Freitag, 25. Januar 2013

Heute vor 123 Jahren – 25. Januar 1890: Verlängerung des Sozialistengesetzes abgelehnt

Bismarck kriminalisiert die Sozialdemokraten 

 Zwölf Jahre war es in Kraft, das »Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie«. Sein Ziel, die deutsche Arbeiterbewegung und die Freiheitsrechte der Bürger zu bekämpfen, erreichte es nicht. Anlass für dieses Sozialistengesetz waren zwei 1878 verübte Attentate auf Kaiser Wilhelm I. (1871-88), die Reichskanzler Bismarck ohne Beweise den Sozialisten anlastete. Es gelang ihm, in bürgerlichen Kreisen die Angst vor einer Revolution zu schüren. Im Oktober 1878 verabschiedete der Reichstag mit den Stimmen der Konservativen und Nationalliberalen das Gesetz, das Verbote sozialistischer Parteien und Vereine sowie von einschlägigen Versammlungen und Druckschriften ermöglichte. 
Polizeiliche Suche nach »staatsfeindlichen Schriften« in der Wohnung eines
Arbeiters, Holzstich aus »Der wahre Jacob«, 1895

 Die Ideen der Arbeiterbewegung ließen sich aber mit Gesetzen und Verfolgungsmaßnahmen nicht unterdrücken. Trotz der Verbote und Repressalien stieg die Zahl ihrer Anhänger von Reichstagswahl zu Reichstagswahl. Als die Mehrheit der Reichstagsabgeordneten der turnusmäßigen Verlängerung des Gesetzes am 25. Januar 1890 die Zustimmung versagte, hatten die Sozialdemokraten die Zahl ihrer Wählerstimmen seit 1880 verdreifacht. 

 Was am 25. Januar noch geschah: 
 1949: David Ben Gurion wird erster Präsident des neu gegründeten Staates Israel
 Brockhaus - Abenteuer Geschichte 2013