Freitag, 7. August 2020

gesellschaftlich relevant? breite Diskussion? Aufmerksamkeitslenkung!
Die als »sicheres medizinisches Internet« verkaufte Telematik mutiert zum Datenstaubsauger – Zugriff der Krankenkassen nur eine Frage der Zeit – Bundesdatenschutzbeauftragter nur ein Feigenblatt


Einige Interviews mit Teilnehmern der von Querdenken 711 organisierten Demo am 1. August

Über die Proteste gegen die Corona-Maßnahmen der Bundesregierung am 1. August in Berlin streiten sich zwei entgegen gesetzte Lager. Die Einen beschimpfen die Demonstranten als Impfgegner, Alu-Hut-Träger, Verschwörungstheoretiker und Nazis – kurzum: als "Covidioten"–, die Anderen feiern den "Tag der Freiheit" als Durchbruch und glauben, "Geschichte geschrieben" zu haben

Die beiden Lager geben völlig unterschiedlichen Teilnehmerzahlen an. Die Einen wiederholen die Zahl der Polizei – 20.000 –, die Anderen 1,3 Million. Aber eigentlich ist das nicht entscheidend. Denn völlig klar ist, dass diese große Demo gezeigt hat, dass die Kritik an den Corona-Maßnahmen gesellschaftlich relevant ist und daher eine breite Diskussion erfordert. Genau das passiert nicht. Die bürgerlichen Medien picken sich einige bunt Aussehende Protestler heraus und schneiden hinterher die Interviews, wie sie wollen. Viele Linke sagen auch: wir wollen denen keine Tribüne für ihre wirren Ansichten geben. Das ist falsch. Ausschlaggebend für eine Berichterstattung ist nicht die Sympathie des Journalisten, sondern die Relevanz. Und seit Samstag ist diese klar gegeben, und ich hoffe, dass die sich die fortschrittlich Fühlenden und Antifaschisten von ihrem Ross herabsteigen und sich mit den Argumenten der Straße auseinander setzen.

Ich war auf der Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen der Bundesregierung am 1. August in Berlin und habe dort gefilmt. Vielleicht nutzen die Bilder, um die Diskussion zu versachlichen und sich wieder gegenseitig zuzuhören. Ich habe ALLE von mir geführten Interviews benutzt und nur vorne und hinten abgeschnitten. Ich werde auf einen Kommentar verzichten.

Bei den Interviews wie auch bei den nicht gefilmten Gesprächen habe ich zwei Tendenzen festgestellt: Da ist die Mehrheit, die einmal aus dem grünen Spektrum kam und sich heute als politisch heimatlos betrachtet und nach radikal demokratischen Lösungen sucht. Die Grünen waren ja mal eine Anti-System-Partei, die direkte Demokratie propagiert hat. Also links-offen und explizit nicht rechts.

In der zweiten Gruppe sind viele, die reale Existenzängste auf die Straße getrieben hat, Freiberufler, Arbeitslose - Leute, die nicht an jedem Ersten des Monats automatisch ihr Geld bekommen. Sie fühlen sich nicht gehört und belogen. Sie bezeichnen sich selbst als "unpolitisch" und sind offen für die AfD oder für linke Vorschläge - falls diese denn mal kommen würden.

Am Straßenrand zu stehen und "Nazis raus" zu rufen, oder bei schönstem Wetter mit Maske auf dem Fahrrad "Masken an" zu brüllen - bringt da wenig und verhindert jede Diskussion. "Wir sind auch gegen Nazis", hieß es am Samstag. Es war, wie die Bilder zeigen, nur eine Handvoll. Wenn die großen Medien also von "mehreren Gegendemonstrationen" sprechen, vermittelt das einen falschen Eindruck. Die voreingenommene Diffamierung schafft ein politisches Vakuum, das die AfD natürlich gerne füllt.

mehr:
- "Ich sehe keine Opposition in der Politik" (Gaby Weber, Telepolis, 07.08.2020)
siehe auch:
- 20.000 oder eine Million Corona-Protestierende in Berlin? Wer produziert Fake News? (Post, 06.08.2020)

mein Kommentar:
Während wir uns über Abstände und Demo-Teilnehmerzahlen die Köpfe heißreden, achten wir nicht auf den Gorilla…

selective attention test {1:21}

Daniel Simons
Am 10.03.2010 veröffentlicht 
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TP-Exklusiv. "Datenrasterung". "Gläserner Versicherter". Jetzt äußert sich der Bundesdatenschutzbeauftragte zu dem ungeheuerlichen Vorgang


Es ist schlimmer, als bisher angenommen. Und es zeigt, welche Manöver die Bundesregierung unternommen hat, um Datenschutzrechte von 73 Millionen gesetzlich Versicherter auszuhebeln, ohne dass die betroffenen Bürger selbst davon erfahren. Aber das ist, wie sich jetzt herausstellt, noch nicht alles.

Am Montag hatte Telepolis aufgedeckt, dass CDU/CSU und SPD mit Hilfe eines von der Öffentlichkeit unbemerkten Änderungsantrags zum EPA-Gesetz (Elektronische Patientenakte) das erst im November im Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) (Wie man Datenschutz als Versorgungsinnovation framet) festgeschriebene Einwilligungserfordernis zur individualisierten Datenauswertung durch die Krankenkassen still und leise wieder beseitigt haben (zur genauen Einordnung des aktuellen Vorgangs: EPA-Datengesetz - Sie haben den Affen übersehen).

Hintergrund ist die von Gesundheitsminister Spahn aus wirtschaftlichen Gründen vorangetriebene neue Rolle der Krankenkassen in der medizinischen Versorgung, die es ihnen erlaubt, durch Kooperation mit Unternehmen und Erwerb von Anteilen an Investmentfonds sog. digitale Versorgungsinnovationen zu fördern. Dazu erhielten die Kassen im DVG u.a. die Befugnis, die bei ihnen gespeicherten personenbezogenen Daten der Versicherten für ein individualisiertes "Angebot" auszuwerten, allerdings nur sofern der Versicherte ausdrücklich einer solchen Datenauswertung zustimmt.

Mit dem am 03. Juli beschlossenen EPA-Datengesetz ist die kurz gewährte Freiwilligkeit auch schon wieder Geschichte.

Das ist keine Kleinigkeit. Es geht hier um nichts weniger als um das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Gegenüber Telepolis äußert sich der Bundesdatenschutzbeauftragte besorgt:

››Aus datenschutzrechtlicher Sicht sehe ich den Wegfall des Einwilligungserfordernisses kritisch. Bereits die pseudonymisierte Auswertung der Versichertendaten, die zumindest teilweise einer besonderen Kategorie i. S. des Artikel 9 Abs. 1 DSGVO - den Gesundheitsdaten - zuzuordnen sind, stellt einen empfindlichen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Versicherten dar. Es besteht die Gefahr, dass eine derartige 'Datenrasterung' einen weiteren Baustein zur zukünftigen Komplettierung des 'gläsernen Versicherten' liefert. Dies liegt nicht im Interesse der Versicherten.
Ulrich Kelber, BfDI
Dass das alles überhaupt still und lautlos unter den Augen des Bundesdatenschutzbeauftragten geschehen konnte, liegt daran, dass die Bundesregierung mit diesem inhaltlich überraschenden Änderungsantrag nicht nur die Öffentlichkeit umgangen hat, sondern – wie sich jetzt herausstellt – auch den erwartbaren Widerspruch des Bundesdatenschutzbeauftragten.

Man glaubt es kaum: Aber der Wortlaut des Änderungsantrags, den die Bundesregierung der obersten Bundesbehörde für Datenschutz in Form einer sog. Formulierungshilfe zur Stellungnahme vorgelegt hatte, stimmte nicht überein mit dem Wortlaut des im Gesundheitsausschuss tatsächlich zur Abstimmung vorgelegten Änderungsantrags [folgende Hervorhebung von uns]:

››In der Formulierungshilfe war die Änderung, dass für die Verarbeitung personenbezogener Daten keine Einwilligung benötigt wird, nicht enthalten, diese muss im Ausschuss selbst vorgenommen worden sein. Der Text der Formulierungshilfe lautete: 'Die Teilnahme an Angeboten nach Absatz 2 und die dazu erforderliche Verarbeitung personenbezogener Daten dürfen nur nach schriftlicher oder elektronischer Einwilligung der Versicherten erfolgen. Die Einwilligung kann jederzeit schriftlich oder elektronisch widerrufen werden.' Aus diesem Grund hat der BfDI zu dem Punkt keine Stellungnahme abgegeben.
Ulrich Kelber, BfDI
Das stimmt. Im Unterschied zur Gesundheitsausschuss-Fassung enthielt die Kelber vorgelegte Fassung noch ein Einwilligungserfordernis für die Auswertung personenbezogener Daten – aber: nur noch für die freiwillige Teilnahme an den bereits auf der Grundlage der Datenauswertung erstellten individuellen Angeboten zu Versorgungsinnovationen, nicht mehr aber als Voraussetzung für die Erstellung der entsprechenden individuellen Angebote selbst. (Dementsprechend fehlte auch der in der bisher geltenden Fassung ausdrücklich enthaltene Hinweis auf die Datenauswertung in §68b Abs. 1 SGB V.)
mehr:
- Oberster Datenschützer und 73 Mio. Bürger ausgetrickst (Brigitta Engel, Florian Rötzer, Telepolis, 05.08.2020)
siehe auch:
Viel Arbeit für den Datenschutzbeauftragten beim Gesundheitswesen (Post, 17.06.2020)
Coronahypnose, Tag 77: erfolgreiche Aufmerksamkeits-Lenkung – Schweinegrippe 2.0 (Post, 16.04.2020)

Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder (DSK) lehnt die von der Bundesregierung in Betracht gezogene Nutzung von einheitlichen, verwaltungsübergreifenden Personenkennzeichen zur direkten Identifizierung von Bürgerinnen und Bürgern ab. Bei den zum Anschluss von Arztpraxen an die Telematik Infrastruktur des Gesundheitswesens (TI) verwendeten Konnektoren, sieht die DSK eine datenschutzrechtliche Mitverantwortung von Arztpraxen und der Gesellschaft für Telematikanwendungen (gematik).

Wichtigstes Thema der DSK-Zwischenkonferenz am 12.09.2019 in Mainz war die von der Bundesregierung geplante Modernisierung der Registerlandschaft in Deutschland und der in diesem Zusammenhang diskutierten Einführung von verwaltungsübergreifenden Personenkennzeichen bzw. Identifikatoren. […]

Da es die gesetzliche Aufgabe der gematik ist, den operativen und sicheren Betrieb der TI zu gewährleisten und sie in diesem Rahmen die Mittel für die Datenverarbeitung in der TI wesentlich bestimmt, kam die DSK zu der Auffassung, dass der gematik neben den Betreibern der Arztpraxen eine datenschutzrechtliche Mitverantwortung für die Konnektoren zufällt. Um diese Verantwortungsteilung künftig rechtssicher zu regeln, empfiehlt die DSK dem Gesetzgeber, hier eine normenklare gesetzliche Regelung zu schaffen. 

[DSK positioniert sich zu Personenkennzeichen und Verantwortlichkeit in der Telematik Infrastruktur, bfdi.bund.de, 13.09.2019]
- Wer braucht die zentrale Patientendatei? (Annette Hauschild, Helmut Lorscheid, Telepolis, 20.11.2018)
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