Die privaten Krankenversicherer (PKV) wollen gegen die Gesundheitsreform klagen. „Es ist klar, dass ein PKV-Unternehmen Verfassungsbeschwerde einreichen wird“, sagte der Sprecher der Deutschen Krankenversicherung (DKV), Frank Neuhaus. Eine Bereitschaft zur Klage hatten in den vergangenen Monaten mehrere Unternehmen erkennen lassen, darunter vor allem die großen Drei, Debeka, DKV und Allianz. Die Krankenversicherer kritisieren vor allem zwei Punkte. So sollen sie ab dem 1. Januar 2009 gezwungen werden, einen neuen Basistarif anzubieten, dessen Prämie den Höchstbeitrag der GKV (derzeit rund 520 Euro) nicht überschreiten darf. Zugleich sollen in dem Tarif jedoch – wie in der PKV üblich – Alterungsrückstellungen gebildet werden. Die privaten Versicherer halten das für nicht finanzierbar und sehen darin einen Eingriff in ihre unternehmerische Freiheit. Für rechtswidrig halten sie auch die Regelung, nach der Versicherte künftig einen Teil ihrer Alterungsrückstellungen bei einem Wechsel des Versicherers mitnehmen dürfen.
aus dem Niedersächsischen Ärzteblatt 6/2007