltigt worden zu sein, und sie beabsichtigten offenbar auch gar nicht, Strafanzeige zu erstatten. Man staune! Auch liess sich auf dem Kondom, welches angeblich beim Geschlechtsverkehr mit Assange getragen und zerrissen worden war, keinerlei DNA feststellen – weder von ihm, noch von ihr, noch von irgendjemand anderem. Man staune – wiederum! Eine der Frauen textete sogar, sie wolle Assange doch nur dazu bringen, einen HIV-Test zu machen, doch die Polizei sei “scharf darauf, ihn in die Finger zu bekommen”. Man staune – abermals! Seither haben sowohl Schweden als auch Großbritannien alles getan, um zu verhindern, dass sich Assange diesen Anschuldigungen hätte stellen können, ohne sich gleichzeitig einer Auslieferung an die USA auszusetzen, und damit einem Schauprozess und lebenslänglicher Gefangenschaft. Seine letzte Zuflucht war die ecuadorianische Botschaft in London gewesen.
[Nils Melzer, Der Folterung von Julian Assange die Maske herunterreißen, Übersetzung von Moritz Müller, NachDenkSeiten, 08.07.201
9]

Seit Februar 2011 (bzw. seit 19 Monaten) geistert das Polizeiprotokoll mit den Verhören der betroffenen Personen und möglichen Zeugen sowie mit dem Resultat der hier im Artikel beschriebenen Laboranalyse durchs Internet und wurde auf diversen Websites und in zahlreichen Foren unter die Lupe genommen und diskutiert.
[Cass Andra, Resultat der Laboruntersuchungen schon seit geraumer Zeit bekannt..., Kommentar (24.09.2012 11:59) zu: Harald Neuber, Fall Assange: Labore finden keine DNA-Spuren auf Kondom, Telepolis, 21.09.2012]

mein Kommentar:
Es ist doch wirklich seltsam: Wir sehen Filme von Überwachungskameras, auf denen Julian Assange in seiner 15-qm-Asyl-Wohnung in der Botschaft Ecuadors Skateboard fährt, wir erfahren, wie er mit seiner Katze umgeht, aber daß schon seit Ende 2010 bekannt ist, daß das Kondom, mit dem er die »unachtsame Vergewaltigung« begangen haben soll, keinerlei DNA-Spuren aufweist, da braucht unsere westliche Wertegemeinschaft einen UN-Sonderermittler, damit die Öffentlichkeit das erfährt…

Assange fährt Skateboard in der Botschaft {1:05}

faz
Am 15.04.2019 veröffentlicht 
Die spanische Zeitung El Pais hat Videoaufnahmen des Wikileaks-Gründers aus dem Inneren der ecuadorianischen Botschaft veröffentlicht. © REUTERS
Link zum Video: https://www.faz.net/-gum-9m1fc
Link zur Homepage: https://www.faz.net


Unklar ist, was tatsächlich geschehen ist. Mal heißt es, er habe das Präservativ mitten im Akt wieder abgezogen, mal soll es kaputt gegangen sein.
[
Clemens Bomsdorf, Elmar Jung, CIA Verschwörung, der Vergewaltigungsvorwurf gegen Assange, welt.de, 08.12.2010]
CIA Verschwörung, der Vergewaltigungsvorwurf gegen Assange (Thomas Bremer, diebewertung.de, 07.12.2010)
Wikileaks-Gründer wegen Belästigung/Vergewaltigung angezeigt. (Update) (Linus Neumann, Netzpolitik.org, 21.08.2010)
Ein Jahr ZustimmungsgesetzSchweden: Kein Sex ohne aktives Ja (strafakte.de, 01.07.2019)
Was in Schweden als Vergewaltigung gilt (Freeman, AllesSchallundRauch, 03.12.2010)

noch einmal die Timeline:
Zwischen dem 13. und dem 16. August 2010 hat Assange einvernehmlichen Geschlechtsverkehr mit zwei Frauen, Ardin (13./14. August) und Wilen (16. August).
Wilen macht sich danach Sorgen, sie könne schwanger sein oder sich eine Geschlechtskrankheit zugezogen haben und geht am 20. August mit Ardin, die am 15. August noch eine Party zu Ehren Assanges gegeben hatte, zur Polizei, um sich erkundigen, ob man Assange zu einem HIV-Test zwingen könne. (Kurz zuvor, hatte sich Assange zu einem HIV-Test bereit erklärt, aber die Krankenhäuser waren schon geschlossen.[Guardian]) 

Die Polizistin Irmeli Krans nahm die Aussagen der beiden Frauen weder auf Tonband noch per Video auf, sondern verfasste eine Niederschrift. Diese Einvernahme geschah auf juristisch fragwürdige Weise, denn beide Frauen wurden gemeinsam angehört, konnten sich also gegenseitig decken oder beeinflussen, ein juristisch unkorrektes Verfahren.

Schliesslich musste die Polizistin die Befragung von Sofia Wilen abbrechen, weil diese erschüttert war, als sie von der Möglichkeit eines Haftbefehls gegen Assange hörte. Sie ging nach Hause. Das Protokoll wurde nur von Anna Ardin unterschrieben.[Info-Sperber]

Bereits am späten Abend des 20. August, also kurz nach den ersten aktenkundigen Vorgängen, wurde der Australier vom Vorwurf der Vergewaltigung und der sexuellen Gewalt entlastet. Staatsanwältin Eva Finne hob den Haftbefehl auf, der zuvor gegen Assange erlassen worden war. Finne erklärte: «Ich denke, es gibt keinen Grund anzunehmen, er habe eine Vergewaltigung begangen.» Es blieb der Vorwurf der sexuellen Belästigung. […] 
Assange erfährt am 21. August aus der Presse, er werde wegen »Vergewaltigung« polizeilich gesucht. 

[Mit Sicherheit wurden also Informationen aus Polizeikreisen an die Presse durchgestochen. Anmerkung von mir]

Am 30. August stellt sich Assange freiwillig der Polizei für eine Befragung. Er bestreitet die Vorwürfe der sexuellen Belästigung.
Am 1. September nimmt eine andere Staatsanwältin, Marianne Ny, das Verfahren wegen Vergewaltigung wieder auf. Sie befragt Wilen und Ardin erneut, nicht aber Assange, obwohl er sich noch vier Wochen lang in Schweden aufhält.
Am 15. September teilt die Staatsanwaltschaft mit, Assange könne ausreisen.
Am 27. September reist Assange nach London.
Mitte Oktober erlässt die schwedische Staatsanwältin einen Haftbefehl. Die Begründung lautet, er habe sich der Befragung entzogen. Assange ist jedoch bereit, sich von der schwedischen Staatsanwältin per Skype oder in London befragen zu lassen. Er würde auch nach Schweden zur Einvernahme gehen, falls ihm Schweden garantiert, ihn nicht in die USA auszuliefern. Schweden lehnt alle diese Möglichkeiten ab.

Februar 2011: Ein Londoner Gericht gibt einem Auslieferungsgesuch Schwedens statt. Assange legt Rekurs ein.
Juni 2012: Der Supreme Court bestätigt in letzter Instanz das Urteil des Londoner Gerichts. Assange soll ausgeliefert werden.
[Hintergründe des Vergewaltigungsverfahrens gegen Julian Assange, Info-Sperber, 20.11.2019]
Noch einmal zum Mitdenken:
1. In die Tage zwischen Assanges Ankunft in Schweden und dem Gang zur Polizei fallen zugleich überschwängliche wie auch widersprüchliche Äußerungen der Frauen Dritten gegenüber, die entweder von Stolz oder großer Freude oder vom »schlechtesten Sex aller Zeiten« (Ardin) künden. [Guardian]
2. Ardin und Wilen gehen am 20. August 2010 gemeinsam zur Polizei, um sich zu erkundigen, ob man Assange zu einem HIV-Test zwingen könne. 
Am späten Freitagnachmittag [20. August 2010], sagte Harold [im Zeitungsbericht verwendeter Deckname für die Koordinatorin der schwedischen Wikileaks-Gruppe – Erläuterung von mir] der Polizei, stimmte Assange zu, einen Test zu machen, aber die Kliniken hatten am Wochenende geschlossen. Miss A rief Harold an und teilte ihr mit, dass sie und Miss W bei der Polizei gewesen seien, die ihnen gesagt hatten, dass sie Assange nicht einfach sagen könnten, dass sie einen Test machen sollten, und dass ihre Aussagen an die Staatsanwaltschaft weitergegeben werden müssten. In dieser Nacht lief die Geschichte der schwedischen Zeitung Expressen zu.

[Nick Davies, 10 Tage in Schweden: die vollen Vorwürfe gegen Julian Assange, Guardian (Google-Übersetzer), 17.12.2010]
3. Die Polizistin Irmeli Krans nimmt die Aussagen der beiden Frauen weder auf Tonband noch per Video auf, sondern verfasst eine Niederschrift.
4. Am gleichen Tag werden Informationen darüber an die Presse durchgestochen. 
5. Ebenfalls am gleichen Tag erklärt die Staatsanwältin Eva Finne, es gäbe keinen Grund anzunehmen, Assange habe eine Vergewaltigung begangen.
6. Am folgenden Tag, am 21. August 2010, erfährt Assange von Journalisten, die ihn zu den Vorwürfen der beiden Frauen befragen wollen, er werde wegen Vergewaltigung per Haftbefehl gesucht.
7. Assange twittert am 21. August um 9:15h: »Wir wurden gewarnt, schmutzige Tricks zu erwarten. Jetzt haben wir den ersten.« [Guardian]
8. Am Folgetag twittert er: »Erinnerung: US-Geheimdienste planten, WikiLeaks bereits 2008 zu zerstören.«
9. In die Zeit zwischen dem 21. und dem 30. August fällt eine Textnachricht [SMS?] zwischen den beiden Frauen, in welcher von Geld die Rede ist, welches frau erhalten könne, wenn frau mit der Geschichte zu einer Boulevardzeitung ginge… 
10. Am 30. August 2010 stellt sich Assange der Polizei und bestreitet die Vorwürfe
11. Zwei Tage später, am 1. September, nimmt eine andere Staatsanwältin, Marianne Ny, das Verfahren wegen Vergewaltigung wieder auf und vernimmt Wilen und Ardin erneut. 
12. Am 15. September teilt die Staatsanwaltschaft (wer genau?) Assange schriftlich mit, er könne das Land verlassen.
13. Bis zum 27 September, dem Tag, an welchem Assange nach London reist, wird er nicht erneut vernommen.
14. Es gibt anscheinend einen Termin für eine erneute staatsanwaltschaftliche Vorladung in Stockholm für den 14. Oktober 2010, dem Assange nicht nachkam. [Was Assange dazu bewog, diesen nicht wahrzunehmen, kann man sich nach der Lektüre des Guardian- Artikels möglicherweise vorstellen…]
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