Sonntag, 30. August 2015

Zeitverträge: Folgt den Boomjahren ein Nachlassen des Befristungswahns?

In der vorletzten Woche hatte Süddeutsche.de gute Nachrichten für alle prekär Beschäftigten: laut Zahlen des Statistischen Bundesamtes soll der Anteil der befristeten Stellen in den letzten Jahren zurückgegangen sein. Tatsächlich gibt es erste Anzeichen für ein Nachlassen des Befristungswahns. Die angeführte Statistik aber ist irreführend und wird der Problematik nicht gerecht.

Befristete Beschäftigung hat seit Mitte der 1990er Jahre und besonders seit dem Jahr 2004 einen regelrechten Boom erlebt. Nach Hochrechnungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) auf Basis des IAB-Betriebspanels 2013 ist die Zahl der befristeten Arbeitsverträge zwischen den Jahren 1996 und 2012 von etwa 1,3 auf über 2,7 Millionen gestiegen. Von 2003 bis 2012 stieg der Anteil befristet Beschäftigter an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten von 6,2 auf 9,5 Prozent. Gemessen an der betrieblichen Gesamtbeschäftigung stieg ihr Anteil von 5,0 auf 7,6 Prozent.

Seitdem aber soll sich alles zum Besseren gewendet haben. Nach den kürzlich vom Statistischen Bundesamt vorgelegten Zahlen geht der Anteil der befristet Beschäftigten an allen 25 Jahre und älteren abhängig Beschäftigten bereits seit 2011 zurück. Gemäß den der Nachricht zugrunde liegenden Berechnungen aus der Arbeitskräfteerhebung sank die Befristungsquote von 8,9 Prozent im Jahr 2011 kontinuierlich auf 8,1 Prozent in 2014.

mehr:
- Zeitverträge: Folgt den Boomjahren ein Nachlassen des Befristungswahns? (Markus krüsemann, annotazioni, 17.08.2015)

Kündigung nach 88 Befristungen. ZDF-WiSo, Sendung vom 02.06.2014 [4:06]

Veröffentlicht am 03.06.2014
Eine Aushilfskraft bei der Post erhielt über einen Zeitraum von 17 Jahren 88 Befristungen hintereinander. Oftmals nur für einige Wochen, im besten Fall für ein Jahr. Als wieder eine Verlängerung des Arbeitsverhältnisses anstand, sagte die Deutsche Post "Nein". Die Wittenburgerin erhielt keinen Anschlussvertrag mehr. Sie wandte sich in ihrer Not an die Gewerkschaft ver.di und reichte vor dem Arbeitsgericht Schwerin Klage gegen ihren alten Arbeitgeber ein. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Christoph J. Burgmer beurteilt den Fall und sagt als erfahrener Arbeitsrechtler, dass der überwiegende Teil aller arbeitsgerichtlichen Verfahren in einem Vergleich endet. 

Zeitverträge statt Festanstellung [2:49]

Veröffentlicht am 31.07.2014
Am Arbeitsmarkt herrscht Zuversicht: Jobsuchende sind gefragt. Aber eine Fest-Anstellung nach der Ausbildung oder dem Studium kommt heute fast schon einem Lotto-Sechser gleich. Jeder dritte Hochschul-Absolvent muss sich erst mal mit einem befristeten Vertrag begnügen, vor allem im Öffentlichen Dienst gibt es immer mehr Stellen mit Verfalls-Datum.

Hunderte Angestellte am Klinikum Dortmund haben nur Zeitverträge, denn die Klinik muss Geld sparen. Je nach Finanzlage wolle man hier flexibel bleiben, heißt es. Doch das bedeutet für die Beschäftigten, sie haben keinerlei Sicherheit und wenig Perspektive. Auch an den Universitäten hat die Anzahl der Zeitverträge extrem zugenommen. Inzwischen bekommen 80 Prozent aller Wissenschaftler nur noch befristete Anstellungen.

Der Staat nimmt seinen Angestellten damit nicht nur jegliche Perspektive. Er könnte sich damit auch langfristig ins eigene Fleisch schneiden, sagt der Soziologe Gerhard Bosch: "Die jungen Leute werden häufig jahrelang in befristeten Beschäftigungsverhältnissen festgehalten - und wenn sie können, wandern sie dann ab in ein festes Beschäftigungsverhältnis in der freien Wirtschaft."

Das wird sich der öffentliche Dienst auf Dauer nicht leisten können. Ohne Begründung darf der Arbeitgeber einen Vertrag nur dreimal verlängern und das maximal zwei Jahre lang – danach muss er Gründe nennen, wie zum Beispiel Schwangerschafts- oder Krankheitsvertretung. Der Arbeitsrechts-Experte Michael Felser sagt, diese Begründungen seien oft fadenscheinig. Die meisten trauten sich nicht zu klagen, dabei könnte sich das lohnen - gerade, wenn man eine Vielzahl von befristeten Verträgen erhalten habe. Denn das EU-Recht hat sich in den letzten Jahren geändert.
Homepage: http://www.mittagsmagazin.de
Blog: http://www.mimawebspiegel.de
Facebook: http://www.facebook.com/mittagsmagazin
Twitter: https://twitter.com/mittagsmagazin

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen