Theoretische Spurensuche nach Akten in der Staatsverwaltung über "Corona" in Bayern
Mehrfach habe ich im Bayerischen Rundfunk einen nach meinem Eindruck verzweifelten Vertreter des Gesundheitsministeriums gehört, der in Sachen "Corona" auf allgemein zugängliche wissenschaftliche Stellungnahmen im Internet verwiesen hat, die als Entscheidungsgrundlage für die weitere Vorgehensweise zur "Seuchenbekämpfung" gedient haben sollen, und dass es keine Akte "Corona" geben würde. Auch die Gesundheitsministerin Melanie Huml hat sich so geäußert und Kritik zurückgewiesen. Man habe sich an den Lageberichten und Einschätzungen des Robert Koch-Instituts sowie des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit orientiert.
Nach den Veröffentlichungen im Internet ist dem gegenüber jedoch davon auszugehen, dass es mehrere Akten "Corona" in verschiedenen Behörden und Ministerien geben könnte.
Es stellt sich die Frage, welche Akten zur Dokumentation von Entscheidungen im Fall "Corona" nach Recht und Gesetz vorhanden sein müssten.
Der Pandemieplan
Es gibt einen Bayerischen Pandemieplan vom 15. Februar 2020, der nach der Angabe auf dem Titelblatt "laufend aktualisiert" werden sollte, veröffentlicht auf der Webseite des Bayerischen Gesundheitsministeriums.
Diese angekündigte Aktualisierung ist allerdings meines Wissens bis heute unterblieben, zumindest habe ich hierzu keine Veröffentlichung gefunden. Auf Seite 13 dieses Plans sind unter Punkt 1.4.2.2. Organisationsstrukturen zur Krisenbewältigung zu finden. Hier wird verwiesen auf die:
Richtlinien für die Bewältigung grossräumiger Gefährdungslagen und anderer koordinierungsbedürftiger Ereignisse unterhalb der Katastrophenschwelle (Koordinierungsrichtlinie - KoordR), Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 10. September 2007 Az.: B III 2 - 2122-139 (AllMBl. S. 414) . Ein wichtiges Instrument zur wirksamen Bewältigung einer Pandemiekrise auf oberster Landesebene ist die Einrichtung der Koordinierungsgruppe Bayern nach der Koordinierungsrichtlinie. Damit soll das Fortschreiten der Krise bis auf die Stufe des Katastrophenfalls verhindert werden.
Die Koordinierungsgruppe Bayern wird auf Veranlassung des unmittelbar betroffenen Ressorts einberufen mit dem Ziel, die Abstimmung der erforderlichen Maßnahmen sicherzustellen. Im Falle einer Influenzapandemie ist das unmittelbar betroffene, damit fachlich federführende Ressort in der Regel das StMGP (Anmerkung d. Verfasserin: Staatsministerium für Gesundheit und Pflege). Sind Leben oder Gesundheit einer Vielzahl von Menschen in ungewöhnlichem Ausmaß gefährdet oder geschädigt, kommt auch eine Einberufung durch das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration in Betracht. Der Pandemieplan vom 15. Februar wurde im Rahmen der auftretenden Ereignisse von Covid-19 erstellt und ist eine erste Veröffentlichung zum Verwaltungshandeln im Umgang mit vermehrt auftretenden Erkrankungen durch ein Coronavirus. Somit ist der Plan eine erste Quelle für etwa vorhandene Akten.
Mehrfach habe ich im Bayerischen Rundfunk einen nach meinem Eindruck verzweifelten Vertreter des Gesundheitsministeriums gehört, der in Sachen "Corona" auf allgemein zugängliche wissenschaftliche Stellungnahmen im Internet verwiesen hat, die als Entscheidungsgrundlage für die weitere Vorgehensweise zur "Seuchenbekämpfung" gedient haben sollen, und dass es keine Akte "Corona" geben würde. Auch die Gesundheitsministerin Melanie Huml hat sich so geäußert und Kritik zurückgewiesen. Man habe sich an den Lageberichten und Einschätzungen des Robert Koch-Instituts sowie des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit orientiert.
Nach den Veröffentlichungen im Internet ist dem gegenüber jedoch davon auszugehen, dass es mehrere Akten "Corona" in verschiedenen Behörden und Ministerien geben könnte.
Es stellt sich die Frage, welche Akten zur Dokumentation von Entscheidungen im Fall "Corona" nach Recht und Gesetz vorhanden sein müssten.
Der Pandemieplan
Es gibt einen Bayerischen Pandemieplan vom 15. Februar 2020, der nach der Angabe auf dem Titelblatt "laufend aktualisiert" werden sollte, veröffentlicht auf der Webseite des Bayerischen Gesundheitsministeriums.
Diese angekündigte Aktualisierung ist allerdings meines Wissens bis heute unterblieben, zumindest habe ich hierzu keine Veröffentlichung gefunden. Auf Seite 13 dieses Plans sind unter Punkt 1.4.2.2. Organisationsstrukturen zur Krisenbewältigung zu finden. Hier wird verwiesen auf die:
Richtlinien für die Bewältigung grossräumiger Gefährdungslagen und anderer koordinierungsbedürftiger Ereignisse unterhalb der Katastrophenschwelle (Koordinierungsrichtlinie - KoordR), Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 10. September 2007 Az.: B III 2 - 2122-139 (AllMBl. S. 414) . Ein wichtiges Instrument zur wirksamen Bewältigung einer Pandemiekrise auf oberster Landesebene ist die Einrichtung der Koordinierungsgruppe Bayern nach der Koordinierungsrichtlinie. Damit soll das Fortschreiten der Krise bis auf die Stufe des Katastrophenfalls verhindert werden.
Die Koordinierungsgruppe Bayern wird auf Veranlassung des unmittelbar betroffenen Ressorts einberufen mit dem Ziel, die Abstimmung der erforderlichen Maßnahmen sicherzustellen. Im Falle einer Influenzapandemie ist das unmittelbar betroffene, damit fachlich federführende Ressort in der Regel das StMGP (Anmerkung d. Verfasserin: Staatsministerium für Gesundheit und Pflege). Sind Leben oder Gesundheit einer Vielzahl von Menschen in ungewöhnlichem Ausmaß gefährdet oder geschädigt, kommt auch eine Einberufung durch das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration in Betracht. Der Pandemieplan vom 15. Februar wurde im Rahmen der auftretenden Ereignisse von Covid-19 erstellt und ist eine erste Veröffentlichung zum Verwaltungshandeln im Umgang mit vermehrt auftretenden Erkrankungen durch ein Coronavirus. Somit ist der Plan eine erste Quelle für etwa vorhandene Akten.
mehr:
- Bayerische Regierung hat angeblich keine Akten zu Corona-Beschlüssen (Erika Lorenz-Löblich, Telepolis, 17.09.2020)
siehe auch:
- Corona-Maßnahmen vor Gericht (Post, 19.08.2020)
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