Mittwoch, 17. Juni 2020

Viel Arbeit für den Datenschutzbeauftragten beim Gesundheitswesen



In seinem jüngsten Tätigkeitsbericht beschäftigt sich der Bundesdatenschutzbeauftragte unter anderem mit der Digitalisierung im Gesundheitswesen und warnt vor unverschlüsseltem Mailversand sensibler Daten.

Berlin. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber (SPD) hat davor gewarnt, den Gesundheitsschutz gegen einen vernünftigen Datenschutz ins Feld zu führen. „Keine geeignete und erforderliche Maßnahme zur Pandemiebekämpfung wurde aufgrund datenschutzrechtlicher Vorgaben blockiert“, sagte Ulrich Kelber am Mittwoch in Berlin bei der Vorstellung des aktuellen Tätigkeitsberichtes seiner Behörde. Der Datenschutz trage dazu bei, dass die Akzeptanz gegenüber Maßnahmen zum Gesundheitsschutz steige, so Kelber. Die Vorstellung der Corona-Warn-App am Dienstag sei dafür der beste Beweis. Kelber bekräftigte seine Kritik an dem Verfahren, wie ein Infektionsstatus in der App offiziell bestätigt werde. Zum Start der App würden offenbar nur zehn Prozent der Testergebnisse datenschutzfreundlich digital übertragen. Der große Rest müsse über eine Telefon-Hotline gehen.


Ein Baustein: Verantwortung der TI

In dem aktuellen Tätigkeitsbericht befasst sich die Behörde schwerpunktmäßig unter anderem mit der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Sie könne „nur mit einem hohen Datenschutz- und Datensicherheitsniveau gelingen, denn sie ist auf die Verarbeitung zahlreicher sensibler Gesundheitsdaten ausgerichtet. Hier müssen Gesetze sicherstellen, dass digitalisierte Gesundheitsdaten nicht durch private oder staatliche Stellen missbraucht werden und auch nicht zu Stigmatisierung oder Gesundheitsprofilbildung führen“, so Kelber.

Wichtig für den Berichtzeitraum 2019 war in diesem Zusammenhang zu klären, dass die gematik eine datenschutzrechtliche Mitverantwortung für die Telematikinfrastruktur (TI) trage, „weil sie mit ihren Vorgaben und Festlegungen Mittel und Zweck für die Datenverarbeitung in der TI bestimmt“.

Gesetze müssen sicherstellen, dass digitalisierte
Gesundheitsdaten nicht zu Stigmatisierung oder
Gesundheitsprofilbildung führen
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Ulrich Kelber
, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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