Freitag, 14. Dezember 2018

"Rechtsstaat" in Aktion

Unfähigkeit, Kapitulation, oder schon Kollaboration? Ein aktueller Überblick über Pleiten, Pech und Pannen der deutschen Justiz beim Umgang mit Rechtsextremismus

Die Hamburger Staatsanwaltschaft scheint weiterhin entschlossen, bei der strafrechtlichen Aufarbeitung der Ausschreitungen während des G20-Gipfels mit größtmöglicher Härte vorzugehen. Richter, die dieser extremen Linie nicht folgen, sollen kaltgestellt werden. Nachdem das Landgericht Hamburg am 9. November die Untersuchungshaft für zwei angeklagte Demonstrationsteilnehmer ausgesetzt hatte, stellte die Staatsanwaltschaft einen Befangenheitsantrag gegen die beteiligten Richter. Zudem hat das Oberlandesgericht Hamburg die Entscheidung der Vorinstanz binnen kurzer Zeit revidiert - die des schweren Landfriedensbruchs Angeklagten Demonstranten bleiben weiterhin in Haft.

Das Landgericht hätte die "Dimension der Taten" der Angeklagten aus den Augen verloren, die "Leid und Schrecken" über die Elbchaussee gebracht hätten, in der am 7. Juli 2017 vermummte Randalierer Autos und Geschäfte beschädigten. Überdies hätte das Gericht die "Opfer verhöhnt", indem es den Angeklagten - denen eine direkte Beteiligung an den Sachbeschädigungen nicht nachgewiesen werden kann - eine Freiheitsstrafe von drei Jahren in Aussicht stellte. Sie sollen als "Gehilfen" die vermummten Täter "psychisch" unterstützt haben. Die Staatsanwaltschaft und das Oberlandesgericht fordern hingegen eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren, berichtete die Tageszeitung.

Damit entsteht der Eindruck, dass die Hamburger Justiz weiterhin der politischen Vorgabe des damaligen ersten Bürgermeisters Olaf Scholz folgt, der in Reaktion auf die Ausschreitungen, die durch eine brutale Eskalationsstrategie der Polizei angefacht wurden, möglichst "harte Strafen" forderte.

Bisheriger Höhepunkt der Strafkampagne, die der umstrittenen Eskalationsstrategie des inzwischen beförderten Polizeichef Dudde folgte, ist die Verurteilung eines Angeklagten zu dreieinhalb Jahren Haft ohne Bewährung - wegen eines Flaschenwurfs. Das Einnehmen einer "Embryonalstellung" durch einen 21-jährigen Demonstranten bei seiner Verhaftung, der ebenfalls Flaschen geworfen haben soll, hatte eine Verurteilung von zweieinhalb Jahren ohne Bewährung zur Folge.

mehr:
- "Rechtsstaat" in Aktion (Tomazs Konicz, Telepolis, 14.12.2018)
siehe auch:
- G20-Randale an der Elbchaussee: Prozessbeginn (NDR, 18.12.2018)
- Immer noch G20: Die Verfolgung von Aktivisten (Post, 13.10.2018)
- „Die Polizei Hamburg hat die Gewaltorgie losgetreten“ (Post, 07.10.2017)
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Mein Kommentar:
Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, daß hier eine Machtdemonstration stattfindet.

Adventsrätsel, das Vierzehnte von vierundzwanzig


Es ist dunkel, springend, schwach, tot und wund.