Martin Behrsing ist Sprecher des Erwerbslosenforums Deutschland
Zwei Euro zu hoch ist die Miete einer alleinerziehenden Mutter. Deshalb fordert das Bonner Jobcenter sie auf, sich eine neue Wohnung zu suchen. Hat dieser Irrsinn Methode?
Ja, täglich erreichen viele Menschen in Deutschland ähnliche Schreiben. Jobcentermitarbeiter hauen Textbausteine zusammen und verschicken den Quatsch an Betroffene. Sie sind in anmaßendem und unverschämtem Ton verfaßt, so daß die Adressaten denken müssen, sie hätten ein Verbrechen begangen. Was sich ein Jobcentermitarbeiter dabei denkt, vermag ich nicht zu sagen. Ob dort überhaupt noch einer nachdenkt, was dies bei Betroffenen auslöst? Im uns vorliegenden Schreiben heißt es: »Wie ich Ihnen mit meinem Informationsschreiben vom 14.05.2014 bereits mitteilte, orientiert sich die Angemessenheit der Unterkunftskosten an einem Richtwert für die Bruttokaltmiete. Für einen Zwei-Personen-Haushalt im Stadtgebiet liegt dieser Richtwert bei 558,00 Euro. Die Bruttokaltmiete für die von Ihnen bewohnte Unterkunft (…) beträgt nach den vorliegenden Unterlagen 560,00 Euro und ist somit unangemessen in Sinne von Paragraph 22 Abs. 1 SGB II«.
mehr:
- »Niemand haftet für so einen Unfug« (NachDenkSeiten, 01.09.2014, Quelle: junge Welt)