Freitag, 22. November 2013

»Mein Arzt verschreibt mir nicht«


Ich bekomme immer wieder erzählt, daß dieses oder jenes vom Arzt nicht verschrieben würde.
Dabei ist oft der Arzt der Böse. Es ist anscheinend bei vielen Menschen nicht bekannt, daß Ärzte, die zu viel verschreiben, mit ihrem Privatvermögen haften.

Nachfolgend ein Ausschnitt aus einem Fax, welches ich heute vom Landesverband Niedersachsen des Deutschen Hausärzteverbandes erhalten habe:


Einige von Ihnen werden in diesen Tagen Regressbescheide wegen der Verordnung von Heilmitteln erhalten oder haben diese bereits erhalten. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Widerspruchsfrist bis zum Ende auszureizen und eine individuelle Stellungnahme darauf zu fordern, da Ihnen der endgültige Bescheid bis zum Jahresende zugegangen sein muss. Wenn Sie aufgrund des hohen Postaufkommens zur Weihnachtszeit und eines Weihnachtsurlaubes den Bescheid erst in 2014 erhalten würden, läge ein formaler Fehler der Prüfstelle vor und der Bescheid wäre anfechtbar. Inhaltlich lehnt der Hausärzteverband jeden Regress auf Sprechstunden oder Verordnungen rigoros ab. Es ist ein Unding, dass wir beim Sprechstundenbedarf immer noch nicht von Krankenkassen oder von der KVN eine rechtsverbindliche Auskunft im Voraus (Positivliste) bekommen, was wir verordnen dürfen und was nicht (z.B. wirtschaftlich Verordnung von Impfstoff gegen Lungenentzündung bei unterschiedlicher Wirkung und unterschiedlichem Preis). Deshalb haben wir vorn Bezirksvorstand Hannover des Hausärzteverbandes eine Vorab-Prüfung von Rezepten als Arbeitsauftrag an den Vorstand der KVN über die Vertreterversammlung gegeben.


Ich habe die Zeitungsartikel, in welchen über die Pleiten von zwei niedersächsischen Arztpraxen berichtet wurden, nicht mehr gefunden, weiß auch nicht, was aus den Fällen geworden ist.

Hier einige Links:
- Regress (bei Arztwehrdich)
- Die leidigen Budgets (Helmut Beermann)
- Regress – das “Schandmal” im Gesundheits(un)wesen (Drgeldgier’s Blog)

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