Montag, 6. April 2020

Datenschutz­beauftragter kritisiert Gesetz zur elektronischen Patientenakte


Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hegt einem Bericht zufol­ge große Bedenken gegen die Pläne des Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter­iums zur Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA). Konkret kritisiert er die geplante Ungleichbe­hand­lung von Patienten mit mobilen Endgeräten und solche, die darüber nicht verfügen, wie das Handelsblatt berichtete.

Die Zeitung zitierte aus einer Stellungnahme Kelbers zum Entwurf des Patientendaten-Schutz-Gesetzes, der am vergangenen Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Die ePA soll 2021 starten.

Patienten können ihre Daten dann auf dem eigenen Smartphone oder Tablet einsehen. Versicherte, die kein mobiles Endgerät besitzen, können ihre ePA zum Beispiel in einer Filiale ihrer Krankenkasse einsehen. Die Kassen sind aber erst ab 2022 verpflichtet, die technische Infrastruktur dafür zur Verfügung zu stellen. „Damit steht der Gesetzentwurf (...) in Widerspruch zu zentralen datenschutzrechtlichen Vorgaben“, zitierte das Handels­blatt aus Kelbers Stellungnahme.

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