Dienstag, 20. November 2018

Wozu ein Diktator? Wir haben Big Data!

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Der aus dem englischen Sprachraum stammende Begriff Big Data [ˈbɪɡ ˈdeɪtə] (von englisch big ‚groß‘ und data ‚Daten‘) bezeichnet Datenmengen, welche beispielsweise zu groß, zu komplex, zu schnelllebig oder zu schwach strukturiert sind, um sie mit manuellen und herkömmlichen Methoden der Datenverarbeitungauszuwerten.[1] Im deutschsprachigen Raum ist der traditionellere Begriff Massendaten gebräuchlich.
„Big Data“ wird häufig als Sammelbegriff für digitale Technologien verwendet, die in technischer Hinsicht für eine neue Ära digitaler Kommunikation und Verarbeitung und in sozialer Hinsicht für einen gesellschaftlichen Umbruch verantwortlich gemacht werden.[2] dabei unterliegt der Begriff als Schlagwort einem kontinuierlichen Wandel; so wird mit ihm ergänzend auch oft der Komplex der Technologien beschrieben, die zum Sammeln und Auswerten dieser Datenmengen verwendet werden.[3][4]
In der Definition von Big Data bezieht sich das „Big“ auf die drei Dimensionen
  • volume (Umfang, Datenvolumen),
  • velocity (Geschwindigkeit, mit der die Datenmengen generiert und transferiert werden) sowie
  • variety (Bandbreite der Datentypen und -quellen).[5]
Erweitert wird diese Definition um die zwei V value und validity, welche für einen unternehmerischen Mehrwert und die Sicherstellung der Datenqualität stehen.[6]
Die gesammelten Daten können dabei aus verschiedensten Quellen stammen (Auswahl):
  • jegliche elektronische Kommunikation, dabei auch die persönlich geprägte, individuell unterschiedliche Art und Weise der Benutzung z. B. eines Smartphones (sowohl manuelle wie geografische Bewegungsmuster),[8]
  • die Nutzung von Social-Media-Informationen und -Interaktionen,
  • von Behörden und Unternehmen erhobene und gesammelte Daten.
„Big Data“ umfasst auch Bereiche, die als „intim“ bzw. „privat“ gelten: Der Wunsch der Industrie und bestimmter Behörden, möglichst freien Zugriff auf diese Daten zu erhalten, sie besser analysieren zu können und die gewonnenen Erkenntnisse zu nutzen, gerät dabei unweigerlich in Konflikt mit geschützten Persönlichkeitsrechten der Einzelnen. Ein Ausweg ist allein durch eine Anonymisierung der Daten zu erreichen. Klassische Anwender sind Provider sozialer Netzwerke und von Suchmaschinen. Die Analyse, Erfassung und Verarbeitung von großen Datenmengen ist heute in vielen Bereichen alltäglich.
Big Data kann Geschäftsprozess-Verbesserungen in allen Funktionsbereichen von Unternehmen, vor allem aber im Bereich der Technologieentwicklung und Informationstechnik sowie des Marketings erzeugen.[9] Die Erhebung und Verwertung der Datenmengen dient dabei im Allgemeinen der Umsetzung von Unternehmenszielen oder zur staatlichen Sicherheit. Bisher haben vor allem große Branchen, Unternehmen und Anwendungsbereiche der Wirtschaft, Marktforschung, Vertriebs- und Servicesteuerung, Medizin, Verwaltung und Nachrichtendienste die entsprechenden digitalen Methoden für sich genutzt: Die erfassten Daten sollen weiterentwickelt und nutzbringend eingesetzt werden. Die Erhebung der Daten dient dabei meistens für konzernorientierte Geschäftsmodelle sowie Trendforschung in den sozialen Medien und Werbeanalysen, um zukunftsweisende und möglicherweise gewinnbringende Entwicklungen zu erkennen und in Prognosen umzumünzen.[10]
[Big Data, Wikipedia, abgerufen am 22.11.2018] 
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Bundesgesundheitsministerium verschiebt die Anschlussverpflichtung für die Ärzte auf 2019, 80 Prozent der Ärzte haben sich noch nicht angeschlossen

Die Gesundheitskarte wird seit Jahren angepriesen als Beitrag zu mehr Service, mehr Transparenz, zu Kostensenkung und Verbesserung der Gesundheitsversorgung. Kurzum: Die Karte für alles Gute im Gesundheitssystem. So die Verheißung. Doch bis heute sind lediglich einige Grunddaten auf der Karte gespeichert. Bisher ist nicht einmal die Blutgruppe darauf zu finden. Zumindest das soll sich ändern, aber sonst nicht viel. In Arbeit sind stattdessen die elektronische Patientenakte und letztlich die zentrale Speicherung aller Patientendaten.

90 Prozent Verweigerung bei Psychotherapeuten

Im Gespräch mit Telepolis erklärt Dieter Adler, Initiator des Kollegennetzwerk Psychotherapie, (9.500 Mitglieder), den Paradigmenwechsel im Umgang mit Patientendaten:

"Bisher konnte jeder, der zum Arzt oder Psychotherapeuten ging, darauf vertrauen, dass seine medizinischen Daten in den Praxen der Ärzte und Psychotherapeuten sicher vor dem Zugriff anderer sind. Zwar benutzen nahezu alle Behandler Computer, um Befunde, Berichte und Patientendaten zu speichern. Diese Rechner waren jedoch nie an irgendein externes Netz angeschlossen. Ärztekammern und Kassenärztliche Vereinigungen warnten bisher vor den Risiken und rieten Ärzte und Psychotherapeuten davon ab, ihre Praxisrechner ans Internet anzuschließen.

Jetzt sollen sich alle Behandler, Apotheken und Krankenhäuser an das Internet anschließen lassen. Zwangsweise, denn nach dem sogenannten eHealth-Gesetz müssen alle ab dem 01.01.2019 an ein eigenes Netz, das von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den gesetzlichen Krankenkassen betrieben wird, angeschlossen sein. Zunächst nur eine Zwangsvernetzung, die aber nach Willen des Bundesgesundheitsministers zu einer zentralen Speicherung alle Patientendaten führen soll.

Telematik-Infrastruktur nennt sich das Zauberwort - was zunächst so kryptisch, wie ungefährlich klingt. Knotenpunkt der Vernetzung ist die Gesellschaft für Telematik, kurz Gematik, in Berlin. Hier werden die Daten aller Praxen gebündelt und sollen in einem zweiten Schritt auf zentralen Servern, betrieben von der Bertelsmann Tochterfirma Arvato, gespeichert werden. Ziel des Gesundheitsministeriums ist es, in einer einzigen elektronischen Gesundheitsakte, alle Daten eines Patienten zusammenzuführen."

mehr:
- Wer braucht die zentrale Patientendatei? (Annette Hauschild und Helmut Lorscheid, Telepolis, 20.11.2018)
siehe auch:
- Meltdown & Spectre: Sicherheitslücken in Mikroprozessoren tangieren die Einführung der Telematikinfrastruktur (Post, 10.01.2018)
- Telematik – mit dem Kopf durch die Wand (Post, 26.03.2018)
- Telematikinfrastruktur: Fristverlängerung für Online-Rollout jetzt amtlich 😝 (Post, 16.11.2017)
- Ärger um ungültige Gesundheitskarten (Post, 04.10.2017)
- Hurra, die Telematik kommt! 😜 (Post, 09.08.2017)
- Bertelsmann: Juristen und NRW-Lokalpresse nehmen Piraten-Kritik auf (Post, 28.02.2017)
- Elektronische Gesundheitskarte, digitale Transformation und unsere Zukunft in der Obhut von Bertelsmann (Post, 06.04.2016)
- GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (Post, 02.07.2015)
- Elektronische Gesundheitskarte: Freie Ärzteschaft ruft zum Boykott der Online-Tests auf (Post, 04.05.2014)
- Neue Risiken und Nebenwirkungen bei der elektronischen Gesundheitskarte (Post, 30.04.2014)
- Elektronische Gesundheitskarte rechtswidrig (Post, 13.03.2014)
- GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (Post, 10.02.2014)
Zahlen zur elektronischen Gesundheitskarte (Post, 27.03.2007)

Tagesdosis 20.11.2018 – „High Noon“: Der Kampf gegen die Pressefreiheit in den USA (Podcast)

Unabsichtlich, durch einen blöden Fehler(1), kam am 15. November zutage, was das Justizministerium unter Donald Trump mit Julian Assange vorhat, dessen Asyl in der ecuadorianischen Botschaft nach steter Bearbeitung der neuen Regierung des südamerikanischen Staates durch die US Regierung nur noch in Tagen bemessen ist.

Beim Kopieren eines Textabschnittes von einer Anklageschrift zur anderen wurde eine Passage verwendet, aus der hervorgeht, dass eine sogenannte „Geheime Anklageschrift“ gegen Julian Assange existiert. Sie sollte erst in dem Moment veröffentlicht werden, in dem der Gründer von Wikileaks in London festgenommen wird. Und offenbar, so schließt das bisher nicht für anti-amerikanische Verschwörungstheorien bekannte „Wall Street Journal“ aus den Passagen, soll eine Spionage-Anklage gegen Julian Assange erhoben werden.(2) Der Passus „Informationen, die die nationale Sicherheit betreffen“ eröffnet ungeahnte Möglichkeiten der Strafverfolgung, zum Beispiel ein nicht-öffentliches Verfahren vor einem Militärgericht, mit den entsprechenden drakonischen Strafen. Was noch in der Wundertüte des US Justizministeriums auf Assange wartet, ist unbekannt, klar ist nur, dass es eine Anklage mit verschiedenen Punkten ist.

Darum ging es, von Anfang an. Nicht um die fadenscheinige Verfolgung einer „Vergewaltigung“. Selten demaskierte sich das herrschende Recht so sehr als das Recht der Herrschenden. Die US-Regierung, der „Tiefe Staat“ und der finanziell-industriell-miltärische Komplex wollten und werden Rache nehmen für die Veröffentlichung vieler geheimer Dokumente durch Wikileaks. Beweise für Machenschaften, die eigentlich nie in das gleißende Licht der Öffentlichkeit geraten sollten.

Die Supermacht, die gerne einzige Supermacht des Planeten bleiben würde, war des öfteren durch Wikileaks bloßgestellt worden. So mit dem Video „Collateral Murder“, das die Vernichtung einer Kameracrew im Irak dokumentierte, mit Unterlagen zu Guantanamo, mit Botschaftsdepeschen, mit Dokumenten zum Abhören der deutschen Regierung durch die NSA, mit Protokollen des NSA-Untersuchungsausschusses in den USA, mit den Teilnehmerlisten der Bilderberg Konferenzen und last but not least mit den Emails des Wahlkampfteams von Hillary Clinton, die belegten, mit welch schmutzigen Methoden Clinton gegen ihren Konkurrenten Bernie Sanders vorgegangen war.

Julian Assange hat den Kaiser zu oft nackt präsentiert. Dafür soll er bestraft werden. 


Selbstverständlich. Kein Regierungschef einer Bananenrepublik würde es akzeptieren, so vorgeführt zu werden, und dann auch noch im Namen der Pressefreiheit. Weswegen z.B. Thailand, Nordkorea, Zimbabwe, China, Israel, Russland und die Türkei den Zugang zu Wikileaks teilweise oder generell blockierten. Nur in einer echten Demokratie würde die Pressefreiheit garantieren, dass sich eine Regierung damit abfinden muss, dass ihre Staatsbürger im Interesse eines höherwertigen Rechtes der Öffentlichkeit Informationen über Verfehlungen des Staates erhalten. Um eine Reparaturfähigkeit des Systems zu ermöglichen, das Auswüchse seines Machtapparates in einem kontinuierlichen Kontroll-Prozesses selbst aufdeckt und angeht.

So wie man es über Jahrzehnte vorgebetet bekam: an Universitäten, in Zeitungen und Rundfunksendungen. Die Pressefreiheit – wurde uns gebetsmühlenartig eingebleut – sei eine unverzichtbare Errungenschaft der Demokratie. Ja, auch in demokratischen Staaten gäbe es Machtmissbrauch, aber, und das unterscheide sie von Diktaturen und Bananenrepubliken, würden dort wachsame Medien darüber berichten. Und dann würde alles wieder gut, was zeitweise böse war. Kein Grund zur Sorge, die Beschützer der Demokratie halten die Wacht am Potomac. Und wir am Rhein haben von ihnen gelernt. Und wenn sie nicht gestorben sind, dann leben sie noch heute, in Ewigkeit, amen.

Tatsächlich zeigen die US-Regierungen seit Bush und Obama mit der erfolgten Verurteilung von Chelsea Manning, dem geplanten Geheimverfahren gegen Assange und der hartnäckigen Jagd auf Edward Snowden, was die USA wirklich sind: eine Bananenrepublik mit Atomwaffen. Eine Dissidenten verfolgende Oligarchie mit korruptem Rechtsverständnis.

mehr: 
 - Tagesdosis 20.11.2018 – „High Noon“: Der Kampf gegen die Pressefreiheit in den USA (Podcast) (Kommentar von Dirk Pohlmann, KenFM, 20.11.2018) 
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eHealth-Gesetz, Telematik, heiße Nadeln und heiße Luft


Bundesgesundheitsministerium verschiebt die Anschlussverpflichtung für die Ärzte auf 2019, 80 Prozent der Ärzte haben sich noch nicht angeschlossen

Die Gesundheitskarte wird seit Jahren angepriesen als Beitrag zu mehr Service, mehr Transparenz, zu Kostensenkung und Verbesserung der Gesundheitsversorgung. Kurzum: Die Karte für alles Gute im Gesundheitssystem. So die Verheißung. Doch bis heute sind lediglich einige Grunddaten auf der Karte gespeichert. Bisher ist nicht einmal die Blutgruppe darauf zu finden. Zumindest das soll sich ändern, aber sonst nicht viel. In Arbeit sind stattdessen die elektronische Patientenakte und letztlich die zentrale Speicherung aller Patientendaten.

90 Prozent Verweigerung bei Psychotherapeuten

Im Gespräch mit Telepolis erklärt Dieter Adler, Initiator des Kollegennetzwerk Psychotherapie, (9.500 Mitglieder), den Paradigmenwechsel im Umgang mit Patientendaten:
"Bisher konnte jeder, der zum Arzt oder Psychotherapeuten ging, darauf vertrauen, dass seine medizinischen Daten in den Praxen der Ärzte und Psychotherapeuten sicher vor dem Zugriff anderer sind. Zwar benutzen nahezu alle Behandler Computer, um Befunde, Berichte und Patientendaten zu speichern. Diese Rechner waren jedoch nie an irgendein externes Netz angeschlossen. Ärztekammern und Kassenärztliche Vereinigungen warnten bisher vor den Risiken und rieten Ärzte und Psychotherapeuten davon ab, ihre Praxisrechner ans Internet anzuschließen.

Jetzt sollen sich alle Behandler, Apotheken und Krankenhäuser an das Internet anschließen lassen. Zwangsweise, denn nach dem sogenannten eHealth-Gesetz müssen alle ab dem 01.01.2019 an ein eigenes Netz, das von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den gesetzlichen Krankenkassen betrieben wird, angeschlossen sein. Zunächst nur eine Zwangsvernetzung, die aber nach Willen des Bundesgesundheitsministers zu einer zentralen Speicherung alle Patientendaten führen soll.

Telematik-Infrastruktur nennt sich das Zauberwort - was zunächst so kryptisch, wie ungefährlich klingt. Knotenpunkt der Vernetzung ist die Gesellschaft für Telematik, kurz Gematik, in Berlin. Hier werden die Daten aller Praxen gebündelt und sollen in einem zweiten Schritt auf zentralen Servern, betrieben von der Bertelsmann Tochterfirma Arvato, gespeichert werden. Ziel des Gesundheitsministeriums ist es, in einer einzigen elektronischen Gesundheitsakte, alle Daten eines Patienten zusammenzuführen."

Alles total sicher

In der Selbstdarstellung des Betreibers, der "Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH" (Gematik) heißt es:
Die Telematikinfrastruktur tritt an, das sicherste elektronische Kommunikationsnetzwerk zu werden, das es im deutschen Gesundheitswesen jemals gab. Als einheitliche sektoren-übergreifende Plattform für die elektronische Kommunikation im Gesundheitswesen erleichtert die Telematikinfrastruktur den Informationsaustausch zwischen den Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten und Angehörigen anderer Heilberufe. Davon profitieren alle an der Patientenversorgung Beteiligten gleichermaßen. Dabei werden der Datenschutz und die Datensicherheit im Gesundheitswesen gestärkt.
Gematik


mein Kommentar:
Was die gesetzlichen Regelungen der Telematik betrifft, haben wir in den vergangenen Jahren ja unsere Erfahrungen gemacht… 

mehr:
- Wer braucht die zentrale Patientendatei? (Annette Hauschild und Helmut Lorscheid, Telepolis, 20.11.2018)
siehe auch:
CCC diagnostiziert Schwachstellen im deutschen Gesundheitsnetzwerk (Aktueller Bericht vom 36C3, Kongress des Chaos Computer Clubs in Leipzig, 27.12.2019, stoppt-die-e-card.de, undatiert)

Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder (DSK) lehnt die von der Bundesregierung in Betracht gezogene Nutzung von einheitlichen, verwaltungsübergreifenden Personenkennzeichen zur direkten Identifizierung von Bürgerinnen und Bürgern ab. Bei den zum Anschluss von Arztpraxen an die Telematik Infrastruktur des Gesundheitswesens (TI) verwendeten Konnektoren, sieht die DSK eine datenschutzrechtliche Mitverantwortung von Arztpraxen und der Gesellschaft für Telematikanwendungen (gematik).

Wichtigstes Thema der DSK-Zwischenkonferenz am 12.09.2019 in Mainz war die von der Bundesregierung geplante Modernisierung der Registerlandschaft in Deutschland und der in diesem Zusammenhang diskutierten Einführung von verwaltungsübergreifenden Personenkennzeichen bzw. Identifikatoren. […]

Da es die gesetzliche Aufgabe der gematik ist, den operativen und sicheren Betrieb der TI zu gewährleisten und sie in diesem Rahmen die Mittel für die Datenverarbeitung in der TI wesentlich bestimmt, kam die DSK zu der Auffassung, dass der gematik neben den Betreibern der Arztpraxen eine datenschutzrechtliche Mitverantwortung für die Konnektoren zufällt. Um diese Verantwortungsteilung künftig rechtssicher zu regeln, empfiehlt die DSK dem Gesetzgeber, hier eine normenklare gesetzliche Regelung zu schaffen. 

[DSK positioniert sich zu Personenkennzeichen und Verantwortlichkeit in der Telematik Infrastruktur, bfdi.bund.de, 13.09.2019]
siehe dazu:
- Datenschützer lehnen Pläne der Bundesregierung zu verwaltungsübergreifenden Personenkennzeichen ab (datenschutz.rlp.de, 16.09.2019) 
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