Donnerstag, 23. Januar 2020

Die Macht um Acht (44)

Die Macht um Acht (44) {18:51}

KenFM
Am 22.01.2020 veröffentlicht 
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mehr:
- Die Macht um Acht (44) (KenFM, 22.01.2020)

zum Iran-Air-Flug 655 siehe auch:
Greifen die USA den Iran an? (Post, 20.12.2019)
- Iran-Air-Flug 655 (Wikipedia)
Auf die Spitze getriebene Irrsinnslogik (Spiegel, 11.07.1988)
- Der tödliche Fehler der USS Vincennes kostet 290 Leben (Welt, 02.07.1988)

zu von der Leyens Handy siehe auch:

Ex-OPCW-Inspekteur kritisiert Abschlussbericht über den Duma-Vorfall

Auf einer von Russland organisierten Veranstaltung des UN-Sicherheitsrats erklärte Ian Henderson, der in Duma dem Untersuchungsteam angehörte, dass im Bericht die Befunde frisiert oder weggelassen wurden

In den westlichen Medien wurde praktisch nicht zur Kenntnis genommen, dass der der Öffentlichkeit im März 2019 vorgelegte Abschlussbericht der OPCW-Untersuchung des angeblichen Giftgasangriffs im syrischen Duma am 7. April 2018 offenbar von den Verantwortlichen politisch frisiert wurde, um indirekt die syrischen Streitkräfte und damit Russland dafür verantwortlich zu machen. Konstatiert wurde, dass "wahrscheinlich" Chlorgas zum Einsatz gekommen sei und dass die Kanister aus der Luft abgeworfen wurden.

Es gab immer wieder geleakte Dokumente aus den Reihen der OPCW-Inspektoren der Faktenfindungsmission (FFM) und auch Whistleblower, die erkennen ließen, dass Ergebnisse, die nicht ins vorgefasste Bild passten, unberücksichtigt blieben. Es wurde sogar die Löschung eines Berichts angeordnet.

In einem etwas peinlichen Versuch musste schließlich die westliche Allzweckwaffe Bellingcat einen Bericht veröffentlichen, in dem sie den OPCW-Abschlussbericht rechtfertigte und dabei ebenso selektiv wie die Autoren des Abschlussberichts verfuhr. Das wurde nun gegenüber Henderson wiederholt.

Wenn die OPCW unter Druck von Mitgliedsstaaten steht, bestimmte Ergebnisse zu liefern, dann wird das brisant, wenn das im Juni 2018 nach dem Vorfall in Duma gegründete Investigation and Identification Team (IIT) die ersten Ergebnisse vorlegt. Es soll im Unterschied zum bisherigen Vorgehen, bei dem nur ermittelt wurde, ob es sich um einen Giftgaseinsatz handelt, Vorfälle mit angeblichem Chemiewaffeneinsatz untersuchen, darunter Duma, und diejenigen identifizieren, die bei einem Einsatz von Chemiewaffen als "Täter, Organisateure, Unterstützer oder anderweitig beteiligt" waren. Das OPCW-Sekretariat ist für die Ausführung einer "unabhängigen Untersuchung über einen angeblichen Einsatz mit Blick auf eine Erleichterung der universellen Zuschreibbarkeit aller Chemiewaffenangriffe" (OPCW-Generaldirektor weist Vorwürfe gegenüber dem Duma-Abschlussbericht zurück).

Erstaunlich ist, dass die meisten Medien kein Interesse haben oder sich weigern, über neue Erkenntnisse zu berichten, die bislang gehegte Annahmen widerlegen oder korrigieren. In dem Fall hatten Washington, Paris und London kurz nach dem Vorfall in Duma syrische Ziele mit Raketen und Maschflugkörpern bombardiert. Duma wurde auch im Licht des ebenso noch nicht wirklich aufgeklärten Skripal-Anschlags gesehen, um Russland an den Pranger zu stellen. Selbst als der Spiegel eine Ausnahme machte und aufzeigte, dass die Darstellung des Magnitski-Falls von Bill Browder, der aus Russland an den Pranger stellte und zur Verabschiedung von Magnitski-Gesetzen führte, alles andere als schlüssig und stimmig ist, fand die anderen Medien dies kaum berichtenswert. Offenbar soll die vorherrschende Stimmung aufrechterhalten werden.

mehr:
- Ex-OPCW-Inspekteur kritisiert Abschlussbericht über den Duma-Vorfall (Florian Rötzer, Telepolis, 21.01.2020)
siehe auch:
OPCW-Dokument ordnete die Löschung eines Berichts zum Vorfall in Duma an (Florian Rötzer, Telepolis, 27.12.2019)
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Gemeinnützige Vereine am Gängelband

Aberkennung der Gemeinnützigkeit bremst kritisch-bürgerschaftliches Engagement per Steuerrecht aus und schadet einer lebendigen Demokratie. Während „attac“ und „VVN-BdA“ um ihren Status kämpfen müssen, gelten neoliberale und extrem rechte Vereine weiterhin unangefochten als „gemeinnützig“. Von Rolf Gössner.
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Im vergangenen Jahr ist etlichen linksprogressiven Vereinen durch die zuständigen Finanzämter die Gemeinnützigkeit aberkannt und entzogen worden – mit existentiellen Folgen für die betroffenen Organisationen. Es handelt sich nach Auffassung des Autors Rolf Gössner (Rechtsanwalt/Publizist, Internationale Liga für Menschenrechte) um ein staatliches Ausbremsen kritisch-bürgerschaftlichen Engagements mit den Mitteln des Steuerrechts und um einen Angriff auf Netzwerke demokratischer Willens- und Meinungsbildung.
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„Attac“-Urteil des Bundesfinanzhofs: Kehrtwende im Gemeinnützigkeitsrecht?

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Das globalisierungskritische Netzwerk „Attac“ war seit seiner Gründung Anfang der 2000er Jahre als gemeinnützig anerkannt. Zweck der Vereinigung ist „die Förderung des Schutzes der Umwelt und des Gemeinwesens, der Demokratie und der Solidarität, dies unter besonderer Berücksichtigung der ökonomischen und gesellschaftlichen Auswirkungen der Globalisierung“, so „Attac“-Anwalt Dr. Till Müller-Heidelberg („vorgänge“ 227/2019, S. 157ff.). Und weiter: „Außerdem fördert der Verein die Völkerverständigung und den Frieden. Hierzu betreibt der Verein Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit zu den Themen Nord-/Süd-Differenz und Entwicklung, Umweltschutz und Nachhaltigkeit … und weltweite Gerechtigkeit.“ Mit seinem Engagement für eine demokratische Kontrolle der Wirtschaft, für soziale Gerechtigkeit und ökologische Nachhaltigkeit verteidige „Attac“ das Gemeinwohl gegen mächtige Kapitalinteressen.
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2014 entzog das Finanzamt Frankfurt/M. „Attac“ den Status der Gemeinnützigkeit, weil der Trägerverein politische Forderungen aufstelle, so etwa zur Regulierung der Finanzmärkte. Seit 2015 klagt „Attac“ dagegen. Nachdem das Hessische Finanzgericht die Aberkennung widerrufen und damit die Gemeinnützigkeit bestätigt hatte, weil alle Aktionen von „Attac“ der Förderung der politischen Bildung und des demokratischen Staatswesens dienten, beantragte das zuständige Finanzamt auf Weisung des Bundesfinanzministeriums eine Revision der Entscheidung. Mit der Anfang 2019 veröffentlichten Revisionsentscheidung gab der Bundesfinanzhof (BFH), also das höchste Finanzgericht der Bundesrepublik, dem Revisionsantrag statt und bestätigte die Aberkennung der Gemeinnützigkeit von „Attac“ (BFH-Urteil v. 10.01.2019; Az. V R 60/17). „Attac“ sei nicht gemeinnützig, so das Gericht, weil das Netzwerk mit seinen Kampagnen versuche, die politische Meinung zu beeinflussen. Zwar gelte die unter Volksbildung zu fassende politische Bildungsarbeit nach dem Gesetz als gemeinnützig, nicht aber der Einsatz für allgemeinpolitische Forderungen zur Tagespolitik und auch nicht Kampagnen, die zu diesem Zweck veranstaltet werden. Die Volksbildung, so das Gericht weiter, müsse eigenständig und in „geistiger Offenheit“ betrieben werden (was im Gesetz allerdings so nicht normiert ist).
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Diese gerichtliche Vorgabe werde von „Attac“ jedoch nicht erfüllt. Warum? Weil der Trägerverein ganz konkrete Lösungsvorschläge und Forderungen zu bestimmten allgemeinpolitischen Themen durchsetzen wolle, so etwa zur Geldpolitik der Europäischen Zentralbank, zum „Spar-“ und zum „Klimapaket“ der Bundesregierung, zur Bekämpfung der Steuerflucht, zur Regulierung der Finanzmärkte, zur Besteuerung von Finanztransaktionen oder zum bedingungslosen Grundeinkommen. Eine solche Tätigkeit, „die darauf abzielt, die politische Willensbildung und die öffentliche Meinung im Sinne eigener Auffassungen zu beeinflussen“, sei „nicht als politische Bildungsarbeit gemeinnützig“ (BFH-Pressemitteilung Nr. 9/19 v. 26.02.2019) – obwohl doch gerade dies zuvor voll akzeptiert worden ist, sofern solche politischen Aktivitäten, Forderungen und Einflussnahmen der Verwirklichung anerkannt gemeinnütziger Zwecke dienen und die betreffenden Organisationen nicht parteipolitisch agieren (vgl. Grundsatzentscheidungen des Bundesfinanzhofs v. 29.08.1984 und 23.09.1999).

mehr:
- Wie politisch dürfen gemeinnützige Vereine agieren? (Rolf Gössner, NachDenkSeiten, 23.01.2019)
siehe auch:
- Steuerpolitik im Neoliberalismus: Attac nicht mehr gemeinnützig – Die Atlantik-Brücke schon (Post, 26.02.2019)

Autokratie spielerisch erklärt - Die Anstalt vom 16.07.2019 | ZDF {7:55 – Start bei 1:04 
– Pelzig: »Dann wollen wir’s jetzt mal richtig originell machen…«}

ZDF Comedy
Am 21.07.2019 veröffentlicht 
Mehr Die Anstalt: http://ly.zdf.de/UbH1V/
Jetzt auch in Deutschland erhältlich: Aufhebung der Gewaltenteilung, Willkür und Gängelung der Zivilgesellschaft.
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