Freitag, 3. November 2017

Prof. Mausfeld: Die »verwirrte Herde« auf Kurs halten… (28. Pleisweiler Gespräch)

28. Pleisweiler Gespräch mit Professor Mausfeld - 22. Oktober 2017 {2:07:02}

NachDenkSeiten
Am 03.11.2017 veröffentlicht 
Wie sich die "verwirrte Herde" auf Kurs halten lässt - Rainer Mausfelds Vortrag zu den Pleisweiler Gesprächen als Video
Der Vortrag ist mit gut zwei Stunden recht lang geraten. Aber er war spannend und Rainer Mausfeld präsentierte viel Material, viele Anregungen, viele Daten, viele Zitate, viele Hinweise auf Literatur - der Vortrag enthält ein Bündel von nützlichen Informationen. Sie können dann, wenn Sie sich für eine der vielen benutzten Abbildungen und Folien besonders interessieren das Video anhalten, nachlesen und notieren.
Was mir beim Noch-mal-anschauen besonders auffiel: Rainer Mausfeld und mit ihm viele NachDenkSeiten-Leserinnen und -Leser leben in einer anderen Welt als die Mehrheit der in unserem Land dominierenden Personen in Politik und Medienwelt. Wer das Geschehen kritisch betrachtet, ist weit weg von jenen, die in unserer Gesellschaft das Sagen haben. Sie unterscheiden sich vor allem im Blick auf das, was bei uns Demokratie genannt und als solche tagaus tagein gerühmt wird. Da gießt Rainer Mausfeld kübelweise Wasser in den üblichen politischen Bildungswein. Er beschreibt und belegt, wie alt und wie geplant die neoliberal geprägte Zerstörung demokratischen Zusammenlebens ist. Der historische Abriss ist ganz und gar nicht langweilig. Am Schluss kommt die große Frage: Was tun? Selbst aktiv werden.
Das vollständige Thema des Vortrags lautete:
Wie sich die "verwirrte Herde" auf Kurs halten lässt:
Neue Wege der "Stabilitätssicherung" im autoritären Neoliberalismus
Nachzutragen bleibt noch eine Bitte an Sie. Unterstützen Sie uns, falls Sie sich das finanziell leisten können, bei der Finanzierung der entstandenen Kosten für Veranstaltung und Videoaufnahmen.
Nutzen Sie bitte dazu das Konto des Fördervereins der NachDenkSeiten:
http://www.nachdenkseiten.de/?page_id...

Alternativ ist das Video auch auf Vimeo zu sehen. Desweiteren finden Sie hier das Transkript des Vortrags auf deutschdie präsentierten Folien auf deutsch und das Transkript des Vortrags ins Englische übertragen

siehe auch:
- Zu Ihrer Verfügung und Nutzung: Die schriftliche Fassung des Vortrags von Professor Mausfeld und eine Datei mit seinen Folien. (Albecht Müller, NachDenkSeiten, 13.11.2017)
- Warum schweigen die Lämmer? – Der Mensch im Geflecht von Medien, Manipulation und Macht (Post, 14.07.2016)
- Wertes Individuum: (MachtderPolitEntscheidung, 19.08.2011)

ZDF - Die Anstalt: Journalismus Propaganda: Zeitungen + Zeitschriften Bildung oder Indoktrination??? {2:59}

3D Fragen 
Am 28.07.2018 veröffentlicht 
Quelle: ZDF - Die Anstalt (https://youtu.be/MOpNkgFTuBU)
aktualisiert am 27.05.2018

Cum-Ex-Geschäfte vor der Verjährung

Laut Finanzministerium sind mittlerweile erst 23 Verfahren von 259 rechtskräftig abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft Köln muss wegen Verjährung nun Tempo machen

Sogenannte Cum-Ex-Geschäfte sind für die Nicht-Eingeweihten selbst in ihrer Grundkonstruktion (erklärt hier und hier) nicht auf den ersten Blick zu verstehen, da Zwischenhändler, die mit Leerverkäufen von Aktien spekulieren, eine wichtige Rolle spielen - und es dem Laien unverständlich bleibt, dass die Buchführung der Finanzbehörden nicht dazu imstande war, zu erkennen, dass sie Kapitalertragssteuern mehrfach zurückzahlt.

Die einfache Seite der Geschäftsmasche, die über zwischengeschaltete Händler sehr raffinierte und schwer zu durchschauende Konstrukte entwickelt hat, sieht so aus: Extra-Gewinne werden auf Kosten des Fiskus gemacht. Der Profit lag in der Steuerrückzahlung. Der Fiskus zahlte die Kapitalertragssteuer mehrfach zurück, ohne sie mehrfach eingenommen zu haben. Die "Sollbruchstelle", erklärte ein Experte der FAZ, lag im Auseinanderfallen der steuereintreibenden Behörde und der Stelle, welche die Bescheinigung für die Steuern erteilt hatte.

Müssen private Anleger auf Einnahmen durch Aktiendividenden eine Kapitalertragssteuer entrichten, so gilt dies nicht für institutionelle Investoren wie Fonds oder Banken. Sie erhielten die bei der Auszahlung der Dividenden bereits abgezogene Kapitalertragssteuer wieder zurück. So konnten auch die Abnehmer von Aktien, die nach der Auszahlung der Dividende gekauft wurden, davon profitieren und erhielten ihrerseits Kapitalertragssteuerrückerstattung, obwohl diese nicht noch einmal einbezahlt worden war.

mehr:
- Cum-Ex-Geschäfte: Die Jagd nach dem verlorenen Steuergeld (Thomas Pany, Telepolis, 03.11.2017)

siehe auch:
Verjährung bei Cum-Ex-Verfahren nicht ausgeschlossen (Juliane Kinast, Westdeutsche Zeitung, 27.03.2019)
Cum-Ex-Verfahren: Verjährung statt Bestrafung? (Juve Steuermarkt, 26.03.2019)
Cum-Ex-Steuerdeals sorgen für Wirbel: Verjährung? (Welt, 25.03.2019)
Neue „Panne“ bei Cum-Ex-Ermittlungen? Drohender Milliardenverlust durch Verjährung (Marcel Joppa, Sputnik-News, 25.03.2019)
- Die Cum-cum-Blase vor dem Platzen (Post, 09.06.2017)
- Cum-cum/Cum-ex: Steuerbetrug unter den Augen des Staates (Post, 03.03.2016)
aktualisiert am 23.05.2019