Freitag, 1. Mai 2020

Hypnosetag 92: Angst und Geld – Philanthropen und Absahner


Die u.a. von Bill Gates, Microsoft, Accenture und der Rockefeller Foundation finanzierte "Digital Identity Alliance" will digitale Impfnachweise mit einer globalen biometrischen digitalen Identität verbinden, die auf Lebenszeit besteht

In einem früheren Artikel Der Impfaktivismus der Gates-Stiftung beschäftigte ich mich mit dem Impfaktivismus der Gates-Stiftung und ihres Aushängeschilds Bill Gates als Verfechter eines Corona-Impfstoffs. An dessen Entwicklung und potentiell globaler Verabreichung ist er federführend beteiligt, ohne einen solchen könne die Welt seiner Ansicht nach nicht zur Normalität zurückkehren.

Es ergab und ergibt sich nach wie vor die Frage, wozu diese einseitige Fokussierung dient und weshalb sie auch von der Politik, den sie beratenden Wissenschaftlern sowie den etablierten Medien geradezu mantraartig wiederholt wird. Die Einführung digitaler Identitäten könnte ein wichtiger Baustein sein, die Gates über das Projekt ID2020 zu etablieren versucht. Worum geht es dabei?


Finanzielle Verbindungen Nachdem sich in den letzten Tagen und Wochen die Augen auf Bill Gates und seinen Impfaktivismus richteten, gerieten daraufhin auch die von ihm finanzierten Institutionen verstärkt in den Blick. So stellten sich Fragen nach der Unabhängigkeit der durch Gates über die BMGF und die Impfallianz GAVI als Hauptspender finanzierten WHO sowie zu einem potentiellen Interessenkonflikt beim Robert Koch Institut und der Charité als Arbeitgeber von Christian Drosten, die beide mit Spenden von mehreren hunderttausend US-Dollar durch die BMGF finanziert wurden.

Auch die mediale Begleitung durch etablierte Gazetten erfährt wohlwollende Unterstützung durch die Stiftung. So erhielt die Wochenzeitung "Die Zeit" ebenfalls knapp 300.000 US-Dollar, während "Der Spiegel" sogar mit 2,5 Millionen US-Dollar bedacht wurde. Nach Bekanntwerden dieser Finanzströme sah man sich beim Spiegel sogar dazu genötigt, die Verbindungen nachträglich offenzulegen. Natürlich nicht ohne Gates im gleichen Atemzug gegen die Hetze von Verschwörungstheoretikern zu verteidigen.

Auf der Suche nach Gates' Beweggründen für eine solch umfangreiche Unterstützung der in die Coronakrise eingebundenen Institutionen und Medien sowie sein Aktivismus für einen letztlich obligatorisch zu verabreichenden (und von ihm mitfinanzierten) Impfstoff lohnt sich ein Blick auf andere durch ihn und seine Firmen vorangetriebene Projekte wie ID2020.

mehr:
- Über Impfstoffe zur digitalen Identität? (Eric Wagner, Telepolis, 01.05.2020)
siehe auch:
Coronahypnosetag 85: Weltretter Bill Gates und eine halbe Million gelähmte indische Kinder (Post, 24.04.2020)


Dr. Spitzbart erlebte damals die Schweinegrippen-Hysterie (wie Dr. Wolfgang Wodarg) ebenfalls mit:
Corona - Die häufigsten Fragen {27:22 – Start bei 4:43 
– Spitzbart: »Es wurde nur einer gehört«}
Dr. med. Michael Spitzbart
Am 13.04.2020 veröffentlicht 
Corona Immunsystem

Propaganda: Wie wir gelenkt werden (Post, 12.04.2020)
- Corona-News am 65. Tag der weltweiten Massenhypnose: Statisktik, Angst und Pharmaindustrie (Post, 04.04.2020)
Tagesdosis 28.3.2020 – Coronakrise: ein asymmetrischer Krieg der Superreichen gegen die restlichen 99 Prozent? (Hermann Ploppa, KenFM, 28.03.2020)
Ist die Psychopharmakologie verrückt geworden? – Kapitalismus-infizierte Wissenschaft (Post, 31.01.2016)
Was ist schlecht daran, wenn Bill Gates Gutes tut? (Kai Michel, Telepolis, 05.09.2001)

CORONA-PANDEMIE: BUNDESDATENSCHUTZBEAUFTRAGTER KRITISIERT GESETZENTWURF DER BUNDESREGIERUNG


Am 20.04.2020 legte das Bundesministerium für Gesundheit einen Entwurf für das Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vor, am 25.04.2020 wurde dieser nach Abstimmung mit den anderen Ministerien durch eine geänderte Fassung ersetzt.

Mit Stellungnahme vom 30.04.2020 übt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Ulrich Kelber, daran heftige Kritik.

Unter „1. Allgemeines“ erklärt er: „Grundsätzlich ist festzustellen, dass bezüglich der aktuellen SARS-CoV-2-Pandemie fehlende belastbare wissenschaftliche Erkenntnisse zu Infektionsweg und –gefahr, Erkrankungswahrscheinlichkeit und Wiederansteckungsgefahr, zielführender medikamentöser Behandlung sowie (möglicherweise unter Umständen) mangelnde Behandlungskapazitäten nicht nur in der Bevölkerung, sondern auch in der Regierung große Unsicherheit auslösen. Dieser Unsicherheit soll nun offenbar mit umfassender Erhebung personenbezogener Gesundheitsdaten begegnet werden. Das hierbei nötige Augenmaß lässt der Gesetzentwurf leider vermissen.“ (Stellungnahme S. 1)

Konkretisiert wir dies mit der Feststellung: „Im Gesetzentwurf werden die Meldepflichten im Infektionsschutzgesetz erheblich ausgeweitet. Abgesehen von der (berechtigten) Aufnahme von der COVID-19-Erkrankung bzw. des SARS-CoV-2-Virus in die Listen der meldepflichtigen Erkrankungen bzw. Krankheitserreger, wird nun für neue bedrohliche Krankheiten die Meldepflicht bereits auf den Verdacht ausgeweitet. Unter welchen Voraussetzungen ein solcher Verdacht gegeben ist, wird jedoch nicht festgelegt. Diese Unklarheit ist problematisch, da dieser Verdacht bereits eine namentliche Meldepflicht auslöst und Grundlage für behördliche Maßnahmen sein kann. Ferner wird hinsichtlich SARS-CoV-2 (und SARS-CoV) eine Meldepflicht auch bei negativer Testung eingeführt. Konkrete Ausführungen dazu, welche Vorteile sich hieraus gegenüber einer rein statistischen Erfassung ergeben, fehlen. Die verfassungsrechtlich erforderliche Abwägung mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung bleibt die Gesetzesbegründung ebenfalls schuldig. Die Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit dieser Regelung bezweifle ich, zumal von den nicht-infizierten Betroffenen keinerlei Gefahr ausgehen dürfte.“ (Stellungnahme S. 2)

mehr:
siehe auch:
x