Freitag, 20. April 2018

Gutachten des Bundestags: Luftangriffe in Syrien nicht vom Völkerrecht gedeckt

Wissenschaftliche Dienste widersprechen der Einschätzung der Bundesregierung zu den Militäraktionen der USA, Großbritanniens und Frankreichs 

Die Luftangriffe der USA, Großbritanniens und Frankreichs waren völkerrechtswidrig, das wurde zwar bereits herausgestrichen (an dieser Stelle hier: Völkerrechtswidriger Angriff auf syrische Ziele), aber wenn die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags zu diesem Ergebnis kommen, so hat das eine eigene Qualität und Aussagekraft.

Den besonderen politischen Dreh bekommt das Ergebnis eines Gutachtens, das nicht nur der "Tagesschau vorliegt", sondern der interessierten Öffentlichkeit im Netz zugänglich ist, dadurch, dass sich die Bundesregierung vor allem treu, aber weniger reflektiert, als man es von einer Regierung mit Ansprüchen ("Mehr Führung wagen, mehr Verantwortung", von der Leyen et al.) erwarten müsste, hinter die Militäroperationen ihrer Nato-Verbündeten in Syrien gestellt hat.

Der Militäreinsatz war erforderlich und angemessen, um die Wirksamkeit der internationalen Ächtung des Chemiewaffeneinsatzes zu wahren und das syrische Regime vor weiteren Verstößen zu warnen.
Angela Merkel
Das Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste zerlegt die argumentative Basis der Einschätzung "erforderlich und angemessen". In der juristischen Expertise findet sich zwar nicht die explizite Aussage, dass die Angriffe der USA, Großbritannien und Frankreichs völkerrechtswidrig waren, aber es wird eindeutig dargelegt, dass die vorgebrachten Argumente für den Militärschlag nicht mit dem Völkerrecht in Einklang zu bringen sind.

Es geht um den "Sachstand", so das Anliegen des Papiers mit dem Titel: "Völkerrechtliche Implikationen des amerikanisch-britisch-französischen Militärschlags vom14. April 2018 gegen Chemiewaffeneinrichtungen in Syrien".

mehr:
- Gutachten des Bundestags: Luftangriffe in Syrien nicht vom Völkerrecht gedeckt (Thomas Pany, Telepolis, 20.04.2018)

US-Angriff auf Assad-Regime: Bundesregierung vermeidet völkerrechtliche Bewertung {6:43}

Tilo Jung
Am 07.04.2017 veröffentlicht 
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Die Bundesregierung​ zum US-Angriff auf das Assad-Regime: Man sei sich mit den Verbündeten "einig", dass Assad für den Giftgas-Angriff diese Woche verantwortlich sei, die UN solle das aber nochmal untersuchen. Die Reaktion der Trump-Regierung sei trotzdem "nachvollziehbar". Auf die Frage, wie der US-Angriff mit dem Völkerrecht vereinbar ist, kann das Auswärtiges Amt​ keine Antwort liefern...
Ausschnitt aus der BPK vom 7. April 2017 - Komplett hier:
https://www.youtube.com/watch?v=5J_jD...
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